Bitte um Auskunft

zu überlegen ist auch den vereinbarten Mietzins nicht oder nicht zur Gänze zu bezahlen. Eine Mietzinsminderung steht dem Mieter dann zu, wenn das Mietobjekt ohne Verschulden des Mieters so mangelhaft ist oder wird, dass es zum bedungenen Gebrauch nicht taugt (siehe § 1096 Abs. 2 ABGB). Mehr Infos auch gerne über PN
 
ne is klar, bei alten blei-rohren so ein aufstand zu starten, das kann ich auch nicht nachvollziehen.
und so wichtig ist fliessendes wasser inner wohnung auch nicht.

und wo badet man dann in einer lacke vor dem haus :fragezeichen: :mauer:

Sei mir ned bös, aber du hast überhaupt nix zu stemmen in einer Mietwohnung, ich als Vermieter würd dich sofort anzeigen, wer weiß, ev sinds durchs nicht fachgerechte stemmen kaputt worden... das es vorher schon hin war kann man dir glauben oder nicht...

nochmal , wenn die wasserflecken an den wänden da waren bevor ich aufgestemmt habe dann war die leitung vorher schon im arsch. aber ein installateurmeister ist schon aufn weg der wird sich das ansehen.

bericht folgt
 
und wo badet man dann in einer lacke vor dem haus :fragezeichen: :mauer:

wie wärs mit der donau und die badeseen dürften doch inzwischen wieder auf temperatur sein. zum schachten wird sich doch nen baustellenklo ganz inner nähe finden :cool:
ne war nur nen scherz so nen zustand würd ich auch nicht hinnehmen,...
 
Bleirohre, heute werden nicht mehr verbaut, ist ok, aber alle alten rohre austauschen, du bist ein Scherzküberl, wer soll das bezahlen... darüber hinaus, früher sinds auch nicht alle an Bleivergiftung gestorben, die Hauptrohre der Versorger wurden ausgetauscht und die letzten paar Meter machen nicht mehr allzuviel aus, das braune wasser kommt auch bei nicht Bleirohren zu Beginn...

kummst jetzt wieder auf den boden zurück.....

wenn du wirklich vermieter bist, dann weisst du auch, in welchem zustand du die wohnung übergeben musst, oder..ORDNUNGSGEMÄSS steht dort, oder täusch ich mich.......
ich denk einmal, den hauptwasserhahn abzudrehen, um einen missstand zu vertuschen, das darf ein vermieter nicht, oder irr ich mich da und es gelten bei uns jetzt die gesetze von neapel????

du bist dran...........;)
 
Das sind mir die liebsten Mieter, zuerst unterschreiben und dann zum Mieterschutzbund und ohne Kosten mit dem Vermieter streiten...
Und dann stemmt mir der neu eingezogene Mieter die Mauer auf, also da ist Schluß mit lustig...
Ich würd den verklagen, aber da gibts ja den Mieterschutzbund, da kann er lächelnd dasitzen und ich verpulver mein Geld für son Gfrast...

1) ich nehm einmal an, er hat für eine bewohnbare wohnung den mietvertrag unterschrieben. wenn es (gerechtfertigte)beanstandungen gibt und diese werden nicht behoben, dann kann der mieter die miete kürzen. (beanstandung, frist zur behebung, mietkürzung) und 330 € für 38 m² sind ja nicht gerade eine mezzie, oder????
2) stimmt, selber aufstemmen hätt er nicht dürfen, da geb ich dir recht
3) aus deinem letzten satz könnte ich jetzt (wenn ich wollte) herauslesen, dass die der zustand der wohnungen, die du vermietest, bekannt und völlig wurscht ist, das wäre dann ja direkt strafbar, :nono: :nono:
 
´hab den thread gelesen,

was mir auffällt, ist - dass wenn der/die (?) threaderöffnerIn mit plastic spricht, ist es eine total ungute, derbe, proletarische sprache, bei der man sich bemühen muss, mitzulesen .... :roll:

kunststoff wos du glaubst und a kua scheisst is a und dasöwe dreck , oiso spar dir deine unterstöllungen

so auf die art; hey, du sagst was, das mir nicht passt,
dann fahr ich dir gleich mal ordentlich drüber.
und das aufs derbste ....
von 0 auf tausend ............

