Zeugenladung nach Polizeirazzia

gibt es da nicht auch wo den pasus das ich die aussage verweigern kann sobald ich mich damit selbst belasten würde?
 
gibt es da nicht auch wo den pasus das ich die aussage verweigern kann sobald ich mich damit selbst belasten würde?

Den Passus für den derzeitig verhandelten Fall gibt es in der Rechtsprechung durchaus. Er zieht dann aber oftmals umfangreiche Ermittlungen nach sich, welcher formelle Tatbestand überhaupt davon berührt werden würde.
Sollte daraus denn tatsächlich eine Straftat auf Dich abgeleitet werden können welcher Du Dich schuldig gemacht hast, dann "gute Nacht" !

Du solltetest Dir also besser schon sicher sein ob Du die Aussage verweigern kannst. Für den Fall das Du sie nicht machst, aber keinen begründeten Anspruch dafür geltend machen kanst, kann Dir bis zur Erbringung der "relevanten" Ausage sogar Erzwingungs/Beugehaft auferlegt werden.

Hole Dir also zuvor, im eigenen Interesse, entsprechende Rechtsberatung über einen entsprechenden Rechts Beistand ein. Er kann/wird Dich am besten darüber beraten, ob die Verweigerung überhaupt einen Sinn macht oder für Dich eher zum Nachteil gereicht.


Mensch liest sich ...
Lieben Gruss,
und genussreiche Spiele


Ralf, aka Seelentraum
 
gibt es da nicht auch wo den pasus das ich die aussage verweigern kann sobald ich mich damit selbst belasten würde?
aber womit würdest Du Dich selbst belasten. ???? Ich nehem ja jetzt mal an das keine Gewalt im Spiel war, das notwendige Alter bei ihr erreicht und das keine Drogen im Spiel waren. ALso womit würdest Du DIch belasten, oder ist der ganze Dialog einfach nur so.
KAnnst nicht Vorladung einscannen, würd michinteressieren wie so etwas aussieht.

lg
 
aber womit würdest Du Dich selbst belasten. ???? Ich nehem ja jetzt mal an das keine Gewalt im Spiel war, das notwendige Alter bei ihr erreicht und das keine Drogen im Spiel waren. ALso womit würdest Du DIch belasten, oder ist der ganze Dialog einfach nur so.
KAnnst nicht Vorladung einscannen, würd michinteressieren wie so etwas aussieht.

lg


dies habe ich nur mal so in den raum gestellt

ich bin nicht der betroffene :)

und sollte ich mal in so eine lage kommen, die nummer von meinem Anwalt habe ich immer bei mir
 
Unglaublich, was da so für ein Durcheinander und teilweise Unfug gepostet wird - so auf "ich kann, ich hab, weiß eh nichts, hab da aber mal gehört, naja dek mir ... " :shock:

Da sehen offensichtlich manche zu oft "Inspektor Columbo" :roll:

@neuhauser, ich hoffe für dich, du machst einfach erneut deine Aussage und gehst wieder! :daumen:
 
Also ich gebe hier vollkommen Adomos Recht!:daumen:
Ich bin selbst in einem Massagestudio tätig und wenn die Dame damals bei Dir mehr gemacht hat,als eine Massage,sage ich jetzt einmal bist Du sehr unglücklich da reingeraten:roll:
Im allgemeinen läuft das so ab,daß hier keine Staatsanwaltschaft,auch kein Richter,sondern direkt die SITTE ermittelt!Das sind Menschen von der Kripo,die für das Rotlichmilieu zuständig sind und auch die ganzen Razzieas durchführen.
Es handelt sich hier um eindeutige illegale Prostitution und ich würde Dir dringenst empfehlen,diese Zeugenaussage wahrheisgemäß durch zu führen,da es ja zu einer Verhandlung mit einem Richter kommt.
Dem Mädchen selbst wird eine Verwaltungsstrafe von €180 ,sowie ein Vermerk bei der Sitte blühen und falls sie Pech hat und illegal auch noch ist,eventuell eine Haftstrafe von 24 Stunden wegen illegaler Prostution :roll: Es ist natürlich ungut für Dich,wenn Dir diese Zeugenaussage ins Haus geflattert ist,verständlicher Weise aber Dir selbst passiert dabei überhaupt nichts,da kannst Du beruhigt sein:)
Nadja
 
