Dienstleistungen Diverses Escort Treffen filmen - rechtliche Aspekte - vertrauensbildender Vertrag

Man könnte sich als Gast strafbar machen, wenn man wissentlich (!) eine Notlage ausnützt.

Das hat aber mit Dem Deckel nichts zu tun - denn die Kontrollkarte gibt keinerlei Rückschluss auf die Freiwilligkeit der Tätigkeit! Auch wenn es immer wieder vorkommt, dass Personen es so darstellen wollen "Deckel = Legal = Freiwillig und keine Karte = Illegal = Unfreiwillig" entspricht das nicht den Tatsachen.

Liebe Grüße

christian
 
Du bist in keinster Weise berechtigt eine SexarbeiterIn zu kontrollieren (ohne Smiley),
Ein guter Bekannter von mir hat sich bei den Terminpornbabes einmal den Deckel zeigen lassen und ihn auch zu sehen bekommen - hat er zumindest erzählt und ich sah keinen Grund das anzuzweifeln.

Das ist aber Studio/Bordell - Bei Escorts sieht das ganz anders aus. Ich denke bei den meisten Escorts wird man auch deshalb keinen Deckel zu sehen bekommen weil die gar keinen haben.;) Als ich noch häufig buchte und einige Escorts auch privat schon länger kannte haben sie mich immer angesehen wie ein Autobus, wenn das Thema einmal auf die Kontrollkarte kam. Als Escort bietest du ja offiziell gar keinen Sex an, bist demnach keine Sexworkerin und brauchst auch nicht zwingend zur Kontrolle gehen.

Vielleicht kann uns das Christian näher erläutern wie viele der Damen zb bei den Liebeselfen, Fungirls oder Sexy Angels tatsächlich registrierte Prostituierte mit Deckel sind?:lalala: ich würde behaupten eine Annahme von 10% wird man bereits in die Nähe von Naivität einreihen können :D
 
Vielleicht kann uns das Christian näher erläutern wie viele der Damen zb bei den Liebeselfen, Fungirls oder Sexy Angels tatsächlich registrierte Prostituierte mit Deckel sind?:lalala: ich würde behaupten eine Annahme von 10% wird man bereits in die Nähe von Naivität einreihen können :D

Nein, werde ich nicht tun - weil auch ich da keinerlei Einblicke habe bzw. haben will. Sexworker.at unterscheidet zwischen sichtbarer und unsichtbarer Sexarbeit - und nicht ob verwaltungsrechtlich legal ausgeübt oder nicht.

Ich verstehe auch nicht, welche Zahl da welche Bedeutung hat. Sie hat keinerlei Beweis- oder Belegkraft in Bezug auf Sicherheit, Freiwilligkeit, Gesundheit, Lust, Laune, Service, oder sonst irgendeine Bedeutung..... Dem "Deckel" bzw. der Kontrollkarte kommt lediglich im Bezug auf verwaltungsrechtlichen Bestimmungen (nahezu ausschließlich die SexarbeiterIn betreffend) Bedeutung zu.

Liebe Grüße

christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn aber weder der Gast noch sonst wer, ausgenommen die Polizei, einen Anspruch hat die Kontrollkarte zu sehen,
wie kann der Gast dann feststellen, daß es sich um eine "legale" und volljährige Prostituierte handelt? Wie sind eigentlich die Konsequenzen für den Gast, sollte er mit einer "illegalen" erwischt werden?

Identitätsfeststellung und die Einsicht in die Kontrollkarte für Prostituierte (Deckel) sind 2 verschiedene Themen. Den Deckel kontrollieren bzw. einfordern darf die ausstellende Behörde (Gesundheitsamt) oder die Polizei (als Kontrollbehörde). Ob der/die BetreiberIn überprüfen darf, ist ein strittiges Thema. Auf der einen Seite ist der/die BetreiberIn verantwortlich, dass in ihrem/seinem konzessionierten Lokal keine SexarbeiterIn aufhältig ist, die keinen Deckel hat - also müsste er/sie prüfen. Jedoch im Gesetz findet sich die Stelle, die zur Berechtigung der Kontrollkarte befugt nicht wirklich. Aber hier funktioniert das halbwegs trotz rechtlicher Grauzone.

