nein. es muss ein rechtlicher grund vorliegen um von öffentlichem raum entfernt zu werden
1,der grund eine Beschwerde, falls diese angenommen wurde von der polizei und unberechtigt ist,so kann das widerrufen werden.bsp wenn die person nurbgehässig srin wollte und ausser stöhnen oder mehrere die hineingingen nichts sagen kann etc
2,der grund selbstgefährdung
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(bin kein crossdresser,bin ts.) aber die Gefahr gibt es wirklich dass leute unangenehm reagieren. wenn du aber kein ausländer bist, bzw zielperson dann kommen nur so einfachere gewalttäter in frage.
ist mir auch schon passiert.im Gegensatz zu den rechten waren die ausländischen gruppen die brutalos.
ne spycam kann das aber wieder grad biegen.
((du begegnest einer brutalogang am wc und glaubst dass du erst fesseln haben musst dass die aktiv wern?)))
die besprochene situation ist weiterhin das öffentliche wc..und zwar nicht die kabine bspweise ,oder der wald nebenan.
das thema ist aber gos dating app etc
es muss nicht unbedingt der Pinkelbereich der anlage sein wo ma sich datet.
und öffentlicher Raum so auch toiletten sind von der Stadt Wien anmietbar, diese sind mit den besitzern betreibern Eigentümern in verbindung und ausserhalb Saison sehr günstig. bsp Donauinsel oder lobau.