Sorry, wenn ich mich wiederhole:
(ZITAT, nicht ganz wörtlich
) ... DOCH falls Dame kommt, Dich heiratet (oder Du sie), sie davor aber hier keine Existenz-/Erwerbsmöglichkeit hatte, dann haftest
DU vor wie nach einer Scheidung
immer, wenn sie keine Arbeit oder keinen anderen Galan findet (na,
deppat wird sie sein!)! Da hilft Dir auch
kein Ehevertrag
! Der Staat, die "Öffi-Hand" hat sich da sehr gut abgesichert. DU als, möglicherweise '
gehörnter' Ehemann, bleibst in jedem Fall über, selbst dann, wenn die Ehe längst gescheitert ist ... Wenn die "Arme" nach "traurigem" Ende der ehelichen Gemeinschaft keine Arbeit/ Erwerbsmöglichkeit findet (
was sehr leicht infolge der Sprachbarriere nachzuweisen ist), dann haftest
DU für sie trotz der Scheidung bis an Dein oder ihr Lebensende!
Was nämlich die Mandeläugigen übersehen oder einfach nicht glauben wollen: Nur Heiraten bewirkt jetzt - 2024 -
gar nichts! Du musst nach erfolgter Heirat wie jeder andere Dahergelaufene (obwohl ö. Staatsbürger seit Geburt und 'waschechter Österreicher') dann erst um "
Familiennachzug" ansuchen! Dazu benötigst Du und sie alle möglichen Dokumente: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, gült. Reisepass, Scheidungsurteil UND v.a., für Dich
Erwerbsnachweis (LOhnzettel, Gehaltszettel, Pensionsnachweis; bin mir jetzt nicht sicher, ob einer reicht oder du drei(!) erbringen musst - natürlich IN
KOPIE: Der Staat kann sich offenkundig weder eigenes Kopieren noch Einscannen leisten), denn DU musst nachweisen, dass Du in jedem Fall in der Lage bist, sie zu erhalten, sodaß sie nur ja nicht "dem Staat", der Allgemeinheit bei Erwerbsunfähigkeit zur Last fällt! (Und Erwerbsunfähigkeit würde z.B. schon aus der sog. "Sprachbarriere entstehen). JA, noch vergessen: Voraussetzung für "Familiennachzug" sind deutsche Sprachkenntnisse zumindest im Ausmaß A1! Später wird das dann eh mehr bis zu B1, B2 ...
Bitte ned bös sein, doch ich habe mich, aus gegebenem Anlaß sozusagen, ziemlich genau schlau gemacht. Tatsache ist, dass eine Heirat mit einem ÖSI-Mann nach den derzeitigen Regelungen (die, nebenbei, nicht mal gute Juristen ganz genau verstehen, d.h. in einem Justizverfahren käme es sehr darauf an, wie gut halt Dein Anwalt, halt der Richter die Materie, die an sich völlig undurchschaubar geworden ist durch zu viele Novellen und Zusatz-Artikel und -Verordnungen, wie gut halt der befasste Jurist das Ganze durchschaut!? Du bzw. Deine Asiatin, ihr seht mit Sicherheit keinen Sinn in diesem Schwachsinn!) genau GAR NICHTS bringt. Wenn ihr beide Pech habt, seid ihr verheiratet, aber sie lebt in China und Du hier in Ö. Sie darf bestenfalls alle paar Monate mal als Touristin einreisen und für 3 Monate bleiben. ..
JA, natürlich ist das anders, wenn sie bereits von früher einen sog. Aufenthaltstitel hätte und auch einer gemeldeten Arbeit nachgeht/nachginge. Dann kann sie offiziell hier arbeiten, zahlt Steuer und Krankenversicherung und ist (hoffentlich) gerne gesehen hier - als Restaurant-Fachfrau, als Krankenschwester (JA: DGKP; ich weiß eh), als Musikerin oder als Verkäuferin in Parndorf
.
Doch seit alle gesetzgebenden Parteien aus Angst vor den Kickel-Nazis immer weiter nach Rechts ausweichen (und die Schwächsten sind nun mal Minderheiten und "Ausländer", so die nicht als gut zahlende Touris kommen...), seither ist diese Flüchtlings- u. Einwanderungsgesetzgebung (WOBEI es ein wesentlicher
UNterschied ist zw. Flüchtling, Migrant oder jemand, der hier studieren will und/oder arbeiten will (Stichwort: Musik, aber auch Pflege- u. Sozialberuf!) völlig außer Rand und Band!! Wie gesagt, selbst Juristen sind da nicht mehr sattelfest. Wenn sich eine/einer auskennt, dann hat er nur genau dieses Genre studiert, und die - zumeist -
Anlaßgesetzgebung ist so verworren ... tja, einfach nur aus Angst vor ... na, ich kann mir das in der Zwischenzeit sparen; is eh eingetreten.
Kann mir wurscht sein, hindert mich nur an meiner Planung für das hohe Alter! Denn ich hatte nie die Chance, soviel Geld beiseite zu schaffen wie etwa Leute, die an gewissen Schalthebeln sitzen und uns Steuerzahler manipulieren... (Ich) DU bekämest als alter Ösi derzeit leichter eine sog. Altenbetreuerin aus dem Ausland (und auch aus dem NICHT-EU Ausland) 'rein als eine Ehefrau! Isso!
DOCH das wollen leider auch unsere schönen Mandeläugigen nicht akzeptieren: Sie glauben heute immer noch, wie es vor mehr als 10 Jahren gewesen war, sie kommen 'rein nach Au-di-Li, heiraten eine (ältere) Langnase und können sich dann im schönen Ö. bei guter Luft, klarem Wasser und Sonnenschein wohlfühlen ... Dem ist nicht so!! Aber das checken die nicht und wollen sie nicht wahrhaben!
Es gäbe genug Senioren, die unsere s
eßhaftwilligen ASIAs zunächst als Altenbetreuerin/Haushälterin anstellen könnten(wollten) und dann später womöglich den Schritt in die Verehelichung wagen können. Aber wie gesagt, sogleich Eheschließung bewirkt nunmal gar nichts!!
Wennst an "Arbeitsauftrag" hast, ist das wesentlich einfacher. Wobei auch dieser nicht grade einfach zu erwirken ist, das gebe ich zu.
SO - jetzt habe ich genug "
aufgeklärt".
Sorry für mglw. offtopic. Aber auch DAS gehört in einem derartigen forum dazu!!!
Ich stehe dazu und zu meiner Erfahrung!