Swinger Sind wir schon zu alt ???? Sind wir sicher nicht!!!

Diskriminierung wegen des Alters ist strafbar...
Das Hausrecht gilt nicht uneingeschränkt!

Im Übrigen wirst du nicht im Ernst annehmen, dass ein Besucher mehr kommt, wenn wir nicht dort sind?
 
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Diskriminierung wegen des Alters ist strafbar...

:wache: Dann müßtest Mc Donalds auch verklagen deswegen, weils den Altersschnitt möglichst niedrig halten wollen und Fisher Price, weils nur Spielzeug für Kleinkinder herstellen und nix für 60+! Und die Republik Österreich weil's jeden ab 65 in Pension schicken und nicht mehr weiterarbeiten lassen wollen, der Alterschnitt der arbeiteten Bevölkerung also vorsätzlich gesenkt wird! :mrgreen:
 
Doch, genau so wie Einlassverbote wegen der "Rasse" oder wegen des Geschlechts

@ Kira
Bei aller Sympathie, du vermischt Kraut & Rüben.
 
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Doch, genau so wie Einlassverbote wegen der "Rasse" oder wegen des Geschlechts

Das ist falsch. Ethnische Diskriminierung und Diskriminierung aufgrund des Alters sind unterschiedlich gesetzlich geregelt. Lies nach im GlBG. ;)
 
@ Kira
Bei aller Sympathie, du vermischt Kraut & Rüben.

;):nono: Glaube ich nicht. Du kannst auch die AUA nicht zwingen 60+ Stewardessen einzustellen aufgrund der Altersdiskriminierung. Einen Swingerklub schon gar nicht, nur weil er ein jüngeres Puplikum haben möchte. Genauso gut könntest gegen die Magma Film GesmbH wettern weil's euch nicht mehr nehmen wegen dem Alters. Aber probieren könnt ihr es ja und den Klub verklagen.
 
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Du kannst auch die AUA nicht zwingen 60+ Stewardessen einzustellen aufgrund der Altersdiskriminierung. Einen Swingerklub schon gar nicht, nur weil er ein jüngeres Puplikum haben möchte. Genauso gut könntest gegen die Magma Film GesmbH wettern weil's euch nicht mehr nehmen wegen dem Alters. Aber probieren könnt ihr es ja und den Klub verklagen.

Diskriminierung in der Arbeitswelt ist eigens geregelt. Diskriminierung im Alltag aufgrund des Alters ist kein Tatbestand im Sinne des GlBG.

Und auch in der Arbeitswelt ist eine Ungleichbehandlung zulässig, wenn diese objektiv und angemessen ist. Deine Beispiele sind also schlecht gewählt. ;)
 
Deine Beispiele sind also schlecht gewählt.

:oops: Mir foit nix bessers ei! :schulterzuck:

:haha: Denke aber in der Erotikbranche kann man nicht von Altersdiskriminierung sprechen, wenn jüngere lieber gesehen werden! So gesehen werden Männer auch grundsätzlich diskriminiert, wenn Frauen gratis Eintritt haben in einem SC und sie nicht und dann haben's einen Dresscode etwa auch noch, was das nächste Vergehen in diese Richtung dann wäre! ;)
 
Nachdem ein Swingerclub - ein Club ist, gibt es meiner Meinung nach keine Diskriminierung jedweder Art. Jeder Club kann sich seine Mitglieder aussuchen und wenn man gerne im Nobelgolfclub Mitglied werden möchte, aber nicht aufgenommen wird (warum muss der Club ja nicht ausführen) bleibt man außen vor. Ebenso ist das bei jeder Art von Club, immerhin muss man ja im Swingerclub eine Art Mitglied (ja mit Glied auch als Mann) sein.
 
Nicht alles, was sich Klub nennt, muss ein Klub sein, denke ich. Maßgeblich wird eine Mitgliedschaft sein. Ob bei einem solchen "echten" Club die Statuten auch bei der Vereinsbehörde hinterlegt werden müssen? Sind Clubs/Vereine gewinnorientiert?
Statuten von einem "echten" Klub dürfen wohl auch nicht gegen Menschenrechte verstoßen. Ich erinnere an Diskussionen über Studentenverbindungen, die keine Frauen aufnehmen. Bei solchen Clubs müssen neue Mitglieder von anderen Mitgliedern eingeführt werden.
Hohe Mitgliedsbeiträge sieben die Bewerber auch aus.
Die SC werden wohl eine Gastgewerbekonzession haben.
 
Was bringt das Gejammer?
Bei der MPN sind nicht wenige in den 40ern, den höheren Eintritt bezahlen auch 30 jährige.

Wenn mir das nicht passt bleib ich fern. Will ich rein so zahle ich.

Vielleicht will das LS auch nur jüngeren, mit niedrigerem Einkommen, das Swingen erleichtern?

Geld ist nicht das ausschlaggebende, das erkennt man allein schon daran, dass der Tempel, obwohl günstigster club in wien, an pärchenabenden oft hundsmiserabel besucht ist. Und das letzte mal als wir dort waren waren wir wohl eindeutig die jüngsten. Mit hohem abstand zu dwn anderen, meist über 50jährigen Gästen.

Grauenhaft.
 
Ob bei einem solchen "echten" Club die Statuten auch bei der Vereinsbehörde hinterlegt werden müssen?

Die "Vereinsbehörde" ist entweder die Bezirkshauptmannschaft oder in größeren Städten die Landespolizeidirektion bzw. ein Polizeikommissariat, das Bundeministerium für Inneres führt die ZVR, das Zentrales Vereinsregister, es gibt Vereine die gewinnorientiert sind und welche die es nicht sind, das wird über die Statuten geregelt.
Nicht gewinnorientierte Vereine sind bis 30.000€/Jahr Umsatz ohne Meldepflicht steuerfrei und zusätzlich können sie mit Veranstaltungen 7.500€ steuerfrei einnehmen, ehrenamtlich mitarbeiten dürfen jedoch nur Vereinsmitglieder dann und ein ev. Gewinn muß zur Gänze dem Verein oder der Allgemeinheit zu Gute kommen.

Ein Swingerklub fällt da garantiert nicht darunter!


Gewinnorientierte Vereine gelten eigentlich nicht mehr als Vereine sondern als Gewerbliche Unternehmen und brauchen genauso wie jede Firma eine Genehmigung und Grundkapital dazu und zahlen ganz normal Steuern und Abgaben wie jede andere Firma auch.

Über das ZVR finde ich keinen Swingerklub, sind also keine Vereine und dürften da sie Getränke verkaufen Gastbetriebe sein.
 
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