spielstrasse

Ok, dann darf ich auch mal:
Das Durchfahren ist in Wohnstraßen verboten (ohne, dass eine zusätzliche Tafel da steht). Andere Verbote, wie eben Halten/Parken müssen durch zusätzliche Tafel gekennzeichnet sein.

D.h. zum Problem: Wenn du in diese Straße rein fährst und parkst (wurscht warum) und es keine Tafeln oder Bodenmarkierungen, die etwas Anderes zeigen, gibt, dann ist ja alles ok.
 
Beziehst du dich auf 1)?
In Wien hat man dann genug Wohnstraßen, ich befahre eine immer, wenn ich bei meinen Eltern bin. Links und rechts parken Autos.
 
Beziehst du dich auf 1)?
In Wien hat man dann genug Wohnstraßen, ich befahre eine immer, wenn ich bei meinen Eltern bin. Links und rechts parken Autos.

Genau...und die Vorschriften über das Parken sind im § 23 StVO geregelt

Guggst du ---> (2a) In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt.

;)
 
Ahhhh, also das mit den Bodenmarkierungen ist halt umgekehrt, wenn man Parken will, müssen sie da sein, ok. Die von mir erwähnte Straße hat Bodenmarkierungen.
Wenn ich recht überlege, ist mir gar keine Wohnstraße in Wien bekannt, wo nicht geparkt werden darf (natürlich werde ich wohl nicht alle existierenden Straßen durchgefahren sein).
 
Diese Begriffe gibts in der StVO ned....warat gschickt, wennst definieren könntest, welches Verkehrszeichen am Beginn dieser Strasse gestanden ist.

Wenns a Wohnstrasse woar, is grundsätzlich amoi der gesamte Fahrzeugverkehr verboten (Ausnahmen san vorhanden)...es is nur das Parken an gekenntzeichneten Stellen erlaubt. Im Umkehrschluss heißt das, dass das Halten erlaubt is.

Stellt sich jetzt die Frage, ob du überhaupt dazu berechtigt warst, in die Wohnstrasse zuzufahren...? ;)
kennzeichnung siehst im post 7. und wenn ich dort wohne bin ich auch berechtigt zuzufahren :mrgreen:.........oder? :shock:


Genau...und die Vorschriften über das Parken sind im § 23 StVO geregelt

Guggst du ---> (2a) In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt.

;)
jo dass parken. wie siehts mit dem halten aus? normalerweise 10min oder ? :hmm:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn nur das Parken verboten is, is das Halten erlaubt! Und des darf bis zu 10 Minuten dauern...

Wies mit ana Ladetätigkeit ausschaut kann i a ned sogn....owa wenn du in der Straße wohnst, wird man zum ein- und ausladen div. Sachen wohl auch berechtigt sein dafür...:schulterzuck:...wenn deine Prinzessin scho länger, ois de obligaten 10 Minuten zum eine- bzw aussaschöln ausm Audi braucht, berufst dich hoit auf a Ladetätigkeit :mrgreen: :undweg:
 
Wenn nur das Parken verboten is, is das Halten erlaubt! Und des darf bis zu 10 Minuten dauern...

Wies mit ana Ladetätigkeit ausschaut kann i a ned sogn....owa wenn du in der Straße wohnst, wird man zum ein- und ausladen div. Sachen wohl auch berechtigt sein dafür...:schulterzuck:...wenn deine Prinzessin scho länger, ois de obligaten 10 Minuten zum eine- bzw aussaschöln ausm Audi braucht, berufst dich hoit auf a Ladetätigkeit :mrgreen: :undweg:

ladetätigkeit is gut :daumen: auf de strafzettel steht bei da uhrzeit e imma ca. :mrgreen:
 
anonymverfügung: 8.8.2014 von ca. 18:10 - 18:30 somit §23(2a) logisch dass das parken ist. aber bei ca. könnte es doch auch von 18:10-18:20 sein und somit wäre es ein halten. mal einspruch erheben :lalala::mrgreen:
 
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