mir persönlich wäre der mietpreis ohnehin zu teuer gewesen, bei
38m2 wohnungsgröße .... hmmmmmm ....

denke aber schon, wenn gefahr im verzug ist, und das scheint es ja zu sein, ist jeder mieter (und es ist ja fast wochenende) berechtigt, einen fachmann kommen zu lassen !!!

die wasserflecken würde ich in jedem fall fotografieren!

lg die powerfrau
 
dem ist nichts hinzuzufügen :daumen:

Sofort der zuständigen Hausverwaltung/Gemeinde melden und den Hauptwasserhahn abgedreht lassen (Er hat die Pflicht, den Schaden so gering wie möglich zu halten).

Anfänglich wird sich wahrscheinlich die Gemeinde probieren zum "abputzen" mit Worten wie "da ist Ihre Haushaltsversicherung zuständig" ... aber hartnäckig bleiben, das ist DEREN Verantwortung!


also die haushaltsversicherung des mieters ist in diesem fall nicht zuständig, sondern die gebäudeversicherung des vermieters.
sollte der vermieter keine wasserleitungsschäden mitversichert haben, dann muss er es aus seiner eigenen tasche bezahlen.

ausserdem würd ich auch empfehlen, ohne rücksprache mit vermieter bzw. dessen versicherung keinerlei arbeiten durchzuführen, da diese dann unter umständen selbst zu tragen sind.
auch wenn heute freitag ist und keiner der anderen parteien mehr erreichbar sein wird.

lg.
roman
 
Zum ordnungsgemäß unterstelle ich jetzt einmal dem Hauseigentümer (der Gemeinde), daß Sie keine halsabschneiderischen Kaptialisten sind, die Ihre Mieter und Bürger übers Haxl legen wollen und Sie in kaputten Wohnungen dahinvegetieren lassen wollen.

Weiters kannst Du herauslesen, daß man für eine heruntergekommene Wohnung nicht viel verlangen wird können, weil ich ja niemanden zwinge einzuziehen, man bekjommt was man besichtigt, und wenns probleme mit rohrleitungen gibt, dann werden die behoben, wozu gibts eine Versicherung...

o.k. du hast mich überzeugt, sollte ich einmal im lotto gewinnen, kauf ich mir eine tankstelle und kein zinshaus;)

die gründe mögen alle stimmen, nur kannst du nicht jemandem, der im guten glauben gerade eingezogen ist, daß die wohnung in bewohnbarem zustand ist, unterstellen, er werde den hausbesitzer/dich oder sonst wen jetzt verklagen. der mieter will nur eine wohnung mit wasser (wenns geht aus dem hahn und nicht aus der mauer) und womöglich keinen dreck (semmarbeiten, etc.) sollten dort in der wand wirklich noch bleirohre sein, ist das eine frechheit, bleirohre als zufluss sind schon lange verboten, als abfluss noch nicht so lange. dagegen spricht, daß aus bleirohren kein braunes wasser kommt, das ließe eher auf eisenrohre schliessen
 
also die haushaltsversicherung des mieters ist in diesem fall nicht zuständig, sondern die gebäudeversicherung des vermieters.

Sag ich doch.

War ja nur eine Warnung, weil viele Hausverwaltungen/Vermieter sich vorerst mal rausreden wollen ... also war's so gemeint, dass er denen nicht glauben soll, dass seine Haushaltsversicherung dafür zuständig ist.
 
Sag ich doch.

