diesunddas

... ob die Platte überhaupt noch andreht. Ich schlage folgendes vor:

- Finde jemanden, der einen PC mit passendem Anschluss für Deine Platte hat.

- Schliesse die Platte dort als Slave an und sieh mal ob Du dann wieder darauf zugreifen kannst. Wenn ja - rette deine Daten. Wenn nein bleibt dir nur mehr der Weg zu einer Datenrettungsfirma (kann Dir Kontakt per PN zukommen lassen)

- Falls die Platte wieder bzw. noch läuft und Du eine sog. Emergency Boot Diskette oder -CD hast, starte damit (wieder in Deinem PC) und sieh zu dass Du das System wiederherstellen kannst. Dabei können Deine alten Daten verlorengehen.

- Falls die Platte aber schon älter ist oder Du ihr inzwischen misstraust schmeiss' sie weg und besorg Dir eine Neue.

Viel Glück,

megazaertlich
 
Wie oben gesagt, hatte sie mal als Slave, konnte nicht zugreifen. Schick' mir bitte die PN.
 
Ein Ordner ist mir wichtig, den will ich wieder haben.
Kopiere ihn von deiner Datensicherung zurück. Ach so, hast du nicht. Aber der Ordner ist wichtig?! Ach so, trotzdem nicht.

SUFU, da gibt es schon einen Thread mit weiteren guten Tips.

Meiner lautet: Finger weg, wenn du dir nicht total sicher bist, was du tust. In der Regel werden die Daten erst durchs selber Herumprobieren beschädigt.
 
ich vermute dass der bootsektor deiner festplatte defekt ist, kannst versuchen die platte auszubauen und in ein externes usb gehäuse einbauen. dann per usb ansprechen, wenn die platte nicht vollkommen hinüber ist, müsstest du dann auf die daten zugreifen können
 
Hast schon einmal versucht mit der Windows-CD zu booten?
Und danach schauen ob Du Zugriff auf die Festplatte hast.

:winke::winke: RzwoD2
 
Ich habe seit 16 Monaten eine Mitbewohnerin bei mir.
Sie ist bei mir hauptgemeldet.

Fragen:
Wie leicht kann ich sie rausschmeißen?
Ändert sich an der Leichtigkeit des Rauswurfs etwas, je länger sie da wohnt?
Kann ich ihr den Zugang zur Wohnung plötzlich untersagen? (Beispiel: Zahle mir jeden Tag 10 Euro von deinen Schulden zurück, dann darfst rein. Schuldet mir über 500 Euro. Für die Wohnung zahlt sie rein gar nichts.)
Nochmal zur Leichtigkeit des Rauswurfs: Habe ich bessere Chancen, da sie nie Miete oder BK bezahlt hat?
 
Gibts einen Mietvertrag, wenn ja dann steht doch wahrscheinlich alles so wie du es dir vorstellst drinn.

Hast du einen mündlichen Vertrag geschlossen , gibts dafür Zeugen oder steht Aussage gegen Aussage.


In der Annahme du hast selbst eine Mietwohnung und die Schulden deine Untermieterin resultieren aus Mietschulden dir gegenüber , würd ich zuerst den Mietvertrag lesen ob du überhaupt untervermieten darfst bzw. dafür ein Entgeld verlangen darfst.

LG
PS: deine Frage muß schon konkreter werden um richtige Auskünfte
mitzuteilen.


lg
Vita
 
Kein Mietvertrag. Damals habe ich nur gesagt, ja, du kannst eine gewisse Zeit bei mir wohnen. Die Schulden sind keine Mietschulden, sondern "normale" Schulden, habe ihr oft Geld beborgt.

Sollte ich also jetzt einen Vertrag aufsetzen, indem sie mir verspricht bis Datum X ausgezogen zu sein?
Also kann ich sie nicht von heute auf morgen plötzlich rausschmeißen?
 
Offenbar liegt ein "Precarium" vor: nix Mietvertrag, nix Mieterschutz, einfach Tschüss.

Ist jetzt nicht sehr höflich formuliert, sagt aber was Sache ist.
 
Eine Sie, du bist hetero, ich kann mich an Forumuser erinnern die würden dafür ihr letztes Hemd opfern.
:hmm: wäre ich nicht so vergesslich, wüsste ich den Nick noch.
 
Offenbar liegt ein "Precarium" vor: nix Mietvertrag, nix Mieterschutz, einfach Tschüss.

Ist jetzt nicht sehr höflich formuliert, sagt aber was Sache ist.

