spielstrasse

O

Gast

(Gelöschter Account)
oder verkehrsberuhigte zone: ist dort dass halten erlaubt? für be und entladetätigkeit oder zum aus und einsteigen? es gibt keine markierten flächen dafür. :hmm:
 
Ein.- und aussteigen lassen ist erlaubt, be.- und entladen genauso, auch wenn es keine markierten Flächen gibt. Parken nur auf markierten oder erkennbaren Flächen erlaubt. (farbig unterlegte Fläche, roter Ziegel z.B)
 
gibts da a daumen mal pi zeit wegen ein und aussteigen oder be und entladen oder liegt des wiedermal im ermessen vom herrn oberförster :hmm:
 
http://www.jusline.at/Strassenverkehrsordnung_(StVO).html

Wühle dich einmal durch;) Ein.- und aussteigen lassen wird ja nicht das Thema sein, eher die Ladetätigkeit. Eigentlich ist es ja so, wenn eine Halten und Parken verboten Tafel vorhanden ist, das es verboten ist. Ladetätigkeit in nicht beschilderten Gebieten sollte zügig und leise durchgeführt werden, und es darf der Verkehr nicht behindert werden. Hier stellt sich noch die Frage ,ob ein anderer Ort der Entladung nicht zumutbar wäre. Sprich es bleibt wie immer eine Auslegungssache des Polizisten. Wieso fragst du, führst du schon einen Prozess?
lg
 
http://www.jusline.at/Strassenverkehrsordnung_(StVO).html

Wühle dich einmal durch;) Ein.- und aussteigen lassen wird ja nicht das Thema sein, eher die Ladetätigkeit. Eigentlich ist es ja so, wenn eine Halten und Parken verboten Tafel vorhanden ist, das es verboten ist. Ladetätigkeit in nicht beschilderten Gebieten sollte zügig und leise durchgeführt werden, und es darf der Verkehr nicht behindert werden. Hier stellt sich noch die Frage ,ob ein anderer Ort der Entladung nicht zumutbar wäre. Sprich es bleibt wie immer eine Auslegungssache des Polizisten. Wieso fragst du, führst du schon einen Prozess?
lg
wegen de 40.- führ ich keinen prozess, nur da herr schuppo meinte, dass ich in einen spielstrasse NICHT halten und parken darf, dass ich natürlich nicht so hingenommen hab. is wieder so a wichtiga :daumen:
 
http://www.das.at/upload/Presse_2008_05_Alles_Auto_Wohnstraße_Was_ist_erlaubt_2432.pdf

Wenn eine Tafel bei der Einfahrt war darfst eh nicht halten und parken. War diese Tafel? Wenn nicht, verstehe ich es nicht;) Aber mich wundert es eh nicht mehr. Hab 2x in einer Ladezone bezahlt, nicht etwa weil ich geparkt habe, sondern weil ich gewendet habe;)

tafel? welche? die hier? Keine Berechtigung Bilder zu betrachten - Bild entfernt.
logisch is de da, aber halten zum be und entladen sowie ein und aussteigen darf ich, leider ist nirgends eine dauer dafür ersichtlich :hmm:
 
Meinte eine Halten und Parken verboten Tafel, die kommt meistens darunter oder einig Meter dahinter. Parken darfst sowieso nur wenns am Boden erkennbare Flächen gibt, austeigen lassen wäre ja halten, und das ist doch erlaubt.

Ich würde mal nachfragen und mich dagegen wehren, ist doch lächerlich diese Abzocke!
 
ich erheb e einspruch bei da anzeige. nur a bissl a information kann ja ned schaden :mrgreen:
 
Nix sauffi beim fahri! Was ist mit 600Euro,ich glaub du trinkst gerade etwas:daumen:

Nö, ich bin nüchtern. :haha:

Bei einem Einspruch gegen eine Strafverfügung kann die Strafe nicht erhöht werden. Es werden lediglich Verwaltungsgebühren in der Höhe von 10% der Strafhöhe auf die ursprüngliche Strafe aufgeschlagen, wenn der Einspruch abgewiesen wird. Wenn du 60€ mehr gezahlt hast, muss die ursprüngliche Strafhöhe also 600€ betragen haben. ;)
 
Wennst dann rechtzeitig zahlst hast recht;)

War der Meinung da kann man noch was machen!
 
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i hab nu nie mehr als ursprünglich bezahlt. im besten fall isses eingestellt worden :mrgreen:
 
Ich sag mal, ein Be- und Entladen muss erkennbar sein, indem z.B. Fahrzeugtüren, Kofferraum oder Ladefläche geöffnet sind. Und beim Ein- und Aussteigen sollte der Fahrzeugführer sein Auto nicht verlassen. Denn wer sein Fahrzeug als Fahrzeugführer komplett verlässt, also komplett abwesend ist, der parkt. Das allerdings steht in der deutschen Straßenverkehrsordnung geschrieben.
 
Ich sag mal, ein Be- und Entladen muss erkennbar sein, indem z.B. Fahrzeugtüren, Kofferraum oder Ladefläche geöffnet sind. Und beim Ein- und Aussteigen sollte der Fahrzeugführer sein Auto nicht verlassen. Denn wer sein Fahrzeug als Fahrzeugführer komplett verlässt, also komplett abwesend ist, der parkt. Das allerdings steht in der deutschen Straßenverkehrsordnung geschrieben.

na dann werd i s nexte mal dem einkauf sagen, dass er sich in die wohnung vertschüßen soll :mrgreen: in brd is ned alles so wie in ö...........dem himmel sei dank :daumen:



Ich zahle ungerne für etwas, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle!

genau, wos soll der scheiss mit 40km/h zu schnell :lol:
 
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genau, wos soll der scheiss mit 40km/h zu schnell
Naja, da bin ich ja noch einsichtig! Aber nicht wenn ich eine Ladezone zum wenden befahre! Frag mich heute noch wo der Parkscheriff gestanden ist (oder gelegen)! Der war glaub ich voll motiviert oder hatte angst das der Kuli eintrocknet.
Schnellfahren mit meiner Kiste ist nicht so aufregend, mit dem Bike machte es früher mehr Spaß:daumen:
 
spielstrasse oder verkehrsberuhigte zone:

Diese Begriffe gibts in der StVO ned....warat gschickt, wennst definieren könntest, welches Verkehrszeichen am Beginn dieser Strasse gestanden ist.

Wenns a Wohnstrasse woar, is grundsätzlich amoi der gesamte Fahrzeugverkehr verboten (Ausnahmen san vorhanden)...es is nur das Parken an gekenntzeichneten Stellen erlaubt. Im Umkehrschluss heißt das, dass das Halten erlaubt is.

Stellt sich jetzt die Frage, ob du überhaupt dazu berechtigt warst, in die Wohnstrasse zuzufahren...? ;)
 
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