Dienstleistungen Diverses Werbeverbot für AO / Fragen zur Novelle des Wiener ProstG

Aber unsere lieben Freunde werden hier sehr wohl mitlesen....
Halt ich in diesem Kontext für mäßig gefährlich. Das Ganze könnte natürlich besser formuliert sein, aber ...
"Das Bewerben von ... (AO)... zur oder mit Bezug auf die Anbahnung oder Ausübung der Prostitution ist verboten.“.​
... klingt für mich nur nach einem sanktionierten Verhalten seitens der/des SW (und evtl seitens eines Betreibers - "mit Bezug auf" ???).
Zur genaueren Analyse müsste man sich die Intention, Formulierung, Auslegung anderer Werbeverbote anschauen.
(zB docfinder: Zufriedene Patienten empfehlen eine Arzt; Ärzte empfehlen einen Kollegen und verteilen seine Visitenkarten; und sicherlich v.A.m.).

Aber weiter rauslehnen will ich mich jetzt einmal nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe Leute, kein Grund, nervös zu werden. Das Werbeverbot ist aus OÖ bestens bekannt, am Service ändert das nix.
Es gibt auch ein Tabakwerbeverbot und trotzdem schaffen es die Raucher, sich Zigaretten zu kaufen.
Dass ein Artikel auf heute.at dumm und reißerisch ist, sollte niemanden überraschen.
 
Darf nun auch NF nicht mehr beworben werden, weil es meiner Interpretation nach eine "dem GV gleichzuhaltende Handlung" ist? Dh man darf auf die Homepage nicht mehr schreiben, dass NF im Service inkludiert ist oder einen bestimmter Aufpreis für NF? Werbeverbot für AO ist mir wurscht, aber bei NF ist die Sache für mich anders.
OGH-Urteil sagt: Deine Interpretation ist korrekt.
(Man verweist im Rechtssatz sogar explizit auf Oralverkehr.)


Unter geschlechtlichen Handlungen, die dem Beischlaf gleichzusetzen, das heißt nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen einem solchen vergleichbar sind, ist "jede auf Befriedigung des Geschlechtstriebes gerichtete Form einer oralen, vaginalen oder analen Penetration" zu verstehen (JAB zur Vergewaltigung, Punkt 7). Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Tathandlung der geschlechtlichen Befriedigung beider Partner dient; durch die Gleichstellung von Beischlaf und beischlafsähnlichen Sexualakten sollte vielmehr der vergleichbaren Intensität und sexuellen Inanspruchnahme des Opfers und der Schwere des Eingriffes in die sexuelle Selbstbestimmung sowie dem Ausmaß der Demütigung und Erniedrigung Rechnung getragen werden. Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.
 
Liebe Leute, kein Grund, nervös zu werden. Das Werbeverbot ist aus OÖ bestens bekannt, am Service ändert das nix.
Es gibt auch ein Tabakwerbeverbot und trotzdem schaffen es die Raucher, sich Zigaretten zu kaufen.
Dass ein Artikel auf heute.at dumm und reißerisch ist, sollte niemanden überraschen.
Es geht nicht immer (nur) darum, etwas zu "verunmöglichen" oder verbieten.
Wenn etwas verboten ist, stehen Betroffenen dadurch auch Rechtsmittel zur Verfügung.
 
Es geht (hier und jetzt) nur um ein Werbeverbot. Nicht um ein Verbot, sich im privaten Gespräch auf "es" zu einigen und auch nicht um ein Verbot, "es" dann zu tun.
das stimmt schon, dass "privat" natürlich alles mögliche vereinbart werden kann. allerdings wird es (so wie jetzt auch schon häufig) vermehrt welche geben die mit ao in keinster weise in zusammenhang gebracht werden wollen.

deshalb auch der vergleich mit den massagestudios die sich beschweren wenn user behaupten, dass "mehr" geht.
 
allerdings wird es (so wie jetzt auch schon häufig) vermehrt welche geben die mit ao in keinster weise in zusammenhang gebracht werden wollen.
Daran ändert doch ein Werbeverbot nichts. Die werben jetzt logischerweise nicht mit AO und werden das auch in Zukunft nicht tun. Das heißt aber nicht, dass nicht irgend jemand Müll schreiben kann. Das verhindert ein Werbeverbot für Anbieter nicht und macht es auch nicht anders verfolgbar als derzeit.
 
Dann gibt es eben "Codewörter", das ändert wenig, selbst in DE wo rechtlich Kondompflicht besteht gibt es nach wie vor ao Service
 
Interessant ist das mit den NF, da Wien ja mit dem Verbot mit den bundesländern gleichzieht und da sieht man z.b. bei einem LH noch NF in der Serviceliste erwähnt.
 
meinte in anderen bundesländern ist NF auf der serviceliste zb. von laufhäusern angegeführt.
ich hätte den artikel so verstanden, das wien jetzt mit den anderen bundesländern gleich zieht mit der regelung.
deshalb fand ich es interessant, das NF z.b. in einigen bundesländer LH noch angeführt wird. aber vielleicht gibt es ja in jedem bundesland eine andere regelung.
oder das gilt nicht als "werbung"
oder, ...
 
meinte in anderen bundesländern ist NF auf der serviceliste zb. von laufhäusern angegeführt.
ich hätte den artikel so verstanden, das wien jetzt mit den anderen bundesländern gleich zieht mit der regelung.
deshalb fand ich es interessant, das NF z.b. in einigen bundesländer LH noch angeführt wird. aber vielleicht gibt es ja in jedem bundesland eine andere regelung.
oder das gilt nicht als "werbung"
oder, ...
Es ist nicht überall verboten zu werben.
 
Ein Mundverkehr ist demnach strafrechtlich wie ein Beischlaf zu behandeln und diese Form der geschlechtlichen Betätigung als eine dem Beischlaf gleichzusetzende Handlung zu werten.
In USA scheint das anders zu sein. Wenn Oralsex gleichzusetzen wäre, dann hätte der Bill Clinton nicht, und die Monica Lewinsky könnte ihr Kleid heute noch anziehen :mrgreen: . Sorry für OT.
 
wenn sich das bei NF wie in Deutschland entwickelt, dann heisst das: in der Praxis werden deutlich höhere Aufpreise als bisher verlangt weil es ja verboten ist: viel Spass also an alle NF Fans. Ich war noch nie in Deutschland in einem Puff, habe aber erzählt bekommen dass es dann wegen der höheren Aufpreise plötzlich von viel mehr Frauen angeboten wurde und die Frauen dort an einem Kunden der es nicht wollte gar nicht interessiert waren weil der Preis viel niedriger war. Im Hinblick auf Naturfranzösisch würde der Schuss somit nach hinten losgehen bei dem neuen Gesetz.
 
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