Privat Diverses Anstiftung zur Prostitution

so kann ma natürlich auch argumentieren.
 
so kann ma natürlich auch argumentieren.

...wobei ich eine solche Praxis generell nicht befürworte.

Der Satz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt wohl sicher in jeder Judikatur eines Landes..doch ist der Umgang damit doch teilweise anders..und wir in Österreich im Grossen und Ganzen nicht so unzufrieden sein sollten über die Justiz ,im Vergleich zu vielen andern Ländern.
Dass man sich aber ärgert, dass man bestraft wird, wenn man gegen eine Vorschrift oder ein Gesetz verstösst, von dem man als Otto Normalbürger nichts weiß, is ja verständlich....hift aber nix!
 
Dazu zwei Fragen:

- Wenn es ein Sperrgebiet ist, warum dürfen dort die Sex-Lokale offen haben?
- Woher soll ein normaler Bürges wissen, wo ein Sperrgebiet ist?[/QUOTE]

in meiner strafverfügung stand ua. die begründung "es ist hinlänglich bekannt, dass das stuwer sperrgebiet ist."


war trotzdem ein schuss in den ofen.:roll:
 
"es ist hinlänglich bekannt, dass das stuwer sperrgebiet ist."
Was die Anbahnung auf der Straße betrifft, würde ich dem auch zustimmen. Und natürlich muss die Rechtsprechung hinsichtlich Rechtsirrtum sehr streng sein, damit nicht die Rechtsordnung dadurch ausgehöhlt wird, dass einfach keiner etwas von den Gesetzen gewusst haben will.
Wenn es aber im Stuwerviertel Hostessenstudios gibt, die ganz offen und unverschleiert Prostitution anbieten, könnte ich mir schon vorstellen, dass es entschuldigend ist, wenn ein Kunde ohne weitere Recherchen über die Rechtslage davon ausgeht: "Wenn es diese Studios gibt, dann wird das schon in Ordnung sein. Sonst würde es diese Studios wohl kaum geben können."
Und wenn es schon auf der Straße fragwürdig ist, wie das eine Anstifung oder Beihilfe nach § 7 VStG sein kann, wenn ich als Kunde ein Angebot annehme, dann ist das in einem Studio erst recht fragwürdig.
 
Was die Anbahnung auf der Straße betrifft, würde ich dem auch zustimmen. Und natürlich muss die Rechtssprechung hinsichtlich Rechtsirrtum sehr streng sein, damit nicht die Rechtsordnung dadurch ausgehöhlt wird, dass einfach keiner etwas von den Gesetzen gewusst haben will.
Wenn es aber im Stuwerviertel Hostessenstudios gibt, die ganz offen und unverschleiert Prostitution anbieten, könnte ich mir schon vorstellen, dass es entschuldigend ist, wenn sich ein Kunde denkt: "Wenn es diese Studios gibt, dann wird das schon in Ordnung sein. Sonst würde es diese Studios wohl kaum geben können."
Und wenn es schon auf der Straße fragwürdig ist, wie das eine Anstifung oder Beihilfe nach § 7 VStG sein kann, wenn ich als Kunde ein Angebot annehme, dann ist das in einem Studio erst recht fragwürdig.

ich bin ganz bei dir, und konnt nie verstehn, wieso sie den studios, clubs etc. nicht an den karren fahren.
gewohnheitsrecht???
betriebsbewilligungen etc schon seit ewigen zeiten???

aber sind dauergäste beim emmi, der jetzt eh "zimmervermietung" auf den scheiben kleben hat.
trotzdem versuchen sie ihm immer wieder in die suppe zu spucken.
ich denke aber mit sehr mässigen erfolg.

irgendwo in "österreich" stand unlängst das die RB in den letzten monaten rund 200 tickets nach dem von dir zitierten § i,m vstg. versandt haben.:roll:
 
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