Urlaubszuschuss Berechnung...Ich weiß nicht mehr weiter

S

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo,

mal ein anderes Thema.
Ich kann mich leider nicht mehr erinnern, wie ich in diesem Fall meinen Urlaubszuschuss berechne :fragezeichen:
Also kurz und knapp: Ich hätte gerne gewusst, wie viel aliquoter Urlaubszuschuss mir zusteht, WENN ich mitte April eingetreten bin und im Mai und Juni jeweils noch ein anderes Gehalt kriege.
Sprich: April aliquot von 800 Eintritt 16. April (Beträge sind BRUTTO und entsprechen nicht meinem tatsächlichen Gehalt)
Mai normal 1400
Juni normal 1600

UZ= Monatsgehalt

Wär super, wenn das jemand noch im Kopf hätte
Liebe Grüße
 
Also auf den UZ selbst wirkt sich das Gehalt der Vormonate nicht aus..?
Hat demnach nur Einfluss auf die Berechnung des Jahressechstels?
 
Haha, ja das sind so die Dinge an einem Sonntag Morgen, die mir Kopfzerbrechen bereiten :mrgreen:
 
Also auf den UZ selbst wirkt sich das Gehalt der Vormonate nicht aus..?
Wieso sollte sich das Gehalt der Vormonate nicht auf das 14. Monatsgehalt auswirken? Was ich mich ganz dunkel erinnere, werden 14. Und 13. nach einem festgelegten Monat vor der jeweiligen Auszahlung berechnet. Bist du denn so pleite, dass es auf jeden Cent ankommt? :hmm:

http://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/Arbeitsvertraege/Weihnachts-Urlaubsgeld.html
Wenn Sie nicht das ganze Jahr im Betrieb waren ...

Das volle Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhalten Sie, wenn Sie während des ganzen Kalenderjahres im Betrieb beschäftigt waren. Wenn Sie kein ganzes Jahr in der Firma beschäftigt waren, wird das Urlaubs-/Weihnachtsgeld meist nur anteilig ausbezahlt.

In den Kollektivverträgen für Arbeiter ist häufig geregelt, dass sie nach gerechtfertigter Entlassung oder unberechtigtem vorzeitigen Austritt kein Urlaubs-/Weihnachtsgeld erhalten. Der Arbeitgeber kann eventuell sogar bereits ausgezahltes Urlaubs-/Weihnachtsgeld zurückfordern oder rückverrechnen. Bei den übrigen Lösungsarten (z.B. Arbeitnehmerkündigung) haben Arbeiter in der Regel Anspruch auf das anteilige (= aliquote) Urlaubs-/Weihnachtsgeld.

Wurde das ganze Urlaubs-/Weihnachtsgeld bereits ausbezahlt und das Dienstverhältnis durch Arbeitgeberkündigung beendet, gewähren manche Kollektivverträge das gesamte Urlaubs-/Weihnachtsgeld. Viele sehen jedoch eine anteilige Rückverrechnung vor. Angestellte haben bei jeder Lösungsart zumindest Anspruch auf das aliquote Weihnachtsgeld. Prüfen Sie Ihr Recht auf Sonderzahlungen daher immer an Hand des anzuwendenden Kollektivvertrags!
 
Ich weiß es halt leider auch nicht mehr genau^^
Haha nein ich will nur ein bisschen Urlaub planen usw
 
Soll solche Mitmenschen in diesem Land geben!:lehrer:

Ich mein ja nicht, dass er auf das, was im zusteht, verzichten soll. Am Ende des Jahres wird sicher genau abgerechnet werden und dann kriegt er ja sein Geld. Aber ob er jetzt 30 oder 40 Euro mehr oder weniger kriegt .......

Und die wesentlichen Parameter, die für die Berecnung entscheidend sind, die kennen wir ja ohnehin nicht (z. B. welcher Kollektivvertrag ist für ihn maßgeblich?).
 
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