"Arbeitsunfall" - Prostitiuierte Schwanger

:fragezeichen:Seit 02-02-2012 lauft dieses thema:haha:. Da haben erst drei frauen ihre meinung dazu gegeben, nur noch kein einzige die es wirklich betrifft:hmm:.
Die SW selbe halten sich da verdeckt.:mrgreen:
 
:fragezeichen:Seit 02-02-2012 lauft dieses thema:haha:. Da haben erst drei frauen ihre meinung dazu gegeben, nur noch kein einzige die es wirklich betrifft:hmm:.
Die SW selbe halten sich da verdeckt.:mrgreen:

Nun ja, ich war bis vor einigen Monaten eine der Ihren. Habe es allerdings in den acht Jahren eigenartiger Weise geschafft, von KEINEM Freier schwanger zu werden. Das Geheimnis war halt doppelte Verhütung: Kondom und Hormonkeule.:mrgreen:
 
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Gibs einfach auf! Du kannst argumentieren, was du willst. Die Unterhaltspflicht besteht dem Kind gegenüber.

Genau das ist der Knackpunkt. Aus diesem Grund ist das das "Ergebnis" einer Samenspende im Grunde genommen ebenfalls anspruchsberechtigt.
 
vermutlich werden die betroffenen das dann nicht an die groß publizieren. es gab in der vergangenheit aber vereinzelte berichte in den boulevard-medien, dass mehr als 10 herren (!) zum vaterschaftstest antreten mussten.

Dazu eine Anekdote ...... die Frauen gaben ja dann gerne zuerst denjenigen an, bei dem am meisten zu holen war. In dem kleinen Ort, wo ich lange wohnhaft war, da hat ein dem Sex sehr zugetanes Mädchen auch zuerst den einzigen Mann mit halbwegs Einkommen als Vater benannt. Das war noch lange vor der Zeit der DNA - Tests und die Blutgruppen - Geschichte ist ja im Grunde nicht ein 100 % - Beweis.

Der aus ihrer Sicht Wunschvater hatte aber ein ärztliches Attest, dass er zeugungsunfähig sei. In dessen inzwischen geschiedener Ehe wollten er und seine Frau nämlich wissen, wieso sich kein Nachwuchs einstellt. Dumm gelaufen und am Ende war ein Arbeitsloser der Vater, der ohnehin schon ein paar "Uneheliche" am Hals hatte.
 
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....

. Aus diesem Grund ist das das "Ergebnis" einer Samenspende im Grunde genommen ebenfalls anspruchsberechtigt.

aber seit 1992 NICHT mehr gegenüber dem biologischen Vater, siehe auch § 163 (4) ABGB. der hat keine Rechte und keine Pflichten

dazu gibt es auch detailbestimmungen in einen eigenen "fortpflanzungsmedizingesetz" aus 1992. Da wird dann der "zahlmeister" genauer definiert. ist aber in einen sehr geschraubten amtsdeutsch verfasst und am schluss voller strafbestimmung, vermutlich vergeht es dann den meisten da mitzumachen....

garoto
 
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Also:
Grundsätzliche ist es so, "dass jeder seinen Schaden selbst trägt" (§1311 ABGB, casum senit dominus)
Um hier die Schadenersatz-Prüfungsschema hier durchzuarbeiten wäre hier viel zu juristisch.
Aber es gibt die Thematik in der Rechtswissenschaft: wrongful birth

Es kommt vor, dass die Geburt eines Kindes unerwünscht ist. Die Gründe können sehr vielfältig sein.
Unter dem Schlagwort "wrongful birth" wird die Frage behandelt, inwieweit die mit der Geburt eines Kindes entstehenden gesetzlichen Unterhaltspflichten einen ersatzfähigen Schaden darstellen können.
Mit dem Problem sind viele ethische Fragen verbunden, sodass der Ersatz heftig umstritten ist. Eine sachliche Diskussion der Frage wird oft schon dadurch verhindert, dass man die Problematik unter dem Titel
"Kind als Schaden" diskutiert: Nicht das Kind, sondern der verursachte Unterhaltsaufwand stellt ja den Schaden dar.

Die Gegner des Ersatzanspruchs führen ins Treffen, dass durch die Geburt eine komplexe familienrechtliche Beziehung entstehe, aus der materielle Gesichtspunkte (Unterhaltspflicht) nicht herausgelöst werden könnten.
Die conclusio bzw aus der Subsumtion ergibt sich, wer sich für ein Kind entscheide, der könne den Unterhaltsaufwand nicht geltend machen.

Um es klar auszudrücken, man muß für das Kind blechen :)

Der OGH (Oberste Gerichtshof) hatte sich in jüngerer Zeit mehrfach mit diesem Problem zu befassen, die Rechtssprechnung ist aber nicht einheitlich.

Ich hoffe das genügt für deine Frage.
 
