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Gast
(Gelöschter Account)
Eben bekomme ich einen Anruf ... indem besagter Herr mich bedroht !!! Er ist Mitarbeiter des MA2 und wird sich meine Location anschauen kommen, ich habe ihn darauf hin gefragt, ob er jetzt alle anrufen wird, die hier gepostet haben, was er mit ja beantwortet, ich wünsche euch viel Spass mit ihm, schmunzel-
Also mich kann "besagter Herr" gerne anrufen! Solche Anrufe erheitern mich immer...
Zunächst wird zu klären sein, worin seine "Mitarbeiterschaft mit der MA2" besteht.
Liegt eine solche tatsächlich vor, wird vermutlich wegen Amtsmissbrauchs zu ermitteln sein; ist eine solche lediglich vorgeschoben, wird wegen Amtsanmaßung vorzugehen sein.
Überdies muss sein "Massagesalon" sämtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Wer derart in den Vordergrund drängt, muss in jeder Hinsicht ein Vorbild sein! Also sämtliche Genehmigungen nach dem WPG neu müssen vorliegen, insbesondere die separate Stiege, zwei WCs, Abnahme durch einen Ziviltechniker, Mindestflächen usw.
Da, wie ich höre, "Massage"-Diplome feilgeboten werden, wird auch eine gewerberechtliche Überprüfung zu klären haben, welche Papiere da konkret entgeltlich an die Frau gebracht werden.
Stellt es sich im Verfahren heraus, dass die Papierln wertlos und behördlich nicht anerkannt sind, erfüllt dies den Tatbestand des Betrugs. Wie ich höre, soll diese "Tätigkeit" bereits längere Zeit angedauern. Damit wäre zusätzlich der Tatbestand des gewerbsmäßigen Betrugs erfüllt. Und da hört sich – auch für den Staatsanwalt – jeder Spaß auf...