Straßenstrich was genau ist straffällig ?

A

Gast

(Gelöschter Account)
1) was kann mir passieren, wenn ich am strassenstrich ein
Mädchen kennenlerne, das noch nicht 18 ist ?
- ist bereits ansprechen im Bereich der Strafbarkeit ?
oft einmal ist das Alter ja wirklich schwer einzuschätzen.
2) wo genau liegt das Schutzalter ?
3) auf was muß man alles aufpassen , damit meine ich gesetzliche Bestimmungen !?


andy
 
1) was kann mir passieren, wenn ich am strassenstrich ein
Mädchen kennenlerne, das noch nicht 18 ist ?
2) wo genau liegt das Schutzalter ?
3) auf was muß man alles aufpassen , damit meine ich gesetzliche Bestimmungen !?


andy

ich würd mich vor ihrem vater in acht nehmen, bei vätern von minderjährigen stehen kinderficker nicht besonders hoch im kurs!
alles klar?
lg
maxl
 
Nach der Kontrollkarte fragen, ist sie zu jung hat sie sowieso keine, hat sie keine ist sie sowieso zumindest illegal tätig, vllt auch zu jung/krank/... .

Wenn sie keine hat und du es trotzdem nicht lassen willst würde ich im Zweifelsfall zumindest nach einem Ausweis fragen und sicherstellen das sie sie über 18 ist. Ist sie es, kann dir als Freier rechtlich nichts (gesundheitlich sehr wohl) passieren.

Sex mit einer unter 18 jährigen gegen Geld ist immer strafbar, egal ob auf der Straße angebahnt oder sonst wo.

Ich würd als Faustregel so vorgehen wie sie es in den USA in Bars machen - schaut eine Person jünger als 45 aus, dann fragst du nach einem Ausweis. Schaut sie älter als 45 aus, dann kannst du auch bei schlechter Einschätzung immer noch fast 100% sicher sein das sie zumindest über 18 ist.
 
Kleiner Reality check:

- Reden sollte straffrei sein...
- Ein Mädel zwecks verhandlungen ins Auto einsteigen lassen kann in berüchtigten Gegenden zu einer Geldstrafe führen (nach welchem Recht auch immer das exekutiert wird), egal wie alt Deine Dulcinea ist. Naja, kannst Du zu dem Zeitpunkt auch kaum wissen...
- So wirklich beim Akt erwischt zu werden (ja, einschlägige Stundenhotels werden von Freundlich und Hilfreich besucht) hat derzeit vor allem für die Mädels finanzielle Folgen.
Das kann sich natürlich je nach Zeitungsberichten und Laune der Exekutivbeamten schnell ändern.

Standard Disclaimer: Alles was ich oben schreibe habe ich mehr vom Hörensagen, von Mädels am Ort oder hier aus dem Forum. Bin selbst noch nie belangt worden, und hoffe das mir das auch nicht passiert.

Entweder Du hältst Dich an die über 18jährigen (z.B. die Ungarinnen in derStuwerstraße, sind ein lustiges Völkchen), oder ....

lg
Lümmel
 
1) was kann mir passieren, wenn ich am strassenstrich ein
Mädchen kennenlerne, das noch nicht 18 ist ?
- ist bereits ansprechen im Bereich der Strafbarkeit ?
oft einmal ist das Alter ja wirklich schwer einzuschätzen.
2) wo genau liegt das Schutzalter ?
3) auf was muß man alles aufpassen , damit meine ich gesetzliche Bestimmungen !?


andy


naja hohe geldstrafe plus knast also ich denke mal es ist es nicht wert
 
Aus verlässlicher Quelle weiß ich folgendes. Wenn du verurteilt wirst weil du mit einer Minderjährigen GF hattest und es kommt zu einer Haftstrafe bist bei den Mithäftlingen die "Gefängnissnutte" und das ist kein G`schicht`l. Solche Übergriffe sind an der Tagesordnung mit "Kinderschändern", und als solcher komms`t auch rein.
Also sei Vorsichtig!

LG
Banny
 
Und ich hoffe, den Ed Fagan ficken sie auch in den A****. Nicht notwendigerweise wegen dem, weswegen er verurteilt wird, sondern wegen seiner ungehörigen Weise, Strafverfahren bei ausländischen Gerichten anzufangen, meist USamerikanischen, weil dort der Schadenersatz immer viel höher angesetzt wird.
 
@banny: Also es ist wohl ein Unterschied, ob einer mit <18j mit ihrem Einverständnis pennt oder sie vergewaltigt.
Also Kinderschänder wird man eher deklariert, wenn man es wirklich mit Kindern tut, also unter 14j!
 
Hallo Freunde !

wenn ich eure Antworten richtig interpretiere, ist Sex mit einer unter 18 GEGEN Entgelt
strafbar - wenn es ohne Entgelt d.h. mit ihrem Einverständnis geschieht, muß das
Schutzalter von 14 berücksichtigt werden.

nun zu etwas was mir keiner glaubt : ich war in Stuwerstrasse - dort wo man um 10 euro ein Zimmer für halbe Stunde bekommt - und rede dort mit dem Barkeeper. er meinte,für mich wäre es nicht !!strafbar, wenn ich dort mit einem Mädel älter als 14 vom Strassenstrich hingehe - nur für das Mädel, ween es Kontrolle gibt !
das sollte eine Warnung für alle sein !!!!!!!!!!!!!

andy
mir geht s auch NICHT darum, eine unter 18 zu haben, sondern nur darum , dass Sie jung ist und alles im gesetzlichen rahmen
 
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