- Registriert
- 11.9.2007
- Beiträge
- 39.665
- Reaktionen
- 98.326
- Punkte
- 2.003
- Checks
- 68
Diskusionswürdig halte ich hier nur die Vorgehensweise des Roten Kreuzes, da hier kein Unterschied zwischen geschütztem und ungeschützten Verkehr gemacht wird und wie ja ebenfalls schon erwähnt, das Ganze ja dann auch etwas konsequenter weitergeführt werden müsste, polemisch formuliert eben mit der Frage, ob man denn schon einmal die Dienste einer oder eines Sexworkers in Anspruch genommen habe.
Diese Dinge sind für das Spenderwesen nicht in dem Maße relevant, dass sie einen Ausschluss rechtfertigen würden. STDs/STIs sind bei weitem komplexer als es ein plakatives "safer Sex" darstellen kann.
Du kannst die Massnahmen des Roten Kreuzes natürlich diskutieren, aber du wirst die Substanz ihrer Grundlage nicht widerlegen können. Abgesehen davon tragen das Rote Kreuz und das BMG die Verantwortung für die Gesundheit der Empfänger/Spender und diejenigen, die die Verantwortung tragen haben, haben auch die entsprechenden Entscheidungen zu fällen.
Zuletzt bearbeitet: