Clownmasken Prämierung

darauf würde ich a) nicht wetten und b) wird der konkrete Einzelfall beurteilt.

Schon klar, nur wenn ich mich entscheiden muss zw. deppat rumstehn, und zusehn wie so a kleiner sadist seine neigungen auslebt, nehm ich die anzeige wegen körperverletzung gern in kauf.
Wobei ich nicht denk das so ein urteil hart ausfällt, da jetzt schon jeder depp wissen sollt dass ka guade idee is sich in so nem kostüm auf die straße zum stelln, geschweige denn jmnd. anzugreifen..
 
Schon klar, nur wenn ich mich entscheiden muss zw. deppat rumstehn, und zusehn wie so a kleiner sadist seine neigungen auslebt, nehm ich die anzeige wegen körperverletzung gern in kauf.
Wobei ich nicht denk das so ein urteil hart ausfällt, da jetzt schon jeder depp wissen sollt dass ka guade idee is sich in so nem kostüm auf die straße zum stelln, geschweige denn jmnd. anzugreifen..


Wurscht wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausfällt....du bist vorbestraft......macht sich nicht gut im Leumundszeugnis.....
 
Wurscht wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausfällt....du bist vorbestraft......macht sich nicht gut im Leumundszeugnis.....

Dazu muss erst amal zu einer verurteilung kommen ...
Und wenns so weit is und ich vorher nicht auffälig gworden bin, kriegst vl a bewährung und das wars..
Wenn ich vorher shcon was aufm kerbholz hab is a wurscht wegen der einen verurteilung, auf die ich vl als einzige stolz sein kann weil ich zivilcourage zeigt hab ..
 
Dazu muss erst amal zu einer verurteilung kommen ...

...gemeint war, wenn eine Anzeige wegen Körperverletzung, auch zu einer solchen Verurteilung kommt....deswegen schrieb ich ja auch "Verurteilung"....dann ist´s eh schon keine Notwehr/Nothilfe mehr.


Und wenns so weit is und ich vorher nicht auffälig gworden bin, kriegst vl a bewährung und das wars..
ja möglich...aber im Strafregister scheints trotzdem auf........


Meistens geht´s den Horrorclowns darum ihre Opfer zu erschrecken.....tätliche Angriffe, wie der aktuelle Überfall auf eine Kärntnerin, sind eher selten.
Übertriebene Hysterie und eine daraus resultierende Lynchjustiz sind unangebracht.
 
Wurscht wie eine Verurteilung wegen Körperverletzung ausfällt....du bist vorbestraft......macht sich nicht gut im Leumundszeugnis.....
Vorrangig sollte es darum gehen, die Verursacher (und das sind die Horrorclowns) einer Bestrafung zuzuführen. Wir haben bei uns selber genug zweifelhaftes Brauchtum (dabei denke ich an die Auswüchse bei den Krampussen), brachen wir nicht auch noch jeden amerikanischen Schwachsinn importieren.

Meistens geht´s den Horrorclowns darum ihre Opfer zu erschrecken.....
Auch das kann schon ein strafbarer Tatbestand sein.
 
ja möglich...aber im Strafregister scheints trotzdem auf........

auch nicht ewig ...

Meistens geht´s den Horrorclowns darum ihre Opfer zu erschrecken.....tätliche Angriffe, wie der aktuelle Überfall auf eine Kärntnerin, sind eher selten.
Übertriebene Hysterie und eine daraus resultierende Lynchjustiz sind unangebracht.

Na mal abwarten was heute nacht so alles passiert ...
Aber allein das erschrecken reicht doch auch schon .. was glaubst was a kind und auch a jugendlicher für an schock fürs leben hat ?
 
Vorrangig sollte es darum gehen, die Verursacher (und das sind die Horrorclowns) einer Bestrafung zuzuführen.
Vorrangig sollte es darum gehen, dass dieses destruktive Verhalten abgestellt wird.
Bei tätlichen Angriffen soll natürlich eine Bestrafung durch die Justiz erfolgen.

