Was die Anbahnung auf der Straße betrifft, würde ich dem auch zustimmen. Und natürlich muss die Rechtssprechung hinsichtlich Rechtsirrtum sehr streng sein, damit nicht die Rechtsordnung dadurch ausgehöhlt wird, dass einfach keiner etwas von den Gesetzen gewusst haben will.
Wenn es aber im Stuwerviertel Hostessenstudios gibt, die ganz offen und unverschleiert Prostitution anbieten, könnte ich mir schon vorstellen, dass es entschuldigend ist, wenn sich ein Kunde denkt: "Wenn es diese Studios gibt, dann wird das schon in Ordnung sein. Sonst würde es diese Studios wohl kaum geben können."
Und wenn es schon auf der Straße fragwürdig ist, wie das eine Anstifung oder Beihilfe nach § 7 VStG sein kann, wenn ich als Kunde ein Angebot annehme, dann ist das in einem Studio erst recht fragwürdig.