Ob eine SexarbeiterIn einen Deckel hat, oder nicht, hat IMHO keine Auswirkung auf den/die KundIn. Ob eine SexarbeiterIn minderjährig ist, kann/darf der Kunde nicht prüfen - hier wird eher der Umstand, ob es augenscheinlich ist, ob der/die Betroffene noch nicht volljährig ist, den Ausschlag zu einer Strafbarkeit geben. Auch die "Ausnützung einer Zwangslage" ist für KundInnen nicht wirklich prüfbar.

Eher sollte man als Kunde/KundIn darauf achten, wo die Anbahnung stattfindet. Im Sperrgebiet (vor Allem auf der Straße außerhalb der "Erlaubniszonen" (auch über diesen Ausdruck lässt sich diskutieren)) kann es teuer werden. Also hier umsichtig agieren.

Ich möchte auf noch etwas hinweisen: Ich sehe immer wieder (nicht nur hier im EF) diverse Links zu Agenturen außerhalb Österreichs. Das Anwerben (auch das Buchen) einer SexarbeiterIn über Landesgrenzen hinweg zum Zwecke der Prostitution ist ein sehr heikles Thema im Bezug auf den/die Menschenhandelsparagraphen. Das was im Gesetz steht ist oft nicht nachvollziehbar - gilt aber trotzdem. In D zum Beispiel gilt eine SexarbeiterIn unter 21, wenn sie mit BetreiberInnen zusammenarbeitet als Opfer des Menschenhandels, auch wenn absolut freiwillig und selbst dann, wenn sie selbst Deutsche ist...... Wir nehmen das Thema sehr ernst - jedoch in so mancher gesetzlichen Formulierung finden wir den Gedanken der dahinter steckt nicht wirklich schlüssig.

Wie auch immer: Kontrollerlaubnis von KundInnen gegenüber SexbeiterInnen gibt es nicht. Meines/Unseres Erachtens hat er/sie keinen Nachteil (oder Vorteil) dadurch.

Liebe Grüße

christian
 
ich glaube man sollte hier trennen:
Das eine ist die Sorge um die Freiwilligkeit der Arbeit - eine Frage, die mit den Themen Menschenhandel, Zwangsprotitution etc verbunden ist. Hier erlaubt das Vorhandensein des Deckels keine Rückschlüsse, auch wenn (meine Meinung) das Nichtvorhandensein einer Kontrollkarte sicher ein Indiz in die Richtung sein kann, dass eher was nicht stimmt. Aber, wie Christian gerade erklärt hat: Im Umkehrschluss eben nicht: Kontrollkarte -> Alles ok.

Das andere ist die Sorge um die Gesundheit - um die eigene und die der SexworkerInnen. Hier ist eine Kontrollkarte natürlich wichtig. Ich habe es manchmal erlebt, dass die SW ihre Kontrollkarte zeigt, und dabei mit den Fingern ihren Namen verdeckt - was ich eine akzeptable Lösung finde.

Was nun Legalität/Illegalität bei Escorts angeht, gibt es bei mir eine einfache Faustregel: Wenn auf der Website explizit auch sexuelle Dienstleistungen angeführt werden, ist das für mich eher ein Indiz bzw verleitet mich zu der Annahme, dass hier auch mit Kontrollkarte gearbeitet wird. Wird explizit auf das Gegenteil hingewiesen, gehe ich eher davon aus dass hier im Graubereich (bzw Illegalität?) gearbeitet wird.
 
Das eine ist die Sorge um die Freiwilligkeit der Arbeit
Die kann Dir keine grüne Karte nehmen.
Das andere ist die Sorge um die Gesundheit - um die eigene und die der SexworkerInnen.
Auch die kann die Karte nicht nehmen, seit 2016 ist die Untersuchung nur noch aller 6 Wochen, also da muss schon jeder selbst auf sich achten.
dass die SW ihre Kontrollkarte zeigt, und dabei mit den Fingern ihren Namen verdeckt - was ich eine akzeptable Lösung finde.
Find ich auch, allerdings muss dann auch der Stempel gültig sein ;)
Die gültige Karte gibt lediglich Auskunft darüber, ob die sw angemeldet/legal arbeitet, wer keine gültige Karte hat, ist eine illegale sw.
 
