"hab ich da richtig gelesen. da steht wer auf unrasierte frauen ? wie alt seit ihr ? 50 ? "
das ist disriminierent ? aja. hab ich ja wieder mal was dazugelernt. *lach*
Jupp. Eine Erläuterung aus dem Lexikon:
Unter
Diskriminierung wird die Benachteiligung von Menschen oder Gruppen (zumeist Minderheiten) aufgrund von Merkmalen wie Herkunft, Staatsangehörigkeit, ethnischer, politischer oder religiöser Zugehörigkeit, sozialen Gewohnheiten,
sexuellen Neigungen oder Orientierungen, Sprachen, Geschlecht, Behinderung oder äußerlichen Merkmalen wie Haut- oder Augenfarbe verstanden. Sie steht dem Grundsatz der Gleichheit der Rechte aller Menschen entgegen.
Diskriminierung kann als ein Ausdruck von Intoleranz und dem Vorherrschen von Vorurteilen betrachtet werden. Diesem Vorurteilsansatz steht der Ansatz der institutionellen Diskriminierung gegenüber.
Im Wortsinn kann Diskriminierung auch ein Menschenrecht sein, beispielsweise gehört es zum Grundrecht auf persönliche Entfaltung und allgemeine Handlungsfreiheit, bei der Partnerwahl Menschen nach oben genannten Diskriminierungsmerkmalen zu bevorzugen oder zu benachteiligen. Diskriminierung ist daher immer abhängig vom Kontext der Diskriminierung und von der Machtstellung des Diskriminierenden. Der Staat etwa hat eine sehr starke Machtstellung, da er das Gewaltmonopol besitzt.
Benachteiligungen können in Einschränkungen in jeglichen Ebenen des Lebens stehen, insbesondere in Einschränkungen an der Teilnahme am öffentlichen Leben, Einschränkung der Freizügigkeit, Einschränkungen bei Ausbildung, Berufsausübung oder Entgelt.
Im Interessenkonflikt zwischen deutlich unterscheidbaren Gruppen (z. B. Rauchern und Nichtrauchern) ist die Grenze zwischen einer diskriminierenden (schlechterstellenden) Einschränkung der Selbstbestimmung und dem Schutz der Allgemeinheit eine Frage der Abwägung, die einer kontinuierlichen Neubewertung unterliegt. Es besteht auch ein Konflikt zwischen Religionsfreiheit, staatlicher Schulpflicht und der Einschränkung der freien Religionsausübung in der Schule.
Altersdiskriminierung ist eine Diskriminierung auf Grund des Lebensalters. Während sie in der Bundesrepublik Deutschland erlaubt ist, ist sie in vielen anderen Ländern verboten. Die Altersdiskriminierung zeigt sich zum Beispiel darin, dass in der Bundesrepublik Deutschland in 41% der Betriebe niemand beschäftigt wird, der älter als 50 Jahre ist. (Quelle: Altenbericht, nach "Sächsische Zeitung" vom 31. August 2005, S.2)