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Google hilft dir sicher weiter , Tipp- Regeneration der Fahrtüchtigkeit und Grundgesetz -recht auf Freiheit . Ende der Diskussion
Ich brauche nicht googeln um zu wissen, dass man sich an Verordnungen, die auch vorübergehend getroffen werden, halten muss ;)

Diese Seite ist de. Zählt das jetzt für Österreich auch?
Ich kenne nur den Gesetzestext, dass Wildcampen im Ö verboten ist. Es wird zwar oft geduldet, aber gesetzeskonform ist es nicht.

@Mitglied #6180:
Ich weiß nicht, warum du gleich so aggressiv reagierst.
Mir ist bis dato nicht bekannt, dass Wildcampen in Ö gestattet ist. Und wenn es gegenüber meinem Wissensstand jetzt anders sein sollte, könnte man darüber sachlich diskutieren und mich darauf gezielt hinweisen;)

Nachtrag:
Hab über das Wildcampen gegoogelt und folgendes für Kärnten entdeckt.
Wildcampen und frei stehen ist in Kärnten nicht erlaubt und wird im Kärntner Naturschutzgesetz (2002) geregelt: „In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen.“ Hier drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 €.
Das würde sich mit meinem Wissen decken.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so ist es, und die derzeitige Gesetzeslage sieht auch nicht vor sich weiter als nötig von zu Hause weg zu bewegen, geschweige denn durch ganz Österreich zu campen, was so oder so nicht erlaubt ist
 
Genau so ist es, und die derzeitige Gesetzeslage sieht auch nicht vor sich weiter als nötig von zu Hause weg zu bewegen, geschweige denn durch ganz Österreich zu campen, was so oder so nicht erlaubt ist
Hallo alle zusammen das geht euch dich gar nichts an was die machen schenen sonntag
 
Ich brauche nicht googeln um zu wissen, dass man sich an Verordnungen, die auch vorübergehend getroffen werden, halten muss ;)


Diese Seite ist de. Zählt das jetzt für Österreich auch?
Ich kenne nur den Gesetzestext, dass Wildcampen im Ö verboten ist. Es wird zwar oft geduldet, aber gesetzeskonform ist es nicht.

@Mitglied #6180:
Ich weiß nicht, warum du gleich so aggressiv reagierst.
Mir ist bis dato nicht bekannt, dass Wildcampen in Ö gestattet ist. Und wenn es gegenüber meinem Wissensstand jetzt anders sein sollte, könnte man darüber sachlich diskutieren und mich darauf gezielt hinweisen;)

Nachtrag:
Hab über das Wildcampen gegoogelt und folgendes für Kärnten entdeckt.
Wildcampen und frei stehen ist in Kärnten nicht erlaubt und wird im Kärntner Naturschutzgesetz (2002) geregelt: „In der freien Landschaft ist es verboten, außerhalb von behördlich bewilligten Campingplätzen und sonstigen im Zusammenhang mit Wohngebäuden stehenden, besonders gestalteten Flächen wie Vorgärten, Haus- und Obstgärten zu zelten oder Wohnwagen abzustellen.“ Hier drohen Geldstrafen von bis zu 3.630 €.
Das würde sich mit meinem Wissen decken.


ich weis ja nicht wie lange du campst, wir nun 12 jahre, und stehen immer Wieder in ganz Europa mal 1-2 Nächte Wild ! Wenn man sich benimmt ist es rein gar kein Problem, zb am Forstsee haben dir den parksehriff gefragt, null Probleme meinte er, und auch an anderen Orten !
Sogar in der Beschreibung im Wohnmobil gibt es dazu einen Text wo auch drinnen steht das man zum regenerieren der Fahrtüchtigkeit immer mal wo eine Nacht stehen darf, so wie es auch in der Probmobil Zeitung steht !

Und wenn du es nicht machst bitte ist es deine Sachen wir machen es weiterhin, nehmen unseren Müll mit und benehmen uns dann ist das normal kein Thema !
 
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