Für uns gehört ** die Besamung als ultimative Steigerung des sexuellen Sharings dazu. Genau eben, weil es sonst das Vorrecht des fixen Partners ist.
Es ist eben doch "besitzergreifend", wenn der Fremdbulle sein Sperma hemmungslos in die Ehefrau pumpen darf.
Hat etwas atavistisches - früher mal waren damit ja auch "Fremdkinder" möglich...
Und es ist auch im Strafrecht (aus dieser alten Zeit stammend) noch immer relevant für das Strafmaß.
"Oral" und "anal" fallen zB. unter "Missbrauch" und werden von der Tat (und nicht von den weiteren Umständen) her, geringer bestraft, als vaginal mit "Vollendung".
Eben wegen der alten "Kindersache" (Erbrecht war ja ein großes Thema - und eineindeutige Vaterschaftstests noch nicht erfunden etc.).
So zumindest hat es mir ein Jurist einmal erklärt.
Ich suche das bei Gelegenheit mal raus.
** wenn Fremdbulle nachweislich "safe"