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"Ich halte mich natürlich an das Verbot und mache für (meine) NF-/AO-Services keine Werbung." Also ... net ich! Des is nur a Beispieltext!
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Yes. Es ist wohltuend zu sehen/lesen, wenn die/der Redakteur(in) kompetente Recherche betreibt.Zwar von gestern, aber trotzdem interessant.
Sag ich ja. Ich komme aber im Moment nicht dazu, im Zusammenhang mit anderen Werbeverboten eine Definition zu suchen. Mir sind da als erstes die Ärztebewertungsportale (zB docfinder - mit deutlichem "o") eingefallen.Hmmm Werbeverbot ... heisst dann das, dass wenn ein Freier hier über AO Dienste berichtet, Werbung ist? ... könnte doch auf Wunsch vom Studio oder Mädchen sein ... wäre ja nicht das erste Mal hier
Hoffen wir, dass es nicht nur ein Testballon bzw ein erster Schritt ist.Ich finde das Werbeverbot schwachsinnig, es ändert faktisch nichts.
Hmmm Werbeverbot ... heisst dann das, dass wenn ein Freier hier über AO Dienste berichtet, Werbung ist? ... könnte doch auf Wunsch vom Studio oder Mädchen sein ... wäre ja nicht das erste Mal hier
Die RB werden hier wohl mitlesen. Dass sie arbeitsmässig ausreichend unausgelastet wären um es sich anzutun einen User auszuforschen der über ein AO Erlebnis berichtet, und diesen wegen des Verdachtes gegen das AO Werbeverbot vor Gericht zerren, das kann ich mir nicht vorstellen.Sag ich ja. Ich komme aber im Moment nicht dazu, im Zusammenhang mit anderen Werbeverboten eine Definition zu suchen. Mir sind da als erstes die Ärztebewertungsportale (zB docfinder - mit deutlichem "o") eingefallen.
Die Strafbestimmung ist jedenfalls nicht nur an SWs gerichtet ("Wer das Verbot ... missachtet, ..."). Siehe dazu die vorsichtige Anmerkung des EF-Admin.
Dazu gibts schon eine Diskussion....ich lese gerade www.krone.at/2914981 und stelle mit erstaunen fest, daß "Das Anpreisen von ungeschützten Sexpraktiken aller Art wird ebenfalls verboten."
mir ist klar das hier die AO Fraktion gemeint ist , aber was ist jetzt mit dem Blowjob ohne Kondom? Blowjob mit MUndvollendung usw fällt das unter "aller Art"
klingt für mich , das dies auch nicht mehr angeboten werden darf
Ja, NF gilt auch als "Geschlechtsverkehr oder Geschlechtsverkehr gleichzuhaltende Handlung ohne Verwendung von Kondomen".mir ist klar das hier die AO Fraktion gemeint ist , aber was ist jetzt mit dem Blowjob ohne Kondom? Blowjob mit MUndvollendung usw fällt das unter "aller Art"
klingt für mich , das dies auch nicht mehr angeboten werden darf
Wenn du über deine ao-Eindrücke in einem Erotik-Forum berichtest, wird keine Behörde darin eine (Schleich-)Werbung sehen. Das wär zuDie RB werden hier wohl mitlesen. Dass sie arbeitsmässig ausreichend unausgelastet wären um es sich anzutun einen User auszuforschen der über ein AO Erlebnis berichtet, und diesen wegen des Verdachtes gegen das AO Werbeverbot vor Gericht zerren, das kann ich mir nicht vorstellen.
Das Werbeverbot finde ich persönlich schade, so konnte man AO Mädels leicht von vornherein aussortieren (prophylaktische Anmerkung: Ich weiss, dass man die auch mit Gummi nehmen könnte).
sorry - da ist aber doch ein Unterschied zwischen aktiv bewerben und darüber berichten/diskutieren.Die frage ist sehr interessant! Aber nach meiner Meinung, mussten sie dann die meisten Foren sperren. Weil manche benutze direkt die Wörter. z.b. Blasen ohne Gummi (NF) oder sie erfinden eine neue Abkürzung.
... aus einer Diskussion in einem anderen Forum:... und (noch) mehr Gogln werden die SW noch mehr buserieren, weil ja jetzt "kein AO" noch weniger ernst genommen und respektiert werden wird ("eh kloa, dassd des schreiben muasst, aber ehrlich ...")