Unterhaltreglung- suche Hilfe

Mitglied #232783

Süßes Teufelchen
Weiblich Hetero Österreich, Wien (1160) Dieser Benutzer hat 40 Checks Dieser Benutzer sucht keine Kontakte
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Hallo Gemeinde

kann mir jemand Auskunft geben über Unterhaltsreglungen für s Kind ? Mutter und Kind sind österr. Staatsbürger, Kindsvater ist Serbe und abgehaun. Welche Möglichkeiten gibt es für die Mutter, den Unterhalt für s Kind zu bekommen ?

Ich danke Euch.
 
Mutter und Kind sind österr. Staatsbürger, Kindsvater ist Serbe und abgehaun. Welche Möglichkeiten gibt es für die Mutter, den Unterhalt für s Kind zu bekommen ?
Hallo Manon
:hmm: Grundsätzlich muß zunächst einmal ein Rechtsanspruch auf Kindesunterhalt vorliegen, also so er noch nicht existiert, beim Bezirksgericht wo das Kind (und somit in den meisten Fällen auch die Mutter) gemeldet ist einen entsprechenden Antrag einbringen, denn das geht ja auch in Abwesenheit des Unterhaltspflichtigen. Hier könnte erschwerend hinzukommen, daß der Aufenthaltsort und die Einkommenssituation des Unterhaltspflichtigen höchstwahrscheinlich nicht bekannt sein wird, und das Gericht somit wahrscheinlich ein Amtshilfeansuchen an Serbien stellen wird.
Ich weiß jetzt nicht, ob wir (Ö) mit Serbien ein bilaterales Abkommen haben, welches das mit einschliesst, doch wenn, werden die serbischen Behörden dann den Ex ausforschen und die geforderten Daten an Ö weiterleiten müssen, und das Gericht legt dann die Unterhaltshöhe fest.
Aber selbst wenn das Gericht dann einen Bescheid samt Exekutionstitel ausgibt, dann ist das noch nicht viel mehr ein nettes Blattl Papier, denn deswegen fließt ja noch lang kein Geld.... Die Durchsetzung erfolgt dann nach dem Exekutionsrecht, und wie das dann über die Staatsgrenze hinaus funktioniert... :schulterzuck:

Ich würde dir empfehlen, dich da mit der Rechtsberatung von einem der Frauenhäuser und/oder ähnlichen Hilfsvereinen in Verbindung zu setzen, da die sich mit der Materie gut auskennen, und meist für ein beratendes Gespräch nichts verlangen, oder aber du kennst einen guten Anwalt, der sich auf Familienrecht und Scheidungen spezialisiert hat... könnt ja sein, daß dir vielleicht der eine oder andere über den Weg läuft :lalala: ;)

Viel Glück jedenfalls
 
Haben siie. ..
Geh auf das Jugendamt dort wird der Mutter weitergeholfen.
 
dort wurde eine sehr lasche Auskunft erteilt, angeblich gibt es 20,- !!!! Unterhaltsvorschuss, weil angeblich nach serbischem Recht vorgegangen wird.
??? Kann ich mir nicht vorstellen, denn wenn ein österreichisches Gericht (welches nur nach Ö Gesetzgebung arbeiten kann) einen Unterhaltsanspruch festlegt, dann ist dem so. Und 20€ klingt mir nach" schnellen Abschasseln und passt scho..."

Das was natürlich sein kann, daß aufgrund der relativ niedrigen Durchschnittseinkommen in Serbien mit dem prozentuell gerechneten Unterhalt fast nix rauskommt, denn für ein Kind bezahlt man:down: üblicherweise zw. 16-22% seines Netto-Gehalts (je nach Alter). Wie gesagt weiß ich nicht, wie die Gehälter in Serbien liegen, aber wenn wir von 500€ ausgehen, dann wären dies in der Tat nur ca. 100€...
Und ob das Anspannungsprinzip in so einem grenzüberschreitenden Fall auch angewendet werden kann, entzieht sich meiner Kenntnis und dürfte wahrscheinlich ein Fall für die Juristen sein...

NAchtrag:
Ich hab mal nach ähnlichen Fällen gegoogelt, und dort wurde dies meist mit Unterhaltvorschuss vom Staat gelöst.
Denn oberste Prämisse muß es sein, die Versorgung des Kindes sicherzustellen, und so liegt der Ball um die Wiedereinbringung durch den Kindesvater beim Staat...
 
