Widerspruch

C

Gast

(Gelöschter Account)
Auf der Visitenkarte von SMcouple steht folgender Satz:
"Unerlaubte Benutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe unserer Bilder wird geahndet."

mOni_SMcouple verwendet auf ihrer Visitenkarte ein Bild von Angelina Jolie. Da ich nicht davon ausgehe, dass die Verwendung dieses Bildes von Angelina Jolie selbst genehmigt wurde (falls ich mich diesbezüglich irre, dann bitte ich um Entschuldigung), frage ich mich, warum man etwas einerseits unter Androhung von Konsequenzen verbietet, es jedoch andererseits selbst macht.
Meiner Meinung nach ist dies ein Widerspruch höchsten Grades.

Freundliche Grüße
 
jupp, gut erkannt!
Sehr Gut;

setzen!! :mrgreen:


BTW: da wird doch nicht einer beleidigt sein, weil er auf die Aufregende PN "Grias di" keine entsprechende Antwort bekommen hat?
 
Aber nein, gar nicht!
Ich wollte Euch meine Nachricht ursprünglich nur privat senden (und da bei der Moni die pN-Funktion gesperrt ist, hab ichs bei Dir probiert, und das "Griaß Di" war sozusagen nur ein Test, obs bei Dir geht), dann hab ich mir jedoch gedacht, diese meine Erkenntnisse sind es wert, veröffentlicht zu werden :)

Nun ja, trotzdem ist der Widerspruch immer noch da, und eine aufklärende Antwort hab ich noch nicht gehört ;-)
 
tja...christian1977...wo kein richter, da kein henker. außerdem glaub ich nicht, dass da geahndet wird oder auch nur tatsächlich illegal ist. aber vielleicht ist ja ein jurist unter uns, der da für aufklärung sorgt. :)
 
Nein, es geht ja nicht darum, daß das Fräulein Jolie hier tatsächlich etwas unternehmen wird. Ich finds halt nur interessant, daß man einerseits sagt, man solle ja keine Bilder ungefragt übernehmen, es andererseits jedoch selber tut.
Im Prinzip eh völlig egal, aber ich habe mir nur erlaubt, diesbezüglich meine Meinung kundzutun. :)
 
ahja, seit wann ist meine PM funktion gesperrt? ich würd eher sagen, da kennt sich wer nicht aus. oder aber ich hab irgendwo unabsichtlich die intelligente PM abwehr eingestellt, die von selbst alle überflüssigen PMs blockt.

zum thema: es ist ein unterschied, ob jemand ein foto eines berühmten nimmt, das es ohnehin 100x im netz gibt oder die nacktfotos seiner ex ohne deren wissen (und vielleicht noch mit gesicht, damit man sie ja leicht erkennt!) postet.

und, sonst noch irgendwelche probleme, wünsche, anregungen?

ps: du kannst aber gerne fräulein :)mrgreen: ) jolie fragen, ob sie etwas dagegen hat :mrgreen:
 
Zitat von mOni_SMcouple:

zum thema: es ist ein unterschied, ob jemand ein foto eines berühmten nimmt, das es ohnehin 100x im netz gibt oder die nacktfotos seiner ex ohne deren wissen (und vielleicht noch mit gesicht, damit man sie ja leicht erkennt!) postet.


Oh, daher weht der Wind also. Nun gut, das ist zugegebenermaßen etwas Anderes. Aber daß das so gemeint ist, ging aus Eurer Visitenkarte nicht hervor. Es ist also diesbezüglich im Sinne des § 78 UrhG zu verstehen,wonach Bildnisse von Personen weder öffentlich ausgestellt noch auf eine andere Art, wodurch sie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, verbreitet werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt würden.

Freundliche Grüße
 
Wennst schon irgendwelche Paragraphen zitierst, solltest aber dazu schreiben, dass sich das bei berühmten Personen ein wenig anders verhält.

Da es sich bei dem betreffenden Bild nicht um einen Schnappschuss handelt, der A.J.s Privatsphäre verletzt, könnte mich maximal derjenige verklagen, der das (c) auf dieses Foto hat und das ist ganz sicher nicht A.J.

Btw:
Aber daß das so gemeint ist, ging aus Eurer Visitenkarte nicht hervor.

Wenn du den Text der "Visitenkarte" nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hättest, wüßtest du, dass es dabei ohnehin rein um MEINE Bilder geht. Was also sonst sollte daraus hervorgehen?
 
Heast, da hast aber jetzt DU etwas falsch verstanden, Du Frechdachs.

Mein Zitat "Aber daß das so gemeint ist, ging aus Eurer Visitenkarte nicht hervor." hat sich auf Dein Zitat "und vielleicht noch mit gesicht, damit man sie ja leicht erkennt!" bezogen.
Falls Du es nämlich nicht bemerkt haben solltest, habe ich diesbezüglich selbst gesagt, daß in so einem Fall sehr wohl ein Unterschied besteht, ob man ein Foto aus "Tomb Raider" oder "Mr. & Mrs. Smith", oder aus welchem Film auch sonst dieses Foto stammt, verwendet, oder ein Foto der Öffentlichkeit zugänglich macht, das Persönlichkeitsrechte akut verletzt.
 
Heast, da hast aber jetzt DU etwas falsch verstanden, Du Frechdachs.
:roll:


warum fallt ma jetzt des gschichtl vom bsoffenen ein, der an der bar lahnt sich vor seinem thekennachbar aufbäumt "hearst i hau die nieda"... worauf dieser aufsteht und erm fragt "wos is"........... schluck "magst a bier, i lad di ein" ? :mrgreen:
 
Nun ich denke nicht, dass MOni, das copyright verletzt...Es gibt ohnehin zig User im Netz die Bilder von Promis fürs Avatar nehmen...Ich persönlich nicht, aber auch hier im Forum vertreten, deshalb werde sicher nicht Bilderrechte verletzt, wenn die Bilder ohnehin frei zugänglich zum Download (z.B.) freigegeben sind.

@ Mods

Hoffe ich bewege mich hier nicht auf dünnem Eis und meine Aussage ist so korrekt?!

blue
 
Frechdachs, nein wie süß. Na immerhin bist ja auch um ein Jahr älter, da steht dir so eine Aussage schon zu. Aber per "heast" sind wir noch lange nicht. :roll:

Aber wenn du den Unterschied eh kennst, warum diskutieren wir dann noch?
 
Zitat von blue_dreamer:
"Nun ich denke nicht, dass MOni, das copyright verletzt..."

Soweit ich weiß, hab ich auch gar nicht behauptet, sie würde ein Copyright verletzen. :)
 
Zitat von blue_dreamer:
"Nun ich denke nicht, dass MOni, das copyright verletzt..."

Soweit ich weiß, hab ich auch gar nicht behauptet, sie würde ein Copyright verletzen. :)

Was bitte ist denn eigentlich das Thema dieser von dir angezettelten Diskussion?
 
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