Alimentationszahlungen

S

Gast

(Gelöschter Account)
Hallo!
Ich hab mal eine Frage der ganz anderen Art: wer kennt sich aus mit Alimentationszahlungen?
Das "Kind" ist 19 Jahre alt und möchte studieren (während andere mit diesem Alter schon längst selbsterhaltungsfähig sind).
Da ich bereits grob informiert bin bräuchte ich jetzt Detailauskunft, d.h. gibt es hier Anwälte bzw. Rechtspfleger am Gericht!

Lg. Susi
 
Hast du dich schon mal erkundigt, obs bei dir in Gmunden Rechtsberatung gibt?
In Wien gibts einmal monatlich im Bezirksamt ne kostenlose Rechtsauskunft...
 
Hallo!
Ich hab mal eine Frage der ganz anderen Art: wer kennt sich aus mit Alimentationszahlungen?
Das "Kind" ist 19 Jahre alt und möchte studieren (während andere mit diesem Alter schon längst selbsterhaltungsfähig sind).
Da ich bereits grob informiert bin bräuchte ich jetzt Detailauskunft, d.h. gibt es hier Anwälte bzw. Rechtspfleger am Gericht!

Lg. Susi

schau auch unter: http://www.help.gv.at/Content.Node/49/Seite.490500.html

studieren heißt jetzt nicht, dass nix mehr zu bezahlen ist, im gegenteil.
 
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Das mit dem Weiterzahlen ist mir schon klar. Aber um ehrlich zu sein, einsehen tu ich es nicht. Wir alle müssen arbeiten gehen um zu leben!
Darum brauch ich auch Rechtsauskunft: z.B. wir haben am 03.05. einen eingeschriebenen Brief geschickt. Wie lange ist die Frist um auf einen eingeschriebenen Brief zu reagieren? Etc.

Lg.
 
aha, dein partner zahlt für seine kinder aus einer früheren beziehung...
ich denk, er hat noch 8 jahre vor sich
 
na da kannst du nur hoffen, dass das liebe kind das studium schleifen lässt bzw. kein anspruchsvolles macht wie medzin, wo man durchschnittlich 10 jahre studiert
 
@heinrich: würdest du bitte schleifen lassen definieren? Heißt das, wenn sie ein Semester nicht positiv abschließt können wir die Zahlung einstellen?
 
Das mit dem Weiterzahlen ist mir schon klar. Aber um ehrlich zu sein, einsehen tu ich es nicht. Wir alle müssen arbeiten gehen um zu leben!

Also net bös sein, aber hätt ich von Anfang an gewusst, dass es dir darum geht, dem Kind deines Partners irgendwie seine Rechte streitig zu machen, hätt ich gar net erst geantwortet - sowas find ich letztklassig!
Dein Partner konnte Erzeuger spielen, also soll er gefälligst auch Vater spielen, mit allen Rechten, aber auch allen Pflichten!
Und es ist nunmal die Pflicht der Eltern (und sei es nur die moralische), seinen Kindern eine bestmögliche Ausbildung zu ermöglichen - hat man darauf keinen Bock, dann darf man keine Kinder kriegen.

@heinrich: würdest du bitte schleifen lassen definieren? Heißt das, wenn sie ein Semester nicht positiv abschließt können wir die Zahlung einstellen?

Nein, könnt ihr nicht - die Zahlung einstellen kann der Vater dann, wenn die Tochter eine "Spaß-Studentin" ist und den Abschluss des Studiums erkennbar herauszögert.
Ein negativ abgeschlossenes Semester ist dafür noch kein Indiz.
 
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@heinrich: würdest du bitte schleifen lassen definieren? Heißt das, wenn sie ein Semester nicht positiv abschließt können wir die Zahlung einstellen?

na ja gemäß studienbeihilfengesetz gibts dann eine mindestanzahl von prüfungen, die man absovieren muss, um eine studienbeihilfe zu beziehen. das könnte man als maßstab für einen "ordentlichen" studenten heranziehen (gibt dann aber auch oft toleranzsemester --> wenn die leute arbeiten gehen). geht das kind arbeiten, dann wird auf alle fälle die unterhaltszahlung geringer.
 
@plastic: du bist demotivierend!!!!!

Nö.

Hoff lieber, dass dein Sohn kein Kind in die Welt setzt, dann darfst für das auch noch zahlen. :mrgreen:

na da kannst du nur hoffen, dass das liebe kind das studium schleifen lässt bzw. kein anspruchsvolles macht wie medzin, wo man durchschnittlich 10 jahre studiert

Zu meiner Zeit hat die durchschnittliche Dauer eines Medizinstudiums 16 Semester gedauert und die Studienzeit hat sich seitdem verkürtzt.