Wir haben bei uns selber genug zweifelhaftes Brauchtum (dabei denke ich an die Auswüchse bei den Krampussen

Richtig...Zustimmung meinerseits!
brachen wir nicht auch noch jeden amerikanischen Schwachsinn importieren.
Das wird leider in einer globalen Welt und aufgrund der sozialen Medien nicht zu verhindern sein....

Auch das kann schon ein strafbarer Tatbestand sein.

Das Erschrecken von Passanten ist grundsätzlich nicht strafbar, allerdings können aus der Wirkung des Erschreckens verwaltungs-und strafrechtliche Tatbestände erfolgen.....z.B. "gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" oder eine fahrlässige Körperverletzung.......
Na mal abwarten was heute nacht so alles passiert ...
Aber allein das erschrecken reicht doch auch schon .. was glaubst was a kind und auch a jugendlicher für an schock fürs leben hat ?

Bei mir hats heute nur einmal an der Tür geläutet.....Die waren nicht Mal verkleidet.....hats auch nix gegeben.

Naja...bloßes Erschrecken ohne Folgewirkung, wird wohl kaum einen Schock fürs Leben hervorrufen.......da muss man schon eine sehr instabile Psyche haben.......
 
Das Erschrecken von Passanten ist grundsätzlich nicht strafbar, allerdings können aus der Wirkung des Erschreckens verwaltungs-und strafrechtliche Tatbestände erfolgen.....z.B. "gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr" oder eine fahrlässige Körperverletzung.......
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Es reicht, wenn sich jemand bedroht fühlt oder wenn jemand genötigt wird.
 
Schon klar, nur wenn ich mich entscheiden muss zw. deppat rumstehn, und zusehn wie so a kleiner sadist seine neigungen auslebt, nehm ich die anzeige wegen körperverletzung gern in kauf.
Wobei ich nicht denk das so ein urteil hart ausfällt, da jetzt schon jeder depp wissen sollt dass ka guade idee is sich in so nem kostüm auf die straße zum stelln, geschweige denn jmnd. anzugreifen..

2 Jahre Bewährung und 500€ Schmerzensgeld, oder gleich erschlagen;)
 
Komme gerade von einem Bahnhof. Dort hat 10min vor Ankunft des erwarteten Zuges die Bahn- Security zusammen mit einem Trupp Polizei einige dieser Clowns hinausgeworfen. Verlief zwar geordnet, aber mich hätts nicht gefreut, diesem Pack später auf der Strasse zu begegnen.
 
Naja...bloßes Erschrecken ohne Folgewirkung, wird wohl kaum einen Schock fürs Leben hervorrufen.......da muss man schon eine sehr instabile Psyche haben.......

Genau ... und dass ein kind bzw. jugendlicher auf so dinge anders reagiert bzw. sie einen größeren einfluss haben als bei erwachsenen ist dir auch klar ?
Dass hat nichts mit einer instabilen psyche zu tun sondern sind einfach einschneidende ereignisse... meine cousine (12) scheisst sich jz noch in die hosen wenns die glockn von am krampus hört ,weils einer erschreckt hat wies jünger war ... obwohl er wie er gsehn hat das angst hat dir maskn runter gnommen hat .. und jz stell da vor da läuft so a deppata clown umadum ... der sich an dreck schert wies den anderen dabei geht ...
 
Genau ... und dass ein kind bzw. jugendlicher auf so dinge anders reagiert bzw. sie einen größeren einfluss haben als bei erwachsenen ist dir auch klar ?
Das ist mir durchaus klar....jedoch bezweifle ich, dass dies in der Regel eine lebenslange Schockwirkung hat.......
Kinder haben sogar generell Angst vor verkleideten, maskierten Personen, wie eben Clowns, Krampuse, wie in deinem Fall, Perchten (vor denen hab ich mich als Kind gefürchtet), Nikoläuse u. Ähnlichen. Die Gründe liegen in dem unbekannten Aussehen und Auftreten. Mit dem Älterwerden verschwindet in der Regel diese Angst.

