Dienstleistungen Diverses Schutzzone und Ihre Auslegung

G

Gast

(Gelöschter Account)
Guten Morgen allerseits,

ich hätte eine Frage an unsere Rechtskundigen Mtleser:

Ich habe mir das ProsG durchgelesen inkl. aller Nachträge und Zusätze bis 2004 (war glaube die letzte Novellierung) finde mich jedoch mit der Schutzzone nicht zurecht.

Gelten diese 150m nur wenn die Damen auf der Strasse stehen, oder auch wenns ein eher unscheinbares Lokal ist und alles drinnen stattfindet ?

Bzw gibt es da evtl. schon Höchstrichterliche Entscheidungen (OGH, UVS) die man nachlesen kann ?

würde mich über kompetente Beiträge freuen

G4F
 
Nach Rechtsprechung dazu hab ich nicht gesucht, aber das Gesetz ist schon relativ eindeutig:

Nach § 5 (1), (3) Wr ProstG ist (nicht nur die öffentliche Anbahnung, sondern auch) die Ausübung der Prositution in Räumen verboten, wenn das betreffende Gebäude innerhalb der 150 m-Zone des § 4 (2) liegt (ausgenommen bei Hausbesuchen).
 
Ja aber da gibts doch auch die Ausnahme wenns nicht einsichtig ist, nicht ersichtlich ist daß es ein studio ist usw... ich wollte wissen obs da urteile gibt die das betreffen...
 
Ja aber da gibts doch auch die Ausnahme wenns nicht einsichtig ist, nicht ersichtlich ist daß es ein studio ist usw... ich wollte wissen obs da urteile gibt die das betreffen...

Im Gesetz sehe ich keine Ausnahmen.
 
Ja aber da gibts doch auch die Ausnahme wenns nicht einsichtig ist, nicht ersichtlich ist daß es ein studio ist usw... ich wollte wissen obs da urteile gibt die das betreffen...

Ich wüsste da nichts (bin aber kein Experte und hab nur überblicksweise gesucht). Das Gesetz verbietet die Prostitutionsausübung jedenfalls ua in Gebäuden, "wenn ... das Gebäude innerhalb des im § 4 Abs. 2 umschriebenen Bereiches liegt" (§ 5 (1)) bzw. sofern das Gebäude sich nicht "außerhalb des im § 4 Abs. 2 umschriebenen Bereiches" (§ 5 (3)).
Und der Schutzbereich wird in § 4 (2) zwar mit einem 150 m-Radius (Luftlinie) um bestimmte Schutzobjekte (Schulen, Kirchen usw) umschrieben, nimmt von diesem Schutzbereich aber den Fall aus, "dass sich zwischen Schutzobjekt und dem Ort der Anbahnung der Prostitution eine Abgrenzung befindet, die innerhalb des Schutzbereiches keine Verbindungswege und keine Sichtverbindung zum Schutzobjekt aufweist ..."
Nach dem Gesetzeswortlaut heißt das, man darf auch innerhalb des 150 m-Radius die Prostitution ausüben, wenn man vom Schutzobjekt nicht direkt zum Prostitutionsort sehen kann, und wenn man, um vom Schutzobjekt zum Prostitutionsort zu kommen, einen Umweg machen müsste, der einen aus dem 150 m-Radius herausführt.

Wie streng das wirklich exekutiert wird, frag ich mich aber. Mir fallen auf Anhieb 3-4 Studios ein, die bestenfalls um die Ecke von einer Schule oder einem Kindergarten sind.

Für die Suche nach Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs empfehle ich https://www.ris.bka.gv.at/Vwgh/
(am besten im Feld Norm nach ProstitutionsG oder prost* oä suchen).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Am bestens ist es wenn man zur Sitte direkt geht welche einen genauen Plan mit dem Radius der Schutzzone hat. Eines ist sicher, sollte ein direkter Sichtkontakt zu einem Lokal wo Prostitution ausgeübt wird ist dies verboten( Schule, öffentliche Einrichtungen,Spittäler, usw...) Des weiteren kommt ein neues bwz. überarbeitetes Gesetz indem die Wohnungsprostitution bekämpft werden wird. D.h. in Zukunft muss bei der gewerbelichen Ausübung ein Strasseneingang vorhanden sein.
 
...Gesetz indem die Wohnungsprostitution bekämpft werden wird. D.h. in Zukunft muss bei der gewerbelichen Ausübung ein Strasseneingang vorhanden sein.

das gilt aber jetzt auch so; Wohnungsprostitution ist schon jetzt verboten
 
Bis dato mussten die Damen beim Verkehr erwischt( Polizei hätte müssen die Hosen runter lassen!! was nicht geht!!) werden oder vernadert. Jetzt soll es so sein, dass bereits das Angebot zum GV reicht und auch Inserate in einschlägigen Seiten!
 
Bis dato mussten die Damen beim Verkehr erwischt( Polizei hätte müssen die Hosen runter lassen!! was nicht geht!!) werden oder vernadert. Jetzt soll es so sein, dass bereits das Angebot zum GV reicht und auch Inserate in einschlägigen Seiten!

na bumm, dann wird das Angebot insgesamt aber ganz schön ausgedünnt werden :shock:

alleine wenn ich da so an die Asia-Locations denke, von denen vermutlich 80 % Wohnungen ohne direkten Zugang von der Straße sind :roll:
 
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