Asia "Dienstleister" vom Lockdown nicht betroffen ....

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Gast

(Gelöschter Account)
Nachdem gerade die Lockdown-Regeln verkündet werden und ich vernommen habe, dass "Dienstleister" diesmal, im Gegensatz zum ersten Lockdown, offen halten dürfen - ist denn so ein Massage-Studio als "Dienstleister" zu betrachten? 🤔 Denn falls ja, gehe ich gelassen in den November! 😆
 
Nachdem gerade die Lockdown-Regeln verkündet werden und ich vernommen habe, dass "Dienstleister" diesmal, im Gegensatz zum ersten Lockdown, offen halten dürfen - ist denn so ein Massage-Studio als "Dienstleister" zu betrachten? 🤔 Denn falls ja, gehe ich gelassen in den November! 😆
Dienstleister ja, aber Prostitution ist ZU !! 🤔
 
Am besten noch schnell ausnützen und gleich hingehen. Würde auch einen Tipp für die Südsteiermark brauchen habe morgen am Nachmittag noch nichts vor
 
Dienstleister ja, aber Prostitution ist ZU !! 🤔

Ja, habe das auch so verstanden.
Dienstleistungen sollten in Anspruch genommen werden dürfen. "Studios" (genehmigte) fallen, so wie ich das verstehe, eher unter "Veranstaltungsbetriebe" oder was auch immer. Und Veranstaltungen gibt es ja jetzt 1 Monat lang nicht. Ich mein', mehr als 6 (sex) und dann "nur zwei Haushalte" wäre ja okay - galt ja schon bisher (damit ist "Gangbang" eindeutig verboten). Aber was ist z.B. mit Laufhaus, wenn ich "empfange 2 Männer" u./ oder " ... Paare" nicht in Anspruch nehme???

Ist ja individuelle Dienstleistung in einem "Haus", nicht Studio, und wenn ich soweit vor 20 Uhr mit dem Entsaften fertig bin, dass der Heimweg noch vor die Ausgangssperre fällt, sollte dem kein Nehammer im Wege stehen... Widrigenfalls (abspritzen nach 20 Uhr) musst halt dort übernachten, denn "Beziehungen" unter Menschen mit (2) getrennten Wohnsitzen sind ja auch geduldet, wenn nicht sogar erlaubt und erwünscht... (Wer würde denn sonst die Pensionen unserer Politiker einmal zahlen, wenn wir nicht mehr "zusammenkämen" - um nicht zu schreiben "zu Samen kämen" - ??).
:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
SchuMaV § 12 Abs 2 Z 6 beachten, demnach dürfen Dienstleister die Massage Dienstleistungen anbieten zwar geöffnet bleiben, das Betreten von Freizeiteinrichtungen (Abs 2 Z 6 zählt hier die Prostitution auf) zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist jedoch verboten.
Somit dürfte das Thema erledigt sein aus juristischer Sicht oder?
Siehe Anhang
 

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wäre ja interessant, wie die MA15 das nun handhabt mit den Untersuchungen und Stempelung der Grünen Karten.
Andererseits, daß war den SWs auch schon beim ersten Lockdown ziemlich wurscht. Solange der Kunde die GrüKa nicht kontrollieren will :mrgreen:
 
Genau, sehe ich auch so.
Diskret verlaufenden Hausbesuchen steht jedoch nichts im Wege (ausser du hast einen bösen NachbarIn).
.... oder bist verheiratet, so wie ich. hat auch vorteile: frau freut sich, wenn sie öfter gebumst wird und man spart geld - aber wofür eigentlich, wenns weniger gelegenheiten zum ausgeben gibt? bleibt gesund, liebe foris und kommt gut über die runden!
 
wäre ja interessant, wie die MA15 das nun handhabt mit den Untersuchungen und Stempelung der Grünen Karten.


Gut, nachdem mir hier von der Seite gesagt wird, dass dem nicht so ist, dass keine Untersuchungen stattfinden, gebe ich das hier mal weiter:
"Was auf den Websites der Ämter steht, hat auch im letzten Lockdown nicht gestimmt. Auch das, was Sophie und BSÖ schreiben, stimmt oft nicht, da es ideologisch gefärbt ist. Die Untersuchung in Wien wird NICHT ausgesetzt. In anderen Bundesländern oder auf anderen BHs teilweise schon."
 
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interessant - und der "Sexarbeiterin" wurde, wie sie kürzlich hier berichtet hat, auf Anfrage mitgeteilt, daß NICHT geschlossen wird.

Wie Du richtig sagst: gem. der VO der Bundesregierung gibt es kein generelles Berufsverbot, sondern nur ein Betretungsverbot von "Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution".

Wenn Wien nun keine Untersuchungen und folglich keine Stempelungen der Grünen Karten mehr durchführt, so ist das wohl als "Fleißaufgabe" zu sehen, über die Vorgaben der Bundesregierung hinaus. Also ein reiner Willkürakt gegen die Prostituierten.
Warum aber wundert mich das nicht? Seit die Grünen in der Stadtregierung mitmischen, ist die "amtliche" Stimmung der Prostitution gegenüber ja immer schon schlecht gewesen (siehe z.B. WPG 2011, welches ein richtiger Murks ist).

Grundsätzlich wäre in der jetzigen Situation interessant, inwieweit Klagen von Prostituierten gegen die Stadt Wien erfolgreich wären. Denn dieses faktische Berufsverbot, entzieht ihnen ja ihre Einkünfte und somit ihre Lebensgrundlage.
Vielleicht findet sich ja die eine oder andere SW, oder mehrere, die sich zusammentun und klagen.
 
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