Da es sich bei diesen Horrorclowns oftmals um Jugendliche handelt, die sich einen schlechten Scherz erlauben wollen, sind sie sich der Folgen ihres destruktiven Handelns nicht bewusst. Sowohl der strafrechtlich als auch eventuelle gesundheitlichen Schäden ihrer Opfer.
Ich halte ja von dem Schmarrn auch nicht viel und lehne es auch entschieden ab.
Aber auch übertriebene Hysterie, Falschmeldungen und Aggressionen sind nicht angebracht, das trägt nur zur Verunsicherung bei.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Vorrangig sollte es darum gehen, dass dieses destruktive Verhalten abgestellt wird.
Das wird leider in einer globalen Welt und aufgrund der sozialen Medien nicht zu verhindern sein....
Dieses Verhalten wird vor allem durch gutes Zureden nicht abzustellen sein. Die globale Verbreitung von Volltrotteln kann auch kein Argument sein, diesen Blödsinn hier bei uns zu dulden. Was das gute Zureden betrifft, nenne ich zwei andere Beispiele. Das weitgehende Zurückdrängen des beliebten Brauches, Hunde auf die Straße scheißen zu lassen und sich um diese Hinterlassenschaft nicht zu kümmern, ist erst durch Sanktionierung gelungen. Die laufende Plakataktion gegen bestimmte negative Verhaltensweisen in den Öffis wird auch nix bringen, solange es keine Sanktionen gibt. Und gleiches gilt für die Horrorclowns. Über das Verhalten einiger (kindischer oder bösartiger??) Vollidioten sollte man nicht in bester links - antiautoritärer Tradition hinwegsehen.

Das Erschrecken von Passanten ist grundsätzlich nicht strafbar
In welchem Paragrafen steht das explizit, dass man Mitbürger jederzeit erschrecken darf??
 
Dieses Verhalten wird vor allem durch gutes Zureden nicht abzustellen sein. Die globale Verbreitung von Volltrotteln kann auch kein Argument sein, diesen Blödsinn hier bei uns zu dulden. .......... Über das Verhalten einiger (kindischer oder bösartiger??) Vollidioten sollte man nicht in bester links - antiautoritärer Tradition hinwegsehen.
Natürlich ist es nicht nur alleine durch gutes Zureden abzustellen.
Entsprechendes destruktives Verhalten soll auch entsprechend geahndet werden.
Es muss klar kommuniziert werden, dass dieser Unsinn nicht toleriert wird. Vor allem potentialen Nachahmungstätern.
Das Problem ist ja auch, dass in diversen sozialen Medien, wie FB oder YouTube solche Pranks als Gaudi rüberkommen.
Die zusätzliche Hype in den herkömmlichen Medien, stachelt manche Menschen noch zusätzlich an, auch als Horrorclown Menschen zu erschrecken, die durch diese Hysterie noch mehr verunsichert fühlen.
Ich fordere j in keiner Weise über dieses Verhalten hinwegzusehen.
In welchem Paragrafen steht das explizit, dass man Mitbürger jederzeit erschrecken darf??
In welchem Paragrafen steht das explizit, dass man Mitbürger jederzeit erschrecken darf??
Umgekehrt: In welchem Paragrafen steht, dass es verboten ist Mitbürger zu erschrecken?
Das Erschrecken kann aber zu den Tatbestand der Nötigung(etwa wenn man wegen eines Horrorclowns die Straßenseite wechselt) oder gar der gefährlichen Drohung, etc......
Siehe auch hier.
BM.I - Bundeskriminalamt - Kriminalprävention
 
Umgekehrt: In welchem Paragrafen steht, dass es verboten ist Mitbürger zu erschrecken?
Das Erschrecken kann aber zu den Tatbestand der Nötigung(etwa wenn man wegen eines Horrorclowns die Straßenseite wechselt) oder gar der gefährlichen Drohung, etc......
Siehe auch hier.
BM.I - Bundeskriminalamt - Kriminalprävention

Für mich ist der Tatbestand der Nötigung bereits gegeben, wenn man mich aktiv oder passiv hindert, einen Weg zu gehen und/oder Geld verlangt. Das führt bei Bettlern aller Art immer zu Frustationen, weil ich grundsätzlich nie etwas gebe - mein einziger Spendenempfänger ist die lokale Feuerwehr (die wissen aber auch inzwischen, dass sie ihre Überweisung bekommen, wenn sie mich nicht daheim zu Hause mit dem Klingelbeutel belästigen)
 
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