Versicherungsschaden

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Gast

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Wer kennt sich aus mit Ansprüchen gegen Versicherung ?

Nach meinem schweren Sturz, der mit 6 Wochen Liegegips anherging, ist die Versicherung des Vermieter s, auf dessen Grundstück es zu dem Sturz kam, nicht bereit, einen Schadenersatz zu bezahlen.

Kann mir jemand helfen ?
 
dazu müsste ich erst mal wissen, wie und warum du zu sturz gekommen bist
 
Kommt darauf an, wie es genau passiert ist. Und ich denke ohne Anwalt wird da nichts zu machen sein. Da die meisten Versicherungen, sich gern gegenseitig die Verantwortung zu schieben. Und immer versuchen, so günstig wie möglich aus der Sache rauszukommen.
 
darkroom und alkohol würden die versicherung wohl leistungsfrei stellen ;)
 
Wer kennt sich aus mit Ansprüchen gegen Versicherung ?

Nach meinem schweren Sturz, der mit 6 Wochen Liegegips anherging, ist die Versicherung des Vermieter s, auf dessen Grundstück es zu dem Sturz kam, nicht bereit, einen Schadenersatz zu bezahlen.

fragt sich einmal, ob es zu einer behördlichen aufnahme des unfalls gekommen ist (spital, polizei, rettung, ...) und was in dieser aufnahme als unfallursache bzw. verschulden aufscheint. und grundsätzlich richtet sich ein anspruch (falls überhaupt) einmal grundsätzlich gegen den vermieter. ich nehme mal an, du hast keine rechtsschutzversicherung??
 
Also nachdem ja meines Wissens nach ein loser/kaputter Kanaldeckel schuld war müsstest du sehr wohl Anspruch auf Schmerzensgeld/Schadenersatz/Verdienstentgangsentschädigung haben. Aber ich befürchte, du wirst in Sachen Kanaldeckel in der Beweispflicht sein und der Klageweg wird dir nicht erspart bleiben...
 
wie und warum du zu sturz gekommen bist
Auf dem Grundstück befindet sich ein Schacht in dem sich die Wasseruhr befindet, abgedeckt mit lose aufliegendem Deckel, ich bin Mieter des Hauses auf dem Grundstück.
Auf dem Weg zum Carport muss ich über diesen Deckel, plötzlich stand der hochkant, ich drinn, mein Fuß noch draußen, vierfacher Bruch Unterschenkel, Rettung hat mich ins Spital gebracht usw.
Die Haftpflicht des Vermieters antwortet, sie würden nicht zahlen müssen, weil der Vermieter nicht Schuld sei :fragezeichen:
Am 28.3. wurde von ihm diese Wasseruhr im Schacht abgelesen, am 23.4. war der Unfall.
 
anwalt nehmen und klagen. Deine ansprüche scheinen auf den ersten blick berechtigt, wenn die abdeckung nicht erkennbar und offensichtlich fehlerhaft angebracht war und du das hättest merken müssen
 
Also der Deckel ist erkennbar, liegt ja immer dort.

also mit der aussage wirst bei einer versicherung nix bekommen. wer hat denn den deckel dort angebracht und warum?

ohne rs klagen ist gewagt, zumal du dir eventuell a neue wohnung suchen wirst müßen ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
na der Eigentümer vor Jahren, warum ? na sonst wäre da ja ein Loch.

weil wenn nicht er, wäre er ja nur bedingt schuld. am besten einen anwalt befragen. versicherungsansprüche, soweit nicht klar, sind meistens mühsam und aufwendig.
 
Am 28.3. wurde von ihm diese Wasseruhr im Schacht abgelesen, am 23.4. war der Unfall.

also wurde der Deckel schlampig wieder raufgelegt
dann is meines Erachtens die Firma heranzuziehen,welche die Wasseruhr abgelesen hat
 
versicherungsansprüche, soweit nicht klar, sind meistens mühsam und aufwendig.
Für mich ist das sternenklar, der Deckel lag nicht fest genug auf, sonst hätt er ja nicht plötzlich hochkant stehen können, oder ? Schau, ich muss da drüberlaufen wenn ich z.B. zu meinem Auto will, oder die Platten abkehre usw.
Wofür hat er denn eine Haftpflicht ?
 
Einen rechtschutz wirst ja haben, oder? Dahin sollte dein erster weg jetzt mal gehen .... der anwalt wird dir am ehesten die richtige Auskunft geben können :daumen:
 
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