@sprunzzo: also ich bin zwar leichtgläubig und für solche Sachen vielleicht zu blauäugig, aber - mit Verlaub - ganz auf der Nudelsupp'n bin ich auch nicht daherg'schwommen: die Ladung einscannen! Soll ich auch gleich meine Telefonnummer dazu schreiben, damit's alle meine Freundin fragen könnt's, was sie davon hält? Na gut, wenn's Dich interessiert - wie wird sowas schon ausschauen: polizeilicher Briefkopf, meine Adresse, Aktenzahl, Sachbearbeiter + Telefonnummer, Datum, "Ladung"; und dann steht, daß die Heh einen Vorfall + wann und wo zu untersuchen hat und mich ersucht wann und wo als Zeuge mitzuwirken. Und ich soll selber kommen, außer ich bin krank oder gebrechlich oder fort, dann läßt sich's eventuell verschieben. Das Formular dazu heißt "Lager Nr. 169/EDV"; frag doch einmal im Wachzimmer höflich danach, oder laß Dich halt auch beim Massieren erwischen! :mrgreen:

Allgemein Danke für die rege Teilnahme. :daumen: Ich sehe der Sache schon gelassener entgegen.

@Nadja1: Danke für die ersten handfesten Informationen aus der Praxis zu diesem Thema!
Verwaltungsstrafe von €180
Im Prostitutionsgesetz (Anhang) les ich was von bis zu 1000, im Wiederholungsfall 2000 Euro, oder ist das eben nur die GERICHTLICHE Strafe?

Jakob
 

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Im Prostitutionsgesetz (Anhang) les ich was von bis zu 1000, im Wiederholungsfall 2000 Euro, oder ist das eben nur die GERICHTLICHE Strafe?

nein, es handelt sich um verwaltungstrafen, die nicht von einem ordentlichen gericht verhängt werden. die gesetzgebung in strafsachen liegt beim bund und nicht bei den ländern. auf ein verfahren nach dem prostitutionsgesetz kommt auch nicht die strafprozessordnung zur anwendung sondern die verwaltugsverfahrensbestimmungen wie das allgemeineverwaltungsverfahrensgesetz und das verwaltungsstrafgesetz.

soweit ich es hier sehe, ohne alles gelesen zu haben, kannst du ganz unbeschwert zur einvernahme gehen. wahrheitsgemäß bestätigen, was du bereits damals ausgesagt hast. ganz easy.

wenn du noch weitere fragen hast und auf nummer sicher gehen willst, kontaktiere einen rechtsanwalt deines vertrauens.

gruß, matteo
 
Ich war vor kurzem im Maxim, bin aber gleich wieder gegangen, weil keine hübschen Mädchen da waren.

Als ich mit dem Auto wegfuhr, wurde ich von 3 Zivilbeamten angehalten und genau über das Lokal ausgefragt.

Zu allem Überfluss musste ich sämtliche persönliche Daten angeben einschliesslich Arbeitsplatz.

Zum Glück war ich weder am Zimmer noch habe ich etwas konsumiert und bezahlt. D.h. ich bin als Zeuge unbrauchbar - hoffentlich!
 
Zu allem Überfluss musste ich sämtliche persönliche Daten angeben einschliesslich Arbeitsplatz.

fürs nächste mal: über den arbeitsplatz mußt du keine angeben machen.

gruß, matteo
 
Das weiss ich, doch in dieser peinlichen Situation wollte ich "kooperativ" sein, um meine Ruhe zu haben.
 
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