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Stellt sich jetzt die Frage, ob du überhaupt dazu berechtigt warst, in die Wohnstrasse zuzufahren...?
Genau oxi, du wilder Hund du
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Stellt sich jetzt die Frage, ob du überhaupt dazu berechtigt warst, in die Wohnstrasse zuzufahren...?
Andere Verbote, wie eben Halten/Parken müssen durch zusätzliche Tafel gekennzeichnet sein.
Beziehst du dich auf 1)?
In Wien hat man dann genug Wohnstraßen, ich befahre eine immer, wenn ich bei meinen Eltern bin. Links und rechts parken Autos.
kennzeichnung siehst im post 7. und wenn ich dort wohne bin ich auch berechtigt zuzufahren .........oder?Diese Begriffe gibts in der StVO ned....warat gschickt, wennst definieren könntest, welches Verkehrszeichen am Beginn dieser Strasse gestanden ist.
Wenns a Wohnstrasse woar, is grundsätzlich amoi der gesamte Fahrzeugverkehr verboten (Ausnahmen san vorhanden)...es is nur das Parken an gekenntzeichneten Stellen erlaubt. Im Umkehrschluss heißt das, dass das Halten erlaubt is.
Stellt sich jetzt die Frage, ob du überhaupt dazu berechtigt warst, in die Wohnstrasse zuzufahren...?
jo dass parken. wie siehts mit dem halten aus? normalerweise 10min oder ?Genau...und die Vorschriften über das Parken sind im § 23 StVO geregelt
Guggst du ---> (2a) In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt.
Wenn nur das Parken verboten is, is das Halten erlaubt! Und des darf bis zu 10 Minuten dauern...
Wies mit ana Ladetätigkeit ausschaut kann i a ned sogn....owa wenn du in der Straße wohnst, wird man zum ein- und ausladen div. Sachen wohl auch berechtigt sein dafür......wenn deine Prinzessin scho länger, ois de obligaten 10 Minuten zum eine- bzw aussaschöln ausm Audi braucht, berufst dich hoit auf a Ladetätigkeit
auf de strafzettel steht bei da uhrzeit e imma ca.
Wäu de Soizburger Kapplständer de Uhr ned kennen?