War ja nur eine Warnung, weil viele Hausverwaltungen/Vermieter sich vorerst mal rausreden wollen ... also war's so gemeint, dass er denen nicht glauben soll, dass seine Haushaltsversicherung dafür zuständig ist.


hab`s grad checkt, das i ja an teil vo deiner aussage wiederholt hab, wollt eigentlich nur den teil bzgl. leitungswasser dazu schreibn
naja, wer lesen kann is klar im vorteil :oops:

lg.
roman
 
also die haushaltsversicherung des mieters ist in diesem fall nicht zuständig, sondern die gebäudeversicherung des vermieters.
sollte der vermieter keine wasserleitungsschäden mitversichert haben, dann muss er es aus seiner eigenen tasche bezahlen.

ausserdem würd ich auch empfehlen, ohne rücksprache mit vermieter bzw. dessen versicherung keinerlei arbeiten durchzuführen, da diese dann unter umständen selbst zu tragen sind.
auch wenn heute freitag ist und keiner der anderen parteien mehr erreichbar sein wird.

lg.
roman



Wo er recht hat, hat er recht. Euer Fehler war, lieber Mike, selbst zum Stemmeisen zu greifen. Dafür hättet ihr zuerst die Genehmigung des Vermieters einholen müssen und zweitens von vornherein einen Profi ans Werk lassen müssen.
Will keine Panik machen, könnte aber a bisserl verzwickte Situation werden. Dein Kumpel hat hoffentlich Rechtschutz, falls die Gemeinde net wirklich kulant sein sollte und ihm unterstellt, die Rohre leck gestemmt zu haben.
(War selbst mal kurze Zeit Hausvermieterin).
 
Des würde ich nicht ganz so sehen, plastic. Ausserdem kann man ein Großteil Deiner Antworten eh im Zitat lesen. ;)

@KPM
Was regst Dich denn so über eine gerechtfertigte Meinung eines anderen auf. Isses Deine Wohnung? Und paar Sachen darf man eben als Mieter auch nicht einfach tun. ;) Für derlei Dinge gibt´s Spezialisten. Und so einen ruft man. Der kommt, wurscht was für´n Wochentag und welche Uhrzeit es ist (Rechnung aufheben; die gehört im Zweifelsfall dem Vermieter). Und der Spezialist unternimmt dann. ;)
 
ich rege mich deswegen auf wenn man mich so durch die blume als lügner bezeichnet....siehe zitat in posting 26
 
Ich sehe aber nicht, dass er Dich als Lügner bezeichnet hat. ;) Weder durch die Blume noch direkt heraus. ;) Sondern er hat sozusagen die Vermieterstellung bezogen (vielleicht isser ja auch einer) und der wird nach Eurer Aktion uU genau das sagen "das kann jeder behaupten, dass da ein Fleck war"! Und wenn Du nicht zufälligerweise vielleicht vorher ein Foto mit ´ner Digital- oder sonstwie Kamera gemacht hast, dass das beweist, steht Dein Wort gegen das des Vermieters "vorher war alles in Ordnung!" ;) Und dann bleibt Ihr über. Wahrscheinlich jedenfalls.

Du hast ausserdem unterstellt (und zwar ziemlich direkt und aufgebracht), dass plastic betrunken sei (Dein Posting 14), wobei er nämlich durchaus recht hat. Muss ja kein Pool werden. Wir wissen ja, wo der Haupthahn ist. Wir haben ihn ja aufgedreht und können ihn dann auch wieder zu drehen, einen Fachmann anrufen, . . . (das hatte ich aber schon erklärt).

Das wirklich Allerletzte ist´s, bei einer neubezogenen Wohnung gleich mal mit Stemmen anzufangen. Des würdest bei einem eigenen, neuen Haus auch nicht machen, oder?

Kleines Beispiel:
Mein Nachbar hat sein neues Haus bezogen und am Abend nach getaner, schwerer Arbeit gebadet (~300 l Wasser). Dann hat er´s Wasser ausgelassen. Und zwar ins Haus, weil der Installateur vergessen hatte, unter der Wanne zwei Rohre zu verbinden. :roll: Mein Nachbar hatte das Wasser überall. Aber er hat nicht zur Selbsthilfe gegriffen, sondern zum Telefon. Und seine Wut bei dem angebracht, dem sie gebührt.

Das wäre in Eurem Fall mE auch besser gewesen. So hat plastic durch seine, in meinen Augen richtigen Worte, Deinen Ärger schlucken müssen. Der hat die Rohre nicht hin werden lassen. Und auch nicht den Haupthahn zugedreht (nehme ich jedenfalls an).

Und nu wieder Du! Aber vielleicht etwas bedachter. ;) Wenn´s leicht möglich ist.
 
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