S
Gast
(Gelöschter Account)
Mal was zu Meinungsäußerungen wie: .:
"Ich stehe nicht darauf ...; Nicht mein Ding ... nicht Meins ...;" usw.:
Wie wohl bekannt sein dürfte, habe ich eine Zeit lang auch andere Foren betreut/administriert. Dort versuchte ein Mitglied häufig, sein "Grundrecht zur Meinungsfreiheit" zum Nachteil der übrigen Interessengemeinschaft "einzufordern".
Statt jedoch auch nur annähernd Anerkennung dafür zu finden, dass er sich so vehement dafür einsetzt, dass dieses und ähnliche Foren frei von Einflüssen bleiben, welche sich seiner Ansicht nach nicht mit den Interessen einer "normalen" Gesellschaft vertragen, erhielt er einen Titel zur sofortigen Unterlassung derartiger Aussagen/Forderungen!
Das Gericht begründete die Abweisung seiner daraufhin eingerichten erfolglosen Klage damit, dass er durch die freiwillige Mitgliedschaft dazu gehalten bleibt, konform zu den dort gehegten Ansichten Aussagen zur Sache zu machen.
Dass es jedem und zu jeder Zeit (und ohne jegliche gesellschaftliche Benachteiligung) freigestellt bleibt, aus der Gemeinschaft auszutreten, sofern er sich nicht mit den dortigen Gepflogenheiten identifizieren könne/wolle.
Über das "Hausrecht" eines Forums dürfen die Kritikmöglichkeiten eingeschränkt werden, um Mitgliedern eine interessen/neigungskonforme Plattform zu bieten. Eine solche Gemeinschaftspolitik beeinträchtigt jedoch in keiner Weise das normale Grundrecht außerhalb der Community!
(Inwieweit sich diese Entscheidung/Begründung auch auf das Recht andrer Länder anwenden lässt, weiss ich nicht. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass sie auch dort Beachtung/Anwendung findet)
Fakt bleibt also, diese Entscheidung berücksichtigt, dass:
Mensch liest sich,
lieben Gruss ...
Genussreiche Spiele wünscht Euch:
Ralf, aka
Cunnilingus/Seelentraum
"Ich stehe nicht darauf ...; Nicht mein Ding ... nicht Meins ...;" usw.:
Wie wohl bekannt sein dürfte, habe ich eine Zeit lang auch andere Foren betreut/administriert. Dort versuchte ein Mitglied häufig, sein "Grundrecht zur Meinungsfreiheit" zum Nachteil der übrigen Interessengemeinschaft "einzufordern".
Statt jedoch auch nur annähernd Anerkennung dafür zu finden, dass er sich so vehement dafür einsetzt, dass dieses und ähnliche Foren frei von Einflüssen bleiben, welche sich seiner Ansicht nach nicht mit den Interessen einer "normalen" Gesellschaft vertragen, erhielt er einen Titel zur sofortigen Unterlassung derartiger Aussagen/Forderungen!
Das Gericht begründete die Abweisung seiner daraufhin eingerichten erfolglosen Klage damit, dass er durch die freiwillige Mitgliedschaft dazu gehalten bleibt, konform zu den dort gehegten Ansichten Aussagen zur Sache zu machen.
Dass es jedem und zu jeder Zeit (und ohne jegliche gesellschaftliche Benachteiligung) freigestellt bleibt, aus der Gemeinschaft auszutreten, sofern er sich nicht mit den dortigen Gepflogenheiten identifizieren könne/wolle.
Über das "Hausrecht" eines Forums dürfen die Kritikmöglichkeiten eingeschränkt werden, um Mitgliedern eine interessen/neigungskonforme Plattform zu bieten. Eine solche Gemeinschaftspolitik beeinträchtigt jedoch in keiner Weise das normale Grundrecht außerhalb der Community!
(Inwieweit sich diese Entscheidung/Begründung auch auf das Recht andrer Länder anwenden lässt, weiss ich nicht. Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass sie auch dort Beachtung/Anwendung findet)
Fakt bleibt also, diese Entscheidung berücksichtigt, dass:
- sie auf Gästebücher, Homepages, Mailingslisten, Communities und alle anderen Formen multimedialer Plattformen zutrifft
- Diskussionsplattformen zum Wohl/Gedeihen derselben, die Wahrung derselben an Moderation/Administration übergeben können/müssen
- letztendlich endlich einmal bestätigt wird, dass innerhalb solcher Gemeinschaften "erweiterte Rechte" Anwendung finden dürfen
- innerhalb von Gemeinschaften geltendes, ausgesprochenes und/oder angewandtes Hausrecht keine bürgerlichen Rechte berührt/verletzt
- der/die Betreiber von Internet-Interesengemeinschaften also schlussendlich nicht länger mehr dem Pochen auf gesetzliche Grundrechte machtlos gegenüber stehen.
Mensch liest sich,
lieben Gruss ...
Genussreiche Spiele wünscht Euch:
Ralf, aka
Cunnilingus/Seelentraum