Hat Bulsara schon richtig formuliert. Wenn es keinen Vertrag gibt, gibt es auch keinen Schutz oder Rechte.
Kann mir nähmlich nicht vorstellen, dass in Deinem Mietvertrag steht, dass Du untervermieten darfst.
In so einem Fall läufst sogar Du in Gefahr, dass Dir die Hausverwaltung die Wohnung (Mietvertrag) kündigt.
LG RzwoD2
 
Ich habe seit 16 Monaten eine Mitbewohnerin bei mir.
Sie ist bei mir hauptgemeldet.
wäre halt auch noch interessant ob es sich um die wohnung um eine gemeindewohnung handelt......
denn wenn es so ist, und du stellst sie einfach vor die tür und wechselst das schloss aus, könntest du sogar noch probleme bekommen, da sie bei dir hauptgemeldet ist....
sie müsste dann nur zur polizei gehen und sagen, es war eine lebensgemeinschaft und er hat mich mitsamt meinen sachen vor die tür gesetzt, erstens darfst du ihr den zugang zur wohnung (gemeindewohnung) nicht verweigern, wenn sie gemeldet ist und zweitens darfst du ihr zeug nicht einfach auf die strasse stellen....

ansonsten bin ich beim bulsara, wenns ein precarium ist, ist es zwar dann einfacher, sie loszuwerden...da sie ned wirklich rechte hat, allerdings wenn sie ned geht wenn du ihr tschüss sagst, musst du erst aufs gericht und dir einen gerichtsheini kommen lassen, der sie dann mitsamt der polizei vor die tür stellt....
denn wenn sie ned geht, was willst du tun?? ihre sachen rausschmeissen hast eine anzeige am hals, sie anzugreifen und vor die tür zu setzen, ebenfalls......
 
denn wenn sie ned geht, was willst du tun?? ihre sachen rausschmeissen hast eine anzeige am hals, sie anzugreifen und vor die tür zu setzen, ebenfalls......

Ein precarium kann jederzeit widerrufen werden. Schloss tauschen und ihr die Möglichkeit geben, ihre Sachen zu holen. Tut sie das in einer angemessenen Frist nicht entweder auf ihre Kosten einlagern oder entsorgen.
 
.. bei gericht gibt es gratis auskunft also ich würde mich dort mal informieren wann dieser auskunftstag ist und mich beraten lassen
 
Sollte ich also jetzt einen Vertrag aufsetzen, indem sie mir verspricht bis Datum X ausgezogen zu sein?
Also kann ich sie nicht von heute auf morgen plötzlich rausschmeißen?

ich hoffe, daß du schriftlich beweisen kannst, daß du ihr das geld gegeben hast, sonst könnte sie ja sagen, daß sie nie von dir geld bekommen hat.

ich würde eher etwas schriftliches aufsetzen, wo sie deine aushaftenden beträge zugibt und gegebenenfalls eine ratenvereinbarung ausmachen.

wennst alles auf vertrauen gemacht, dann sieht es für dich nicht gut aus, wenn sie zahlungsunwillig ist.
 
Ich könnt dir schon weiterhelfen mit dem nick.

Aber man soll den Teufel nicht beschwören, stell dir vor, der kommt zurück. :shock:

:shock: Alles nur das nicht.:shock:
Wenn ich wegen dem fehlenden Namen nicht schlafen kann durchsuch ich einfach den Mistkübel.;)
Kann ich deswegen jedoch weiterhin sehr gut schlafen, warte ich einfach mal wie lange es dauert bis er mir wieder einfällt.:mrgreen:


Ein precarium kann jederzeit widerrufen werden. Schloss tauschen und ihr die Möglichkeit geben, ihre Sachen zu holen. Tut sie das in einer angemessenen Frist nicht entweder auf ihre Kosten einlagern oder entsorgen.

Das Problem wird sein, zu beweisen dass es ein Precarium ist. Da könnte Aussage gegen Aussage stehen. Sie hat nie Miete bezahlt, wer lässt jemand mietfrei wohnen? Üblicherweise nur wenn eine Partnerschaft besteht/bestand.
Dann noch ein geneigter Richter und du musst froh sein, wenn du nicht auch noch Unterhalt bezahlen musst.:mrgreen:

wennst alles auf vertrauen gemacht, dann sieht es für dich nicht gut aus, wenn sie zahlungsunwillig ist.

Auch wenn du es schriftlich hast, wenn der andere Zahlungsunwillig ist hast immer ein Problem.
Mittlerweile hab ich einen Ordner mit Titeln von Leuten die recht dicke Autos fahren regelmäßig in Nobelschuppen speisen aber offiziell mittellos sind.
Heute gibts zuviele Schlupflöcher für Zahlungsunwillige.:mad:
 
Zurück
Oben