@heinrich: würdest du bitte schleifen lassen definieren? Heißt das, wenn sie ein Semester nicht positiv abschließt können wir die Zahlung einstellen?

Nein.
 
Hoff lieber, dass dein Sohn kein Kind in die Welt setzt, dann darfst für das auch noch zahlen.

Laut OGH (1Ob299/99y vom 23.11.1999) nicht unbedingt, jedenfalls aber nur anteilig mit den anderen Großeltern:
Großeltern sind erst dann zur Unterhaltsleistung heranzuziehen, wenn beide Elternteile nicht ausreichend imstande sind, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen [...] Es wird deshalb vorweg zu klären sein, ob bzw inwieweit der Vater imstande ist, für den Unterhalt seiner Kinder aufzukommen.​
 
Laut OGH (1Ob299/99y vom 23.11.1999) nicht unbedingt, jedenfalls aber nur anteilig mit den anderen Großeltern:
Großeltern sind erst dann zur Unterhaltsleistung heranzuziehen, wenn beide Elternteile nicht ausreichend imstande sind, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen [...] Es wird deshalb vorweg zu klären sein, ob bzw inwieweit der Vater imstande ist, für den Unterhalt seiner Kinder aufzukommen.

Wenn er studiert und von den Eltern erhalten wird, schlägt seine Unterhaltspflicht auf seine Eltern durch. Also in diesem konkreten Fall schon unbedingt. ;)
 
Wenn er studiert und von den Eltern erhalten wird, schlägt seine Unterhaltspflicht auf seine Eltern durch. Also in diesem konkreten Fall schon unbedingt. ;)

jössas.....jetzt wird die geburtenrate in österreich noch tiefer fallen....
 
Also, daa mich das Thema ja persönlich auch betrifft, kann ich dir nur sagen, als Mann bzw. als Vater zahlst du für dein Kind wenn es studieren geht auch weiterhin Alimente. Das ganze geht maximal bis zum 26 Lebensjahr, da sollte das Studium abgeschlossen sein! darüber hinaus wurde mir zumindest gesagt das es bei der derzeitigen Rechtslage keine weiteren Zahlungen gibt.... Sollte es soweit kommen, das der oder die studierende das Studium abbricht aus welchen Gründen auch immer entfällt auch die Unterhalts bzw Alimentationspflicht... Und nein, wie es bereits erwähnt wurde, ein negatives Semester ist kein Grund die Alimente zu verweigern....
 
Wenn das Kind studiert musst bis zum 26 Lebensjahr Alimentationszahlungen leisten. Und ab den 18. Lebensjahr bekommt die Zahlung das Kind und nicht der Partner.

Lg
 
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woas san bitte alimentationszahlungen? :mrgreen:

darf ich dir mal bildlich bitteschön eine reinhauen?!

also alle eltern haben die pflicht sich um ihre kinder zu kümmern. und obs dir passt oder nicht, dein mann ist dazu verpflichtet und zwar bis zum 27. lebensjahr (jedenfalls in deutschland) seines kindes solange es keine eigenen einkünfte hat

ich kann dir nur wünschen, dass er dir ein kind macht, dich sitzen lässt und die neue sich dann auch querstellt, weil sie nicht einsieht, dass sie ihr familieneinkommen mit dem ungeliebten kind der ex teilen muss

ich habe das selbst erlebt und es ist beschissen, sein recht vor gericht einklagen zu müssen. aber keine angst, in deutschland bekommst als klagendes kind garantiert fast immer recht und der säumige vater darf dann gern auch schnell mal 5 bis 6-stellige summen nachzahlen

schließlich steht es jedem kind zu und der vater würde es ja auch zahlen, wenn er mit dem kind noch zusammenleben würde

und sich jetzt hintertürchen zu suchen á la "studiert er/sie überhaupt richtig oder nicht und kann ich dann die zahlungen einstellen" ist ja wohl das allerletzte.

versuch dich nur einmal in die lage zu versetzen, dir würde etwas verweigert werden, was dir vom gesetz her, zusteht. oder noch besser, stell dir vor, deinem geliebten kind würde so viel unrecht geschehen

von mir kannst da ehrlich nur schelte erwarten
 
ich kann mir garned vorstellen, dass sich ein vater ned wünscht, dass seine kinder studieren.....und natürlich kostet das geld....

ich weiss, wovon ich rede...ich hab lange bezahlt und nicht wenig....

aber ich hätte mir, von keiner partnerin dreinreden oder aufhussen lassen, dass ich für mein kind nicht bezahle...


sochn gibts...
 
und wenn du "pech" hast, und sich dein weibliches kind rechtlich halbwegs informiert, dann kann sie auch noch einen "hausstandsgründung" von dir einklagen/einfordern...
 
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