Mitnehmen ist erlaubt.
"Nehmen" also sexuelle Handlungen, sind nicht erlaubt, weder im Auto noch im Freien,
auf öffentlichem Grund (Straße) und auf Privatgrund, wenn der Grundeigentümer nicht zugestimmt hat. Du darfst also mit ihr in ein ProstLokal fahren, zu Dir nach Haus, in Dein (zB Stunden-)Hotelzimmer oder in den sichtgeschützten Garten eines Freundes. Oder Du gehst mit ihr in ihren Lieferwagen (=Grauzone).
Wenn Du selbst einen geschlossenen Lieferwagen hast, fällst Du theoretisch auch in die Grauzone ... aber ihrer ist vermutlich noch marginal bequemer.