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Suchst du Jugendliche?

Müssen wir uns Gedanken machen?
Als Jugendliche werden gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz und Bundes-Jugendförderungsgesetz (Vollzug Bundeskanzleramt) alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres verstanden.

also für mich von 18 bis 30

da du dir solche ekelhafte gedanken machst weiß ich schon mal das du +50 bist
 
Als Jugendliche werden gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz und Bundes-Jugendförderungsgesetz (Vollzug Bundeskanzleramt) alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres verstanden.

also für mich von 18 bis 30

da du dir solche ekelhafte gedanken machst weiß ich schon mal das du +50 bist

Eine 30 jährigen als jugendlichen zu bezeichnen ist schon sehr vermessen, um nicht zu sagen primitiv
 
Als Jugendliche werden gemäß Bundes-Jugendvertretungsgesetz und Bundes-Jugendförderungsgesetz (Vollzug Bundeskanzleramt) alle jungen Menschen bis zur Vollendung ihres 30. Lebensjahres verstanden.

also für mich von 18 bis 30

da du dir solche ekelhafte gedanken machst weiß ich schon mal das du +50 bist

oesterreich.gv.at

Die Strafrahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz sind in vielen Fällen niedriger als bei Erwachsenen. Jugendliche im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) sind Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren. Im Wesentlichen gilt, dass das Höchstmaß von angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen für Jugendliche auf die Hälfteherabgesetzt wird und ein Mindestmaß entfällt. Auch das Höchstmaß von Geldstrafen wird auf die Hälfte herabgesetzt.

Seit 1. Jänner 2020 gelten für junge Erwachsene, das sind Personen im Alter zwischen 18 und 21 Jahren, die allgemeinen Strafandrohungen, wenn die Straftat mit Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren bedroht ist und der Täter eine der folgenden Taten begangen hat:
 
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