Hostessen Anale Entjungferung

B

Gast

(Gelöschter Account)
Hat wer von euch schon mal eine Prostituierte ohne ihr Einverständnis Anal Entjungfert?​
Immer hin gibt es genug die eine schönen Arsch haben aber es nicht Anal machen.​
Wenn ja wie hat diese dan reagiert?​
 
Erzähl mal von Deinen Erfahrungen Buttlover!

Es gibt ja kaum was schöneres, als jemandem ohne dessen Einverständnis sein Ding hinten reinzustecken.

Wie würde es Dir gefallen, wenn Dir jemand ungefragt seinen Schwanz hinten reinsteckt, oder stehst DU drauf? :mauer:
 
Das nennt man dann Vergewaltigung, Strafrahmen 1 bis 10 Jahre, falls du sie (was bei gegen den Willen durchaus möglich ist) dabei verletzt sind es sogar 5 bis 15 Jahre.

Achja, Leute die wegen Sexualvergehen ins Gefängnis kommen werden recht gern auch dort anal entjungfert, danach weißt du dann wie sich das so anfühlt :)
 
na scheiß dich nicht an, mit 5 packl tschick kannst dir im gefängis viel beschaffen und einiges an unannämlichkeiten ersparrn ;)

zurück zum thema..
ich finde es hat auch einen gewissen überraschungseffekt der ganz unterhaltsam und aufpeppelnt ist
 
na scheiß dich nicht an, mit 5 packl tschick kannst dir im gefängis viel beschaffen und einiges an unannämlichkeiten ersparrn ;)

zurück zum thema..
ich finde es hat auch einen gewissen überraschungseffekt der ganz unterhaltsam und aufpeppelnt ist

na da kennt sich einer aus!!!
aber ich kann Dir versichern mit Sexualdelikten ist das ein bisschen anders!
du wirst geliebt,verehrt,vergewaltigt,geschunden,geschlagen und so richtig mächtig verachtet!
da kannst 3t. Tschik haben!! NÜTZT NIX!!

:D
 
Das nennt man dann Vergewaltigung, Strafrahmen 1 bis 10 Jahre, falls du sie (was bei gegen den Willen durchaus möglich ist) dabei verletzt sind es sogar 5 bis 15 Jahre.

Achja, Leute die wegen Sexualvergehen ins Gefängnis kommen werden recht gern auch dort anal entjungfert, danach weißt du dann wie sich das so anfühlt :)
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VERGEWALTIGUNG IM STRAFRECHT


Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind Verbrechen, die im Strafgesetzbuch (StGB) im § 177 (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung) nach der Strafrechtsreform 1997 folgendermaßen beschrieben sind:

§ 177 StGB: Vergewaltigung/ sexuelle Nötigung


(1) Wer eine andere Person
• mit Gewalt,
• mit Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
• unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist,
nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn • der Täter mit dem Opfer Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
• die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
• eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
• sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
• das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.

(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
• bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, oder
• das Opfer
a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder
b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt


Die Vergewaltigung gilt seit 1997 dem Gesetz nach als schwerer Fall der sexuellen Nötigung, da der Gesetzgeber das Eindringen in den Körper - sei es oral, anal oder vaginal - als besonders demütigend bewertet. Deutlich wurde das Recht auf die sexuelle Selbstbestimmung einer Person (unabhängig vom Geschlecht) in den Mittelpunkt des Gesetzes gerückt. So ist nun auch die Vergewaltigung in der Ehe strafbar und es gelten auch andere Formen des ungewollten Eindringens in den Körper - auch mit Gegenständen - als Vergewaltigung. Darüber hinaus ermöglicht das neue Gesetz auch die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigungen, die nicht in heterosexuellen Kontexten begangen werden.

Zu kritisieren ist die diskriminierende geringere Strafandrohung bei sexuellen Gewalttaten gegen psychisch kranke und behinderte Menschen (§§ 174a und 179 StGB).
 
Naja, ich weiss ned ob Buttlover mit seinem Posting wirklich eine Vergewaltigung ansprechen wollte, oder ob er eher meinte, wenn anal im Vorhinein nicht ausgemacht war, es trotzdem zu probieren und zu schauen ob sie es mit sich anstellen lässt.

Sollte er wider Erwarten doch Gewalt im Sinne haben, dann wünsch ich ihm viel Spass in einer Justizanstalt *Seife zuwerf*.
 
Naja, ich weiss ned ob Buttlover mit seinem Posting wirklich eine Vergewaltigung ansprechen wollte, oder ob er eher meinte, wenn anal im Vorhinein nicht ausgemacht war, es trotzdem zu probieren und zu schauen ob sie es mit sich anstellen lässt.

Sollte er wider Erwarten doch Gewalt im Sinne haben, dann wünsch ich ihm viel Spass in einer Justizanstalt *Seife zuwerf*.

Wenn er es nicht als Vergewaltigung ansprechen wollte, dann hat er das sehr gut verschleiert. Aus meiner Sicht schlicht abartig - aber der nickname spricht ja Bände :mauer:
 
An eine Vergewaltigung habe ich nicht gedacht. Eher an einen Unbeabsichtigen Loch tausch wenn zum Schluss etwas wilder wird
 
Die rechtliche Information von Airline bezieht sich im übrigen auf Deutschland, für Österreich siehe meinen Beitrag im Sex Talk
 
Ich habe ja nur gefragt ob schon wer so was gemacht hat. Ich habe nur gefragt und nicht gesagt das ich es bereits getan habe oder es vorhabe.
 
das schau ich mir an das das vors gericht kommt ;)

ja, da hast du wohl recht. oder der richter wird ebenso wie der staatsanwalt feststellen, dass es einer nutte eh nix oder nur wenig ausmacht, vergewaltigt zu werden, immerhin fickt sie sonst ja auch mit fremden männern und bekommt geld dafür :roll:

lg moni
 
ja, da hast du wohl recht. oder der richter wird ebenso wie der staatsanwalt feststellen, dass es einer nutte eh nix oder nur wenig ausmacht, vergewaltigt zu werden

Ich kenn mich bei Gericht zwar nicht sonderlich gut aus, aber sind Staatsanwälte nicht per definitionem rücksichtslose Biester deren Erfolg an einer Verurteilungsstricherlliste gemessen wird?
 
Ich kenn mich bei Gericht zwar nicht sonderlich gut aus, aber sind Staatsanwälte nicht per definitionem rücksichtslose Biester deren Erfolg an einer Verurteilungsstricherlliste gemessen wird?

Ich weiß zwar nicht welchen Broterwerb du nachgehst- aber ich finde es erschreckend welche Meinung du über die Gerichte bzw.Staatsanwälte hast.
Könnte es sein das du schlechte Erfahrungen hast??
Diesen Berufsstand als * Zitat: rücksichtslose Biester deren Erfolg an einer Verurteilungsstricherlliste gemessen wird? zu bezeichnen finde ich etwas überspitzt.

Ich lade Dich jedoch gerne ins Ladesgericht zu einigen Verhandlungen ein -sozusagen als stiller Beobachter - und dann darfst du Dir ein Urteil erlauben.
:fragezeichen: :fragezeichen:
 
Ich hab sie nicht als solche bezeichnet sondern danach gefragt.
Und überspitzt wars. Absichtlich. ;)

Und ich wollte damit nur erfragen, ob sie nicht, wenn man irgendwo auch nur irgendwie Anklage erheben kann, es auch tun.
 
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