Zuletzt bearbeitet:
Muss hier nicht mal ein Urteil vorhanden sein das der Vater überhaupt Unterhalt zahlen muss?
 
dort wurde dies meist mit Unterhaltvorschuss vom Staat gelöst
das dacht ich eben auch und genau dort bekam ich die Antwort mit den 20,- Euro

vielleicht noch ergänzend, Mutter und Kindsvater waren nicht verheiratet, das Kind ist ein halbes Jahr und die , weiss nicht genau wie s heisst, Vaterschaftsfeststellung ? ist gerade in Arbeit.
 
Hallo Manon!

Die Vaterschaft muss anerkannt sein, bzw "in der Ehe gezeugt" oder vom Gericht festgestellt worden sein. Wenn der Kindsvater also noch vor der Geburt abgehaun ist und für das Gericht "nicht greifbar" ist wird es schwierig.

Ist die Vaterschaft anerkannt worden geht es nach einem gewissen Schlüssel (da spielen neben dem Gehalt auch noch z.B. weitere Sorgfaltspflichen eine Rolle).

Um dir mehr zu erzählen müsste ich mehr Einzelheiten wissen - gerne auch per PN.

lG
Alex
 
vielleicht noch ergänzend, Mutter und Kindsvater waren nicht verheiratet, das Kind ist ein halbes Jahr und die , weiss nicht genau wie s heisst, Vaterschaftsfeststellung ? ist gerade in Arbeit.
Wenn die Vaterschaftsfrage noch nicht geklärt ist, dann wird das Ganze nochmals um ein Eck umständlicher... Wie dsfibins schon geschrieben hat, muß die Vaterschaft vom potentiellen Vater anerkannt, oder durch das Gericht festgestellt werden. Ich bin vorher davon ausgegangen, daß das außer Frage steht...

Gut, 1. Schritt: Vaterschaft feststellen lassen (was ja schon im Laufen ist)
Parallel dazu um Unterhaltsvorschuss vom Staat einreichen und um jeden Euro kämpfen, 20€ sind schlichtweg ein Scherz!
2.Schritt: Beim Bezirksgericht im Namen des Kindes Unterhaltsklage einbringen
Die von dsfibins angesprochenen Sorgfaltspflichten würden nur bei "übermässiger Einbringung in die Kindesbetreuung" eine Rolle spielen:
Die Betreuung des Kindes durch den geldunterhaltspflichtigen Elternteil im Rahmen des üblichen Kontaktrechts ändert an der Höhe des zu leistenden Unterhalts nichts. Nach der Rechtsprechung ist ein Kontaktrecht im Ausmaß von zwei Tagen alle zwei Wochen (oder einem Tag pro Woche) sowie vier Wochen in den Ferien üblich. Liegt das jährliche Ausmaß des Kontaktes allerdings deutlich darüber, kann dies zu einer den Umständen des Einzelfalls angemessenen Herabsetzung des für das Kind zu leistenden Geldunterhalts führen. Maßgeblich sind dabei immer die Ersparnisse im Haushalt des hauptsächlich betreuenden Elternteils, nicht jedoch jene Aufwendungen (z.B. Kosten einer Urlaubsreise), die der geldunterhaltspflichtige Elternteil tätigt. Als Richtwert (von dem je nach Einzelfall abgewichen werden kann) gilt eine Reduktion von 10 Prozent für jeden weiteren wöchentlichen Betreuungstag (bzw. eine Reduktion um 20 Prozent bei einer Betreuung im Ausmaß von einem Drittel der gesamten Zeit). Zu einer Aufhebung der Geldunterhaltspflicht kann es in der Regel im konkreten Einzelfall nur dann kommen, wenn Betreuung und bedarfsdeckende Naturalleistungen zu gleichen Teilen zwischen den Elternteilen aufgeteilt werden (und beide etwa gleich viel verdienen). Eine gleichteilige Betreuung liegt dann vor, wenn kein Elternteil mindestens zwei Drittel der Betreuungsleistungen übernimmt. (Quelle: help.gv.at)
was bei einem Aufenthalt des Kindesvaters im Ausland eher unwahrscheinlich ist...

LG
ToyotaBus
 
@Toyotabus (cooler Avater übrigens :daumen: )
Die Sorgfaltspflichten meinte ich anders: Wenn der Typ noch 2 Kinder hat oder dann verheiratet ist, dann wird je nachdem wie alt die Kinder sind, oder die Frau ein Einkommen hat - der Unterhaltsanspruch gemindert um ein paar Prozent. Aber das kommt sowieso alles erst zu Tragen wenn einmal der Vater "feststeht"...