Also:
Grundsätzliche ist es so, "dass jeder seinen Schaden selbst trägt" (§1311 ABGB, casum senit dominus)
Um hier die Schadenersatz-Prüfungsschema hier durchzuarbeiten wäre hier viel zu juristisch.
Aber es gibt die Thematik in der Rechtswissenschaft: wrongful birth

Es kommt vor, dass die Geburt eines Kindes unerwünscht ist. Die Gründe können sehr vielfältig sein.
Unter dem Schlagwort "wrongful birth" wird die Frage behandelt, inwieweit die mit der Geburt eines Kindes entstehenden gesetzlichen Unterhaltspflichten einen ersatzfähigen Schaden darstellen können.
Mit dem Problem sind viele ethische Fragen verbunden, sodass der Ersatz heftig umstritten ist. Eine sachliche Diskussion der Frage wird oft schon dadurch verhindert, dass man die Problematik unter dem Titel
"Kind als Schaden" diskutiert: Nicht das Kind, sondern der verursachte Unterhaltsaufwand stellt ja den Schaden dar.

Die Gegner des Ersatzanspruchs führen ins Treffen, dass durch die Geburt eine komplexe familienrechtliche Beziehung entstehe, aus der materielle Gesichtspunkte (Unterhaltspflicht) nicht herausgelöst werden könnten.
Die conclusio bzw aus der Subsumtion ergibt sich, wer sich für ein Kind entscheide, der könne den Unterhaltsaufwand nicht geltend machen.

Um es klar auszudrücken, man muß für das Kind blechen :)

Der OGH (Oberste Gerichtshof) hatte sich in jüngerer Zeit mehrfach mit diesem Problem zu befassen, die Rechtssprechnung ist aber nicht einheitlich.

Ich hoffe das genügt für deine Frage.

Vielen Dank für die äußerst kompetente Antwort.
D.h. wenn man auf doppelte Sicherheit steht, und nicht sicher ist ob die Dame dies auch tut - zwei Gummi überziehen oder es bleiben lassen.

Grundsätzlich würde ich ja auch davon ausgehen, dass es nicht im Interesse der SW liegt schwanger zu werden.
Was ist aber, wenn Sie genug von Ihren Job hat und sich einen "Spender" angelt, damit Sie (mit ihren Kind) ausgesorgt hat.
 
Grundsätzlich würde ich ja auch davon ausgehen, dass es nicht im Interesse der SW liegt schwanger zu werden.
Du bist aber hartnäckig! Dürfen wir davon ausgehen, dass du nicht ohne konkreten Anlass auf diesem Thema herumreitest?

Was ist aber, wenn Sie genug von Ihren Job hat und sich einen "Spender" angelt, damit Sie (mit ihren Kind) ausgesorgt hat.
Dann helfen dir die zwei Gummis auch nichts, es sei denn, du gehst so weit, deinen Samen mit nach Hause zu nehmen. Darf ich dir die Samenraubgeschichte des "bedauernswerten" :haha: Herrn BB in Erinnerung rufen? Die ist das Musterbeispiel einer vom Vater ungewollten Schwangerschaft. Der hatte ja nicht einmal Verkehr mit der Kindesmutter. :mrgreen: Und hat er trotzdem zahlen müssen? Du kennst die Antwort.
 
Du bist aber hartnäckig! Dürfen wir davon ausgehen, dass du nicht ohne konkreten Anlass auf diesem Thema herumreitest?


Dann helfen dir die zwei Gummis auch nichts, es sei denn, du gehst so weit, deinen Samen mit nach Hause zu nehmen. Darf ich dir die Samenraubgeschichte des "bedauernswerten" :haha: Herrn BB in Erinnerung rufen? Die ist das Musterbeispiel einer vom Vater ungewollten Schwangerschaft. Der hatte ja nicht einmal Verkehr mit der Kindesmutter. :mrgreen: Und hat er trotzdem zahlen müssen? Du kennst die Antwort.


Bin zum Glück nicht betroffen.
Allerdings hat mir vor einiger Zeit ein Erlebniss mit einer SW sehr zu Denken gegeben (hatte schon berichtet: - 30 Minuten gebucht - mittelprächtiges Service - kurz bevor ich gekommen bin zieht sie mein bestes Stück raus und wichst ihn fertig.
Kommentar: Zu gefährlich - wenn Gummi kaputt - viele Probleme - sie nimmt keine Tablette - hat wohl die Pille gemeint).
 
Ich glaube, wir haben hier alles durch: Wenn sie von dir schwanger wird, warum und wie auch immer, und das Kind bekommt und dich ausfindig macht, dann bist du unterhaltspflichtig.

Also verdirb dir nicht selber durch allzu heftiges Grübeln den Spaß an der Sache! Meistens reißt der Gummi eh nicht.

Und wenn doch, dann lauf, so schnell dich deine Beine tragen, und fahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf Umwegen nach Hause! Dein Auto kannst du dir ein paar Tage später holen ...

