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Gast
(Gelöschter Account)
@KPM
Was regst Dich denn so über eine gerechtfertigte Meinung eines anderen auf. Isses Deine Wohnung? Und paar Sachen darf man eben als Mieter auch nicht einfach tun. Für derlei Dinge gibt´s Spezialisten. Und so einen ruft man. Der kommt, wurscht was für´n Wochentag und welche Uhrzeit es ist (Rechnung aufheben; die gehört im Zweifelsfall dem Vermieter). Und der Spezialist unternimmt dann.
Meiner Meinung nach muß man zuerst den Vermieter verständigen, und der kann dann selbst nach dem Problem schauen oder einen Fachmann seiner Wahl schicken.
Falls es in der Wohnung nur Wasser aus Wänden gibt ist sie unbewohnbar und es muß für eine unbewohnbare Wohnung auch keine Miete bezahlt werden.