Privat Diverses Thailand Visafrage für Thaifreundin-Besuch

Grundsätzlich: Die Einladung ist immer ein Spiel mit ungewissem Ausgang. Wenn Du gut verdienst und eine hinreichend große Wohnung hast (in jedem Fall mindestens 2 Zimmer - Dein Gast soll ja schließlich nicht in Deinem Bett nächtigen, das sieht ja sonst so aus, als ob die Dame am Ende gar hierbleiben wollen könnte...), dann stehen die Chancen gar nicht schlecht. Die Jungs und Mädels bei der Fremdenpolizei (zumindest die im Zehnten) sind meiner Erfahrung ganz ok. Die Verpflichtungserklärung gibst Du dort ab, dabei wird Deine Finanz- und Wohnsituation durchleuchtet (s.o.).

Sei nicht böse, da muss ich dir widersprechen. Du musst die Verpflichtungserklärung nur unterschreiben und die Unterschrift beglaubigen lassen (Bezirksgericht ist billiger als der Notar). Dann schickst du sie mit den Kopien aller erforderlichen Unterlagen (Z.B. Einkommensnachweis, Meldezettel) an die eingeladene:down: Person(en). Ich hab das schon drei mal durchgezogen, beim letzten mal eine Familie, da hab dann nicht ich alleine eingeladen (wegen des dabei 3 x höheren Einkommenserfordenisses). So funktioniert es jedenfalls bei einem Nicht - EU - Land der ehemaligen Sowjetunion.

Die Entschjeidung über das Visum trifft dann irgendein Botschaftsmufti im Heimatland der Holden. Ausgang ungewiß.

Das ist richtig. Der Ausgang ist ungewiss und vermutlich wird gewürfelt, ob ja oder nein. Studentin zu Hochschulkurs eingeladen, 2005 kein Problem. Same same 2006, verzweifeltes Email: Visum abgelehnt :shock:. Zum Glück hatte ich den damals amtierenden Botschafter bei einer Veranstaltung persönlich kennen gelernt ...... 2 Seiten langer Brief. Als Antwort kam ein Email, sie solle noch einmal hingehen (=stundenlanges Warten!!) und das Email mit bringen. Hat dann geklappt. andernfalls wäre die Gebühr, die sie nur für die Einreichung bereits bezahlen musste, auch im Eimer gewesen. 70 Euro sind viel Geld für eine Studentin aus Minsk.

Langer Rede kurzer Sinn: Probier´s aus.

Und dran denken, du bist für sie im Rahmen des Fremdenrechtes verantwortlich. Also nur einladen, wenn du absolut sicher bist, dass sie fristgerecht wieder heim fliegt.
 
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Sei nicht böse, da muss ich dir widersprechen. Du musst die Verpflichtungserklärung nur unterschreiben und die Unterschrift beglaubigen lassen (Bezirksgericht ist billiger als der Notar).
Stimmt meiner Erfahrung nach doch; die wird elektronisch an die zuständige Botschaft übermittelt - war zumindest vor ziemlich genau 2 Jahren so. Das Beglaubigen der Unterschift ist dabei entfallen, da vor den zuständigen Beamten geleistet.
Der eingeladenen Person gibst Du nur das Aktenzeichen der Verpflichtungserklärung (ich hab´s ins Einladungsschreiben reingetippt). Ich hab gerade noch mal die ganzen Dokumente rausgeholt, da ich selber nicht mehr sicher war...
Falls sich das wieder geändert haben sollte: Sorry ob der Verwirrung. Damals war´s jedenfalls brandneu, eGovernment oder so!
Gruß, wolfpack
 
Falls sich das wieder geändert haben sollte

Muss sich nichts geändert haben. Ich vielleicht der Grund, dass es das e- Government nicht gibt, weil die ausstellende Botschaft keine österreichische, sondern wie in diesem Fall die deutsche Botschaft ist, die uns in dem Land vertritt. Bei einer "echten" österreichischen Botschaft kann ich mir schon vorstellen, dass die Daten elektronisch übermittelt werden. Aber dass sie dann meine Angaben viel genauer kontrollieren ? Da sehe ich den Sinn nicht. Ich hab tatsächlich nur Meldezettel und Kopie meiner Einkommensbestätigungen mit geschickt. Ganz formlos.

Aber es war jedenfalls viel problemloser, als ich zunächst angenommen habe (bei der Familie, nicht beim zweiten Visum der Studentin).

Die Studentin hätte noch eine Alternative gehabt: rund 1000 Kilometer nach Moskau zur österreichischen Botschaft, so hat man ihr gesagt :shock:
 
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Die Thailändische Botschaft kann für einen Österreichaufenthalt eines Thai Staatsbürger doch kein Visum ausstellen, dies kann doch nur der besuchte Staat genehmigen, also Austria...! Ein Arbeitsgenehmigung stellt das AMS nur aus wenn sie eine Schlüsselkraft ist und hier benötigt wird, niemals für ein Touristenvisa sollte eine Aufenthaltsgenehmigung besteht (z.b. aufgrund Ehe mit einem EU - Bürger)dann brauchts auch keine Arb.Genehmigung,kann man aber beantragen,falls die Arbeitsstelle gewechselt w ird und die Dame geschieden ist! Ans onsten gibts freien Zugang zum Arbeitsmarkt. Hat ein Thairestaurantbesitzer Bedarf an einer Thaiköchin, kann dieser ein Visum beantragen, wegen des Zwecks Thaispeisen zu kredenzen!
 
..die Russen reisen zumeist in organisierten Reisegruppen bzw. haben die Unterkunft etc.gebucht, ergo ist die Chance eher gering hier bleiben zu wollen! Noch dazu maximal 2-3 Wochen Aufenthalt. Die liebe Thaifrau die der Mann aus Austria einlädt hat da schon einen anderen Status, dass hat mit Reisefreiheit nichts mehr zu tun, denn wenn der geneigte Einlader "flach" ist und eine zu kleine Unterkunft, dann schauts schlecht aus,noch dazu der Altersunterschied ( glaube da gibts so eine 20 Jahre Unterschied Grenze) Als Thai in einer organisierten Reisegruppe wirds leichter, die müssen Kohle nachweisen! Der Einlader bleibt jedenfalls bei allem über, so oder so :)))
 
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