In der Regel plädiere ich dafür, als mündiger Bürger zu seinen Verträgen zu stehen! Einen solchen geht man auch hier ein. (Die hintergründige Frage, warum man gewillt ist, Geld für etwa ausgeben zu wollen, das online auch umsonst verbreiteter ist, als manch einem lieb sein kann, stellt sich hier nicht.)
Und für den Fall, dass es sich ein solcher Neukunde nach schon einigen Tagen aber eben ebenso langer Möglichkeit des Nutzens der Seite anders überlegt, steht besagter Punkt 5.2. des Widerrufsrechts. Und selbst wenn der Anbieter vorzeitig (unter den 30 Tagen) eine Abmeldung möglich machte, ist eine Forderung über einen Teil des Betrages vorstellbar.
Eines der Kerngeschäfte des Herrn N. scheint das Inkasso und "nackt-gefilmt.de" ganz offenbar eine der Beschaffungsmöglichkeiten an entsprechenden Fällen. Auch er wird hier schon viel Geduld bewiesen haben. Bei (banalen) eMails dürfte es auch hier nicht bleiben. Mit späteren Briefen (Anwaltskanzlei sowieso) ist zu rechnen. Ich würde das eine wie das andere IGNORIEREN (auch wenn es sich einige Monate hinzieht).