Das Jugendamt ist der (auch juristisch gesehen) Vertreter der Kindsmutter. Also eigentlich der Vertreter des gesetzlichen Vertreters - es muss also immer im Sinne des Kindes handeln. In weiterer Folge heißt dies auch dass das Jugendamt bei Gericht (sollte es auf anderem Wege nicht möglich sein) die Unterhaltsklage einbringt! Da muss die Mutter nichts seperat machen!

Die 20€ würde ich jetzt (aufgrund der Gesetzeslage) nicht als Scherz auffassen. Das Problem ist eben, dass das Kind offiziell derzeit keinen Vater hat, daher kann das Kind offiziell keine Alimente (Unterhalt) bekommen, daher kann auch das Jugendamt offiziell keinen Unterhaltsvorschuss geben.

Die zweite Baustelle ist, sobald der Vater bestimmt oder anerkannt wurde, die Alimentationshöhe. Da wird dann der Vorschuss auch wieder interessant, denn wenn der Vater nichts hat oder nicht zahlen will, kommt das UVG auch wieder zu Tragen. Die Prozente sind im §6 glaub ich...

Hier ist übrigens der genaue Gesetzestext:
http://www.jusline.at/Unterhaltsvorschussgesetz_(UVG).html

lG
Alex
 
Die 20€ würde ich jetzt (aufgrund der Gesetzeslage) nicht als Scherz auffassen. Das Problem ist eben, dass das Kind offiziell derzeit keinen Vater hat, daher kann das Kind offiziell keine Alimente (Unterhalt) bekommen, daher kann auch das Jugendamt offiziell keinen Unterhaltsvorschuss geben.
Naja, begründet wurde mir die Summe damit, der Kindsvater ist Serbier, also gilt das Recht von Serbien :shock:
 
Solange nicht festgestellt wurde das er der Vater ist, gibt's von den mal gar nix! Und wenn der untergetaucht ist, wird das eh eine blöde Angelegenheit!
 
hallo hab mit meiner ersten frau daselbe durchgemacht der sohn den sie in die ehe mitbrachte war auch von einem jugo mitlerweile ist er 40jahre alt und wir haben nie einen cent gesehen weder vom amt noch vom vater.Vergiss es nimm die 20.- und lass es.
vielleicht meldet sich das gewissen beim vater!
 
Die 20€ würde ich jetzt (aufgrund der Gesetzeslage) nicht als Scherz auffassen. Das Problem ist eben, dass das Kind offiziell derzeit keinen Vater hat, daher kann das Kind offiziell keine Alimente (Unterhalt) bekommen, daher kann auch das Jugendamt offiziell keinen Unterhaltsvorschuss geben.
Die zweite Baustelle ist, sobald der Vater bestimmt oder anerkannt wurde, die Alimentationshöhe. Da wird dann der Vorschuss auch wieder interessant, denn wenn der Vater nichts hat oder nicht zahlen will, kommt das UVG auch wieder zu Tragen. Die Prozente sind im §6 glaub ich...
Hier ist übrigens der genaue Gesetzestext:
http://www.jusline.at/Unterhaltsvors...etz_(UVG).html
Ich weiß, ich bin anfangs davon ausgegangen, daß die Vaterschaft nicht strittig ist... Aber selbst wenn es offiziell nicht über die Unterhaltsvorschusslinie geht, müßte gerade dem Jugendamt klar sein, daß man um 20€ nicht einmal die monatlichen Kosten für Windeln abdecken kann, geschweige denn Nahrung, Kleidung und dgl. Da müßte es doch so einen Art "Notfallfonds" geben, über das Sozialamt, oder was auch immer, damit man als alleinerziehende Mutter (die wahrscheinlich in der Karenz ist, und somit ohnehin monatlich einen Nasenrammel an Geld zur Verfügung hat) nicht so in der Luft hängt... Das Mindeste was sie tun hätten können, wäre, auf solche Möglichkeiten aufmerksam machen...

Manon? Kam da irgendwas in der Richtung?
 
Hi Manon!

Wenn ich was genaueres weiß sag ich dir Bescheid! Bin mir nicht sicher ob Österreich mit Serbien so ein Abkommen hat! Laut Internet nicht was Unterhalt betrifft, aber das muss nicht unbedingt stimmen!

lg

:bussal:
 
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