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Zum Thema Parken: Im 23. Bezirk ist keine Kurzparkzone, und in der Nacht schon gar nicht.Oder gar mit einer Anzeige seitens der Polizei?
Zum Thema Anzeige: Im definierten Gebiet (Par. 2) ist die Straßenprostitution (i.e. das Anbahnen) jahreszeitunabhängig (das war früher anders!) von 22 h bis 6 h erlaubt. Die Verrichtung ist in der Öffentlichkeit generell verboten. Auf Privatgrund (Firmenparkplatz) bedarf sie der Zustimmung des Grundeigentümers.
Das Auto (mit Fenstern) des Freiers gilt grundsätzlich als "öffentlich". Geschlossene Kastenwagen werden als "nicht öffentlich" toleriert.
Ein telefonisch vereinbartes Date darf vor 22 h stattfinden, weil telefonische/elektronische Vereinbarungen nicht als Straßenanbahnung gelten.
In Gebäuden ist die Verrichtung mit einer Prostituierten nur in genehmigten Prost-Lokalen (Studios, Bars, ...) gestattet sowie im Haus, der Wohnung, dem Hotelzimmer des Herrn.
Du hast Dich (theoretisch) davon zu überzeugen, dass das Mädchen die erforderlichen Dokumente (grüne und ggf blaue Karte) hat.
Wenn Du das alles beachtest, hast nach dem WPG nichts zu befürchten (wenn's Dich beruhigt: Ersttäter kommen meist mit einer Verwarnung davon).