Unterhaltreglung- suche Hilfe

Das Jugendamt ist ja nur der gesetzliche Vertreter und darf auf die verschiedenen "Finanz" Töpfe zugreifen. Mich wundern sogar die 20€ normal gibts nämlich garnix. Nicht dass ich das gut heiße, versteh mich bitte nicht falsch! Ich finde, gerade in solchen Ausnahmesituationen, braucht man eine oder sogar mehrere helfende Hände. In der Bürokratie hab ich die allerdings noch selten gefunden!

Da sie Selbstständig ist (dachte angestellt) nehme ich an Sie wird ihr Geschäft weiter betreiben und hat jemand der auf das Baby aufpassen kann. Wenn Sie nicht freiwillig bis jetzt in die Töpfe des AMS eingezahlt hat - und von dem gehe ich aus - steht ihr auch kein Arbeitslosengeld zu, selbst wenn Sie den Gewerbeschein/Berechtigung ruhend meldet. Aber es gibt doch die von Gusenbauer damals eingeführte "bedarfsorientierte Mindestsicherung". Diese könnte eventuell eine Hilfe sein, da diese explizit auch für selbstständige gilt!
Ich habe dazu einen netten Artikel gefunden. Der macht zwar im ersten Moment nicht gerade Mut, aber wenn man bedenkt dass da ein halbes Jahr altes Kind da ist und der Vater keine Alimente zahlt dann weiß ich auch nicht wo man noch mehr Hilfe benötigen könnte....:mauer:
http://derstandard.at/1392687198070/Wo-die-Mindestsicherung-nur-in-der-Theorie-zur-Verfuegung-steht

Immerhin, wenn keine Unterhaltszahlungen da sind, dann wäre die Mindestsicherung in diesem Fall so ca: 960,51€ Nachzulesen z.B. bei der Arbeiterkammer: http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitslosigkeit/Mindestsicherung_Wer_bekommt_wie_viel.html

:klatsch:
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, begründet wurde mir die Summe damit, der Kindsvater ist Serbier, also gilt das Recht von Serbien :shock:

Dazu gibt es das Haager Unterhaltsstatübereinkommen. Nur meines Wissens nach hat Serbien da nicht unterschrieben. Also wäre eigentlich das Recht des gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes ausschlaggebend. Aber ich sag gleich dazu - das hab ich definitiv nur gelesen und dafür nehme ich kein Gewähr :mg:

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002009

Irgendwie geht das dann schon sehr weit in die Rechtsmaterie hinein. Die Bezirksgerichte müßten das aber eigentlich alles wissen, es ist ja bestimmt nicht der Erste!

Dies hab ich auf http://www.alleinerziehen.at gefunden.
Die zuständigen Bezirksgerichte erteilen am Amtstag (Dienstag vormittag) unentgeltlich Rechtsauskünfte zu möglichen Gerichtsverfahren.:
http://sozialinfo.wien.gv.at/content/de/10/Institutions.do?senseid=37

Vielleicht gibt es dort Hinweise und Fakten die wirklich weiter helfen können :lehrer:

Hoffe trotzdem du kannst ihr mit all den Informationen weiterhelfen und ihr etwas die Angst nehmen. Am Meisten glaub ich, braucht man einfach Leute um einen herum die einem Helfen, unter die Arme greifen und wieder Aufbauen. :engel:

Außerdem vielleicht findet Rabbit ja noch was raus :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben