Straßenstrich verschiedene Fragen

B

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo!

Da ich ein Straßenstrich neuanfänger bin, habe ich einige Fragen. Wahrscheinlich könnte ich die auch durch die Suchfunktion beantworten, aber vielleicht könnt ihr mir auch weiterhelfen.

+) da ich im 20 Bezirk wohne, würde ich gerne ins Stuwervirtel gehen. Ist die Prostitution dort legal, oder muß man Angst vor der Polzei haben?

+) welche Straßen und Uhrzeit kann man Prinzipiell empfehlen

+) wo geht man dann hin (Stundenhotel - gibt es dort in der Nähe eines und was Kostet das?)

+) Wie sind die durchschnittspreise der Damen - um nicht abgezokt zu werden.

Danke schon mal im Voraus
 
+) da ich im 20 Bezirk wohne, würde ich gerne ins Stuwervirtel gehen. Ist die Prostitution dort legal, oder muß man Angst vor der Polzei haben?
Mann und Frau machen sich dort strafbar, wenn sie über Prostitution reden.

+) welche Straßen und Uhrzeit kann man Prinzipiell empfehlen
Das ganze Viertel. Ab 10h in der Regel, manchmal auch früher.

+) wo geht man dann hin (Stundenhotel - gibt es dort in der Nähe eines und was Kostet das?)
Anfang Obermüllner Straße oder Stuwerstraße 5. 10€/30min.

+) Wie sind die durchschnittspreise der Damen - um nicht abgezokt zu werden.
Ab 20 für nur blasen oder ab 30 für blasen und ficken.
 
kennt ihr jemande, die ohen gummi blässt und anschlißend mit gummi ficken lässt?
meien damit zuerst die ausstellungsstraße, messegelände und zuletzt stewerviertel
 
Mann und Frau machen sich dort strafbar, wenn sie über Prostitution reden.
Auch wenn die Freier dort von der Polizei unter Druck gesetzt und die Nutte gelegentlich abgezogen werden, aber nach meiner Recherche nach (in der Rechtsdatenbank) ist Prostitution per se in Österreich erlaubt. Im StGb ist alles klar geregelt: Zuhälterei, Zuführung zur Prostitution etc ist alles strafbar, aber Freier sein (wenn die Frau nicht minderjährig ist), ist nicht strafbar; sich prostituieren übrigens auch nicht.

Wäre es strafbar, müßte man ja auch Freier in anderen Gegenden strafen bzw abmahnen.

Wäre ich Freier, würde ich da überhaupt kein Bußgeld ad hoc bezahlen, sondern auf den diesbezüglichen Brief warten und dann so lange Einspruch erheben bis die Sache geklärt ist. Ich glaube, man kokettiert da eher mit dem Unwissen der Leute um die Anreiner (verständlicherweise) zu calmieren.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 (mit Suchbegriff Prostitution läßt sich da locker durchbrowsen)
 
Auch wenn die Freier dort von der Polizei unter Druck gesetzt und die Nutte gelegentlich abgezogen werden, aber nach meiner Recherche nach (in der Rechtsdatenbank) ist Prostitution per se in Österreich erlaubt. Im StGb ist alles klar geregelt: Zuhälterei, Zuführung zur Prostitution etc ist alles strafbar, aber Freier sein (wenn die Frau nicht minderjährig ist), ist nicht strafbar; sich prostituieren übrigens auch nicht.

Wäre es strafbar, müßte man ja auch Freier in anderen Gegenden strafen bzw abmahnen.

Wäre ich Freier, würde ich da überhaupt kein Bußgeld ad hoc bezahlen, sondern auf den diesbezüglichen Brief warten und dann so lange Einspruch erheben bis die Sache geklärt ist. Ich glaube, man kokettiert da eher mit dem Unwissen der Leute um die Anreiner (verständlicherweise) zu calmieren.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 (mit Suchbegriff Prostitution läßt sich da locker durchbrowsen)


du solltest hier nicht das stgb verlinken sondern eher das verwaltungsstrafrecht.;)
ausübung der prostitution im stuwer, als auch deren anbahnung, sowie auf freierseite die ermöglichung der anbahnung/prostitution wird nach dem verwaltungstrafrecht geahndet, bzw wr. prostituionsgesetz.
und die prostitution, deren anbahnung is im stuwer definitiv verboten, da sperrgebiet. (§ 7 VStG in verbindung mit § 6 Abs. 1 in Verbindung m § 8a1/2 wr. Prostituionsgesetz).
auf dieser basis wird gestraft.
ob das haltbar is, hängt von der rechtfertigung/einspruch/glaubwürdigkeit der betroffenen ab.:daumen:
 
najo - die frage nach dem rechtlichen aspekt is ja nur ein teil des ersten postings in dem thread.

keine ahnung, warum sich manche ned lieber die richterin barbara salesch reinziehen sondern stattdessen eine öde rechtsdiskussion vom zaun brechen die hier wirklich schon -zig mal geführt wurde :roll:
 
...ausübung der prostitution im stuwer, als auch deren anbahnung, sowie auf freierseite die ermöglichung der anbahnung/prostitution wird nach dem verwaltungstrafrecht geahndet, bzw wr. prostituionsgesetz.
und die prostitution, deren anbahnung is im stuwer definitiv verboten, da sperrgebiet. ......
..to Billy, so ganz ist das nicht richtig, dass im Stuwer die Ausübung der Prostitution verboten bzw strafbar ist!
Vielmehr ist nur die sogenatte "Strassenprostitution" verboten! (= die Anbahnung zur Ausübung der Prostitution auf der Strasse)
Ansonst ist auch im Stuwer, unter Einhaltung der geltenden Gesetze die Ausübung der Prostitution natürlich erlaubt. ;)

..ach ja Billy, kurz eine Frage, wie schaut es mit deinen Anzeige/Einspruch bezüglich § 7 VStG aus?
..hatte vor paar Tagen ein informatives Gespräch u.a. mit den Hofrat Peter G., der ja sozusagen auf diese Möglichkeit des Vorgehens gestossen ist bzw aufgebracht hat.


to Bart
..wenn du es vorziehst im Stuwer ein Prostituirte aufzusuchen und hierfür eines der dort ansässigen Studios aufsuchst, brauchst von der Polizei keine Angst haben!
..wenn du aber lieber den Kontakt auf der Strasse zu einer Prostituirten aufnimmst, ist wie u.a. Billy schon sagte ein gewisses Risiko gegeben. ;)
 
..to Billy, so ganz ist das nicht richtig, dass im Stuwer die Ausübung der Prostitution verboten bzw strafbar ist!
Vielmehr ist nur die sogenatte "Strassenprostitution" verboten! (= die Anbahnung zur Ausübung der Prostitution auf der Strasse)
Ansonst ist auch im Stuwer, unter Einhaltung der geltenden Gesetze die Ausübung der Prostitution natürlich erlaubt. ;)

..ach ja Billy, kurz eine Frage, wie schaut es mit deinen Anzeige/Einspruch bezüglich § 7 VStG aus?
..hatte vor paar Tagen ein informatives Gespräch u.a. mit den Hofrat Peter G., der ja sozusagen auf diese Möglichkeit des Vorgehens gestossen ist bzw aufgebracht hat.

du hast schon recht badwolf, es war natürlich auch nur auf die strassenprostitution bezogen, net auf studios, clubs usw.
der gute herr hofrat g. der damals in "wien heute" gemeint hat, wenn man kein ticket will, soll man im 1/4 die anbahnung mit den gören unterlassen.:roll:

zu deiner frage: mein einspruch liegt nach wie vor unbeachtet seit 18.12.08 im koat für den 2/20 bez.:cool:
wird offenbar net weiter verfolgt, und ich halts für verjährt, oder?:fragezeichen:
 
keine ahnung, warum sich manche ned lieber die richterin barbara salesch reinziehen sondern stattdessen eine öde rechtsdiskussion vom zaun brechen die hier wirklich schon -zig mal geführt wurde :roll:

Vielleicht habens da eh schon alle Folgen mehrmals gesehen..........und ich denk auch, daß es Unterschiede zu unserer Rechtsprechung geben wird - trocken ists dort wie da.........
 
to Bart
..wenn du es vorziehst im Stuwer ein Prostituirte aufzusuchen und hierfür eines der dort ansässigen Studios aufsuchst, brauchst von der Polizei keine Angst haben!
..wenn du aber lieber den Kontakt auf der Strasse zu einer Prostituirten aufnimmst, ist wie u.a. Billy schon sagte ein gewisses Risiko gegeben. ;)

Blöde Frage, aber wen man da zu einem erlaubten Studio gehen will und wird auf der Straße von einer Dame angequatscht, da kann man zwar nichts dafür, aber das wäre dann doch auch schon Anbahnung, oder?
 
Blöde Frage, aber wen man da zu einem erlaubten Studio gehen will und wird auf der Straße von einer Dame angequatscht, da kann man zwar nichts dafür, aber das wäre dann doch auch schon Anbahnung, oder?

Ja - aber von der Dame. Ein höfliches: "Nein danke, ich habe schon....." und Du bist aus dem Schneider.
 
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