... sofern du es auf öffentlicher Fläche abgestellt hast. Benutzer des studio- oder laufhauseigenen Parkplatzes haben da ein gewisses Handicap. ;)
 
Ich glaube, wir haben hier alles durch: Wenn sie von dir schwanger wird, warum und wie auch immer, und das Kind bekommt und dich ausfindig macht, dann bist du unterhaltspflichtig.

Also verdirb dir nicht selber durch allzu heftiges Grübeln den Spaß an der Sache! Meistens reißt der Gummi eh nicht.

Und wenn doch, dann lauf, so schnell dich deine Beine tragen, und fahr mit öffentlichen Verkehrsmitteln auf Umwegen nach Hause! Dein Auto kannst du dir ein paar Tage später holen ...

... sofern du es auf öffentlicher Fläche abgestellt hast. Benutzer des studio- oder laufhauseigenen Parkplatzes haben da ein gewisses Handicap. ;)

Und Dank Vorratsdatenspeicherung - lass dein Handy usw. zu Hause liegen, sonst kann man deinen Aufenthaltsort auch 6 Monate später noch genau nachvollziehen ;)

Natürlich auch keinerlei telefonischer Kontakt bzw. Kontakt per eMail mit dem Studio/der SW - wenn du ein Wertkarten-Handy dafür hast, verwende es nie in der Nähe deines Wohnsitzes (und immer Akku komplett entfernen wenn du es nicht aktiv weit weg von zu Hause verwendest) ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Habe mir schon öfters Gedanken gemacht, wie das rechtlich aussieht wenn man:down: bei einer Prostituierten einen "Arbeitsunfall" hat und diese Schwanger wird. Vom Gefühl hätte ich gemeint der Mann (Vater) ist für das Kind verantwortlich. Aber gibt es in dieser Branche auch so etwas wie Gewährleistung (sie gewährleistet, dass sie nicht schwanger wird)?
Bin schon gespannt, was die EF-Juristen dazu sagen.

am besten schnell vom Acker machen -> :undweg:
 
Du wirst lachen aber ich bin so krank und hab das schon paar mal gemacht gg und ps wenn da der gummi reisst dann am besten ned hier posten sonst könnens da auch wieder drauf kommen :)
 
Und Dank Vorratsdatenspeicherung - lass dein Handy usw. zu Hause liegen, sonst kann man deinen Aufenthaltsort auch 6 Monate später noch genau nachvollziehen ;)

Natürlich auch keinerlei telefonischer Kontakt bzw. Kontakt per eMail mit dem Studio/der SW - wenn du ein Wertkarten-Handy dafür hast, verwende es nie in der Nähe deines Wohnsitzes (und immer Akku komplett entfernen wenn du es nicht aktiv weit weg von zu Hause verwendest) ;)

Vielleicht war ja das der Grund warum KHG mehrere Wertkartenhandys verwendet hat :) (es gilt die Unschuldsvermutung)
 
Vielleicht war ja das der Grund warum KHG mehrere Wertkartenhandys verwendet hat :) (es gilt die Unschuldsvermutung)
:nono: In dem Fall vollkommen sinnlos, weil wenn eine ein besonders schönes Kind bekommt, ist sofort klar, wer der Vater ist.
 
ist mir leider selber schon zweimal passiert das der gummi den geist aufgegeben hat!!!
habe es erst bemerkt als ich den lumpi aus der grotte gezogen habe.
ist aber zum glück nichts passiert gott sei dank.
 
Kann mir vorstellen, dass die meisten SW sehr wohl wissen, dass ein Kondom KEIN SICHERER Empfängnisschutz ist und somit zusätzlich verhüten. Die wenigsten werden es, wenn sie a bisserl a Hirn haben, darauf anlegen, schwanger zu werden. Noch dazu von jemanden, der sich seiner Verantwortung gegenüber einem Kind nicht bewußt sein will.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
ist mir leider selber schon zweimal passiert das der gummi den geist aufgegeben hat!!!
habe es erst bemerkt als ich den lumpi aus der grotte gezogen habe.
ist aber zum glück nichts passiert gott sei dank.

ist wohl jedem schon mal so gegangen. Wobei es bei mir so war, dass die Dame nicht wirklich gewusst hat wie man ein Kondom überstreift. Einfach weit auseinandergezogen und drüber - und das mit spitzen Fingernägel. Wahrscheinlich wurde es dabei schon leicht perforiert.
mit nichts passiert meinst du: 1) sie nicht schwanger oder 2) du nicht krank?

.......... Die wenigsten werden es, wenn sie a bisserl a Hirn haben, darauf anlegen, schwanger zu werden. Noch dazu von jemanden, der sich seiner Verantwortung gegenüber einem Kind nicht bewußt sein will.

nicht bewußt sein will?? Ich denke es wird kaum ein Freier mitbekommen dass er Vater wird. Bis die Dame merkt dass sie schwanger ist sind wahrscheinlich mehrere Wochen vergangen und inzwischen gibt es womöglich 100 andere mögliche Erzeuger des Babys.
 
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