- Registriert
- 27.10.2008
- Beiträge
- 44.192
- Reaktionen
- 19.970
- Punkte
- 1.383
- Checks
- 2
also ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß die RBs hier rechtlich die geringste Chance hätten, Dich zu belangen. Die haben Dich einfach überrumpelt.Dann bringe ich sie zurück und will sie beim Kreisverkehr bei Gabi aussteigen lassen - es war 01.30. Da sehe ich Blaulicht auf mich zukommen. "Die Papiere bitte" ich steige aus . Sie bitten meine Beifahrerin auch auszusteigen. Blick in meine Papiere. Dann - "wenn sie gleich zahlen ,macht es 100 . " Bevor ich noch de Mund aufmachen konnte, sagte er dass die Dame eine bekannte Pro sei und bereits die Anbahnung strafbar sei.
Mit Sicherheit steht nirgendwo im Gesetz, daß es verboten ist, eine - auch noch so bekannte Prose - aus dem Auto aussteigen zu lassen. Das ist weder Anbahnung, noch eine sexuelle Handlung.
Ein Beweis mehr, wie in vielen Fällen seitens der RBs gesetzeswidrig vorgegangen wird, nur um die Herren einzuschüchtern.