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Gast
(Gelöschter Account)
darauf würde ich a) nicht wetten und b) wird der konkrete Einzelfall beurteilt.
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Wenn ich mich als Frau wehre ist es immer Notwehr!
Ich geh mich eh schon schämen.....Liebste, du solltest halt nicht alle Magazine leeren...
darauf würde ich a) nicht wetten und b) wird der konkrete Einzelfall beurteilt.
Schon klar, nur wenn ich mich entscheiden muss zw. deppat rumstehn, und zusehn wie so a kleiner sadist seine neigungen auslebt, nehm ich die anzeige wegen körperverletzung gern in kauf.
Wobei ich nicht denk das so ein urteil hart ausfällt, da jetzt schon jeder depp wissen sollt dass ka guade idee is sich in so nem kostüm auf die straße zum stelln, geschweige denn jmnd. anzugreifen..
Wurscht wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausfällt....du bist vorbestraft......macht sich nicht gut im Leumundszeugnis.....
Dazu muss erst amal zu einer verurteilung kommen ...
ja möglich...aber im Strafregister scheints trotzdem auf........Und wenns so weit is und ich vorher nicht auffälig gworden bin, kriegst vl a bewährung und das wars..
Vorrangig sollte es darum gehen, die Verursacher (und das sind die Horrorclowns) einer Bestrafung zuzuführen. Wir haben bei uns selber genug zweifelhaftes Brauchtum (dabei denke ich an die Auswüchse bei den Krampussen), brachen wir nicht auch noch jeden amerikanischen Schwachsinn importieren.Wurscht wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausfällt....du bist vorbestraft......macht sich nicht gut im Leumundszeugnis.....
Auch das kann schon ein strafbarer Tatbestand sein.Meistens geht´s den Horrorclowns darum ihre Opfer zu erschrecken.....
ja möglich...aber im Strafregister scheints trotzdem auf........
Meistens geht´s den Horrorclowns darum ihre Opfer zu erschrecken.....tätliche Angriffe, wie der aktuelle Überfall auf eine Kärntnerin, sind eher selten.
Übertriebene Hysterie und eine daraus resultierende Lynchjustiz sind unangebracht.
Vorrangig sollte es darum gehen, dass dieses destruktive Verhalten abgestellt wird.Vorrangig sollte es darum gehen, die Verursacher (und das sind die Horrorclowns) einer Bestrafung zuzuführen.
Wir haben bei uns selber genug zweifelhaftes Brauchtum (dabei denke ich an die Auswüchse bei den Krampussen
Das wird leider in einer globalen Welt und aufgrund der sozialen Medien nicht zu verhindern sein....brachen wir nicht auch noch jeden amerikanischen Schwachsinn importieren.
Auch das kann schon ein strafbarer Tatbestand sein.
Na mal abwarten was heute nacht so alles passiert ...
Aber allein das erschrecken reicht doch auch schon .. was glaubst was a kind und auch a jugendlicher für an schock fürs leben hat ?
Das Erschrecken von Passanten ist grundsätzlich nicht strafbar, allerdings können aus der Wirkung des Erschreckens verwaltungs-und strafrechtliche Tatbestände erfolgen.....z.B. "gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" oder eine fahrlässige Körperverletzung.......
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Schon klar, nur wenn ich mich entscheiden muss zw. deppat rumstehn, und zusehn wie so a kleiner sadist seine neigungen auslebt, nehm ich die anzeige wegen körperverletzung gern in kauf.
Wobei ich nicht denk das so ein urteil hart ausfällt, da jetzt schon jeder depp wissen sollt dass ka guade idee is sich in so nem kostüm auf die straße zum stelln, geschweige denn jmnd. anzugreifen..
Naja...bloßes Erschrecken ohne Folgewirkung, wird wohl kaum einen Schock fürs Leben hervorrufen.......da muss man schon eine sehr instabile Psyche haben.......
Das ist mir durchaus klar....jedoch bezweifle ich, dass dies in der Regel eine lebenslange Schockwirkung hat.......Genau ... und dass ein kind bzw. jugendlicher auf so dinge anders reagiert bzw. sie einen größeren einfluss haben als bei erwachsenen ist dir auch klar ?
Vorrangig sollte es darum gehen, dass dieses destruktive Verhalten abgestellt wird.
Dieses Verhalten wird vor allem durch gutes Zureden nicht abzustellen sein. Die globale Verbreitung von Volltrotteln kann auch kein Argument sein, diesen Blödsinn hier bei uns zu dulden. Was das gute Zureden betrifft, nenne ich zwei andere Beispiele. Das weitgehende Zurückdrängen des beliebten Brauches, Hunde auf die Straße scheißen zu lassen und sich um diese Hinterlassenschaft nicht zu kümmern, ist erst durch Sanktionierung gelungen. Die laufende Plakataktion gegen bestimmte negative Verhaltensweisen in den Öffis wird auch nix bringen, solange es keine Sanktionen gibt. Und gleiches gilt für die Horrorclowns. Über das Verhalten einiger (kindischer oder bösartiger??) Vollidioten sollte man nicht in bester links - antiautoritärer Tradition hinwegsehen.Das wird leider in einer globalen Welt und aufgrund der sozialen Medien nicht zu verhindern sein....
In welchem Paragrafen steht das explizit, dass man Mitbürger jederzeit erschrecken darf??Das Erschrecken von Passanten ist grundsätzlich nicht strafbar
Dieses Verhalten wird vor allem durch gutes Zureden nicht abzustellen sein. Die globale Verbreitung von Volltrotteln kann auch kein Argument sein, diesen Blödsinn hier bei uns zu dulden. .......... Über das Verhalten einiger (kindischer oder bösartiger??) Vollidioten sollte man nicht in bester links - antiautoritärer Tradition hinwegsehen.
Natürlich ist es nicht nur alleine durch gutes Zureden abzustellen.
Entsprechendes destruktives Verhalten soll auch entsprechend geahndet werden.
Es muss klar kommuniziert werden, dass dieser Unsinn nicht toleriert wird. Vor allem potentialen Nachahmungstätern.
Das Problem ist ja auch, dass in diversen sozialen Medien, wie FB oder YouTube solche Pranks als Gaudi rüberkommen.
Die zusätzliche Hype in den herkömmlichen Medien, stachelt manche Menschen noch zusätzlich an, auch als Horrorclown Menschen zu erschrecken, die durch diese Hysterie noch mehr verunsichert fühlen.
Ich fordere j in keiner Weise über dieses Verhalten hinwegzusehen.
In welchem Paragrafen steht das explizit, dass man Mitbürger jederzeit erschrecken darf??
Umgekehrt: In welchem Paragrafen steht, dass es verboten ist Mitbürger zu erschrecken?In welchem Paragrafen steht das explizit, dass man Mitbürger jederzeit erschrecken darf??
Umgekehrt: In welchem Paragrafen steht, dass es verboten ist Mitbürger zu erschrecken?
Das Erschrecken kann aber zu den Tatbestand der Nötigung(etwa wenn man wegen eines Horrorclowns die Straßenseite wechselt) oder gar der gefährlichen Drohung, etc......
Siehe auch hier.
BM.I - Bundeskriminalamt - Kriminalprävention