Was nun Legalität/Illegalität bei Escorts angeht, gibt es bei mir eine einfache Faustregel: Wenn auf der Website explizit auch sexuelle Dienstleistungen angeführt werden, ist das für mich eher ein Indiz bzw verleitet mich zu der Annahme, dass hier auch mit Kontrollkarte gearbeitet wird. Wird explizit auf das Gegenteil hingewiesen, gehe ich eher davon aus dass hier im Graubereich (bzw Illegalität?) gearbeitet wird.

Über "gesund" und "nicht gesund" gibt die Karte keinerlei Auskunft (und hat sie auch früher nie gegeben) - das ist aus mehreren Gründen eine völlig falsche Annahme.
Aber das würde das Thema jetzt sprengen und ist, glaube ich, an anderen Stellen schon öfters diskutiert worden.

In Bezug auf "sexuelle Dienstleistung auf der Webseite erwähnen" bei Escort, sehe ich auch nicht einen Hinweis auf "Karte" oder "keine Karte" oder gar "legal" oder "nicht legal" sondern eher als Hinweis, dass Jemand die gesetzliche Lage in Bezug auf "Vermittlung sexueller Dienstleistung" nicht kennt oder versteht. Wer die gesetzlichen Bestimmungen, als BetreiberIn einer Escortagentur kennt, wird sich hüten, überhaupt die Frage "hast Du eine Karte" auszusprechen bzw. zuzulassen. Auch hier besteht keinerlei Kontrollmöglichkeit und schon gar keine Notwendigkeit. Denn die sexuelle Dienstleistung wird (wenn es überhaupt zu einem Thema wird) ausschließlich von der SexarbeiterIn angeboten, verhandelt und auch in Rechnung gestellt, oder eben nicht. Eine Escortagentur kann und wird keine sexuellen Dienstleistungen vermitteln - sie vermittelt ausdrücklich nur den zeitlichen Aufwand! Und bitte: Auch das Erwähnen von sexuellen Dienstleistungen ist kein Hinweis auf legal oder illegal - und ist Eigenverantwortlichkeit der EscortbetreiberIn (bitte das große I beachten, also männlich oder weiblich).

In Bezug auf SexarbeiterIn: Keine Karte heißt nicht "Illegale", sondern wenn es denn überhaupt stimmt, dass eine SexarbeiterIn keine gültige Karte hat, so ist dies eine Verwaltungsübertretung, die in erster Linie sie/er selbst zu verantworten hat. Es berührt KundInnen nicht im Geringsten. Ich glaube, dass das Interesse an der Kontrollkarte völlig überbewertet wird.

Das mit den sexuellen Dienstleistungen vermitteln trifft eigentlich auch BordellbetreiberInnen (aus Vereinfachungsgründen: Ich meine hiermit alle Orte an welchen sexuelle Dienstleistungen stattfinden)- die vermieten die Infrastruktur und dürfen genauso wenig am Job selbst mitschneiden, überwachen oder Diesen sonst irgendwie kontrollieren, oder gar mitbestimmen (!). Die sexuelle Dienstleistung - wenn es zu einer kommt, oder nicht kommt - ist ausschließlich (eine höchst intime und vertrauliche) Sache, Vereinbarung und Verantwortung zwischen Kunden bzw. Kundin und SexarbeiterIn.



Liebe Grüße

christian
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich kenne mich immer noch nicht aus. Ist eine über eine Agentur vermittelte EscortDame (nicht die Unabhängigen/Selbständigen) jetzt eine Sexworkerin (Prostituierte) oder nicht? Offiziell scheinbar nicht, denn die Vermittlung erwähnt ja bekanntlich nichts von Sex. Im Gegenteil, man distanziert sich sogar explizit von der Vermittlung sexueller Dienstleistungen auf den Homepages. Demnach ist sie dann aber auch definitiv keine Sexworkerin, also nicht als Prostituierte gemeldet, hat auch keine Karte, und geht nur dann zur Untersuchung wann sie will. Ist das so weit grundsätzlich einmal richtig?

Denn die sexuelle Dienstleistung wird (wenn es überhaupt zu einem Thema wird)

Also das ist jetzt schon ein bisschen scheinheilig so zu tun als würde das die Ausnahme sein, weil man doch in Wahrheit davon ausgehen kann dass in