Recht verdrehen

M

Gast

(Gelöschter Account)
Vor paar Monaten hat mir die Wirtschaftskammer einen negativen Bescheid ausgestellt, letzte Woche folgte auch noch die MA63.
Mir fehle die einschlägige Praxis.
100-%-ige Kompatibilität wirst ja wohl nirgends finden, wenn du eine Firma gründen willst, aber bitte, ich muss mich beugen.

Bevor ich einen teuren Rechtsverdreher engagiere frage ich mal hier nach: Dieses Produkt darf ich nun mal so nicht machen. Was passiert, wenn ich das Produkt dennoch baue, ihm aber einen komplett anderen Namen verpasse??
Ein Beispiel aus der Vergangenheit, auch, wenn dieses schief ging: Die Glühbirnen wurden ja verboten. Einer wollte trotzdem weiterhin welche verkaufen und tat dies unter den Namen "Heizkörper" (oder so ähnlich). Bei ihm ging es schief.
Jetzt ist halt die Frage, ob das von Produkt zu Produkt neu entschieden wird oder hätte man auf Grund der Glühbirnen einen Präzedenzfall und kann es gleich sein lassen!?
(Meine Produktidee verrate ich nicht, sorry.)

Einerseits jammern die Politiker, dass Fachkräfte fehlen, andererseits verweigern sie einer Fachkraft das Gewerbe.
Wer ist jetzt die Stufe über der MA63? Würde es was bringen dem Arbeitsministerium oder dem Wirtschaftsministerium zu schreiben?? Wie geht man nun am besten vor doch zu einem positiven Bescheid zu kommen??
 
Ohne exakte Darstellung der Sachlage kannst keine exakte Antwort bekommen. ;)

Prinzipiell aber kannst Recht nicht verdrehen und deinem Ding einen anderen Namen zu geben wird nix nutzen. Auch wenn das Glühbirnenverfahren für deine Genehmigung ohne Relevanz ist.

Lies dir den Bescheid sorgfältig durch, insbesondere die Begründung. Der Instanzenzug ist dort ebenso aufgeführt.

Du kannst Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erheben. Die Beschwerde muss innerhalb von vier Wochen erhoben werden und muss eine Begründung enthalten. Das Landesverwaltungsgericht prüft nur deine Beschwerdegründe, keine andere Rechtsverletzungen.

Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt beizuziehen, seine Kosten sind im Vergleich zu deinem Projekt vernachlässigbar. ;)
 
Bevor ich einen teuren Rechtsverdreher engagiere frage ich mal hier nach: Dieses Produkt darf ich nun mal so nicht machen. Was passiert, wenn ich das Produkt dennoch baue, ihm aber einen komplett anderen Namen verpasse??

Es kommt ja nicht auf den Namen an sondern in welcher Produckt Kategorie es hinein fällt und wenn du "Glühbirnen" als "Heizkörper" verkaufen willst dann nehme ich an dass das passieren wird:

Einer wollte trotzdem weiterhin welche verkaufen und tat dies unter den Namen "Heizkörper" (oder so ähnlich). Bei ihm ging es schief.

Es ist natürlich etwas schwierig Rat zu geben wenn man nicht weiß worum es genau geht. Aber für alles gibt es bekanntlich gesetzliche Normen an denen man sich halten muss...
 
Viel kann man nicht sagen, wenn man den Sachverhalt nicht genau kennt.

Eventuell könntest Du Dich an die Volksanwaltschaft wenden.
 
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