Dienstleistungen Diverses neue Gesetze in SBG

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Gast

(Gelöschter Account)
Hei Leute
das kann ja nicht sein das sich das Magistrat vorschreibt was die Mädels auf den Zimmern machen dürfen und was nicht:mad:
einige Punkte seit dieser Woche:
Keine Dildos, keine Seile, keine Handschellen, keine Masken, keine Analspielchen in jeglicher hinsicht....
also alles was aus dem SM Bereich ist ist streng verboten:lehrer:
Das Magistrat darf auch wenn Gäste am Zimmer mit dem Mädel beschäftigt sind, ohne lange zu fragen in den Zimmern und Durchsuchungen durchführen:lol: ( okay Sie Klopfen schon vorher an und sagen sofort die Türe auf, da hast keine Zeit dich anzuziehen)
Warum die Mädels das nicht mehr dürfen ist der Grund das das unter quälen eines Menschen fällt und andere Sachen unter das Ärztegesetz fällt.
Also wenn ein Mädel dies noch anbietet, dann macht Sie es illegal und wenn wer drauf kommt ist das ein sofortiger Kündigungsgrund:nono:

So ist Salzburg mit seinen eigenen Gesetzen.

Ich bin ja nur froh das das Magistrat uns noch nicht vorschreibt wann man scheißen gehen darf od. muß:kopfklatsch:

Gruß, Boecklein:hmm:

Ps.: Alle Mädels die seit dieser Woche in den Clubs arbeiten haben dies beim Magistrat Unterschreiben müssen das Sie dies nicht mehr machen. Also einige Mädels waren mit Ihrem Rechtsanwalt dort um sich zu beschwerden und nicht zu Unterschreiben und was kam raus das die Herren dort nur gemeint hätten, keine Unterschrift kein arbeiten und Sie können auch einfach den oder die Clubs schließen lassen.
Also was soll das........
 
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kenne das gesetz zwar nicht, aber ist wiedermal ein wunderbares beispiel, dass es besser wäre die neun bundesländer aufzulösen und wirklich viel kohle zu sparen ;)
 
Ein "Gesetz" kann das wohl nicht sein, ev. eine Verordnung, aber selbst das scheint unwahrscheinlich.

Wo steht das?
 
das is ja ah frechheit, is ja jedem seine sache was er machen will und was nciht !
 
Hei Leute........

Solche Sachen immer mit Quelle bitte, sonst schau mal von WANN das ganze ist, wenn es am 01 04 irgendwo kursiert ist, dann denk nochmal nach bitte....
Und das Einzige, das man findet ist vom 01 06 2009

Bordellwesen, Prostitution,
Das Salzburger Landessicherheitsgesetz (im PDF unten) verbietet die Ausübung der Prostitution in Wohnungen sowie auf der Straße. Prostitution darf in Salzburg nur mehr in bewilligten Bordellen ausgeübt werden.

Für den Betrieb von neuen Bordellen ist nun eine Bewilligung vom Amt für öffentliche Ordnung notwendig.
Dafür müssen persönliche und sachliche Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Unter anderem dürfen sich im Umkreis von 300 Metern um den geplanten Bordellstandort keine öffentlichen Einrichtungen wie Kinderspielplätze, Schulen, Kindergärten, Jugendzentren, Sportstätten, religiöse Gebäude, Amtsgebäude, Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheime oder Kasernen befinden.
Im Interesse der Prostituierten und Freier werden regelmäßig Bordellkontrollen durchgeführt und auf die Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen geachtet. Dabei ist es den Vollzugsorganen erlaubt, bei Verdacht auf Prostitution Wohnungen notfalls auch durch Einsatz von Zwangsmaßnahmen zu betreten.

Verstöße gegen das Verbot der Straßen- und Wohnungsprostitution werden durch die Bundespolizeidirektion geahndet.
Nach dem Einkommenssteuergesetz 1988 zieht Prostitution, wie jedes andere Gewerbe, auch steuerrechtliche Verpflichtungen von Prostituierten und Bordellbetreibern nach sich.
Es wird allen Anzeigen nachgegangen, soweit sie in die Zuständigkeit der Bundespolizeidirektion fallen, werden sie umgehend an diese weitergeleitet.

Die legalen Bordelle
Die in der Stadt bestehenden 16 legalen Bordelle werden regelmäßig in Zusammenarbeit mit dem Landeskriminalamt überprüft. Das gelte auch für die dort tätigen rund 120 Prostituierten.
 
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...vielleicht hat er die info ja am 1. april erhalten?

na, im ernst jetzt: ohne quellenangabe is es tatsächlich relativ sinnlos über soche "vom hörensagen-gschichtln" zu diskutieren.
 
Wollte auch gerade sagen das es vielleicht ein nachträgliches Aprilscherzerl gewesen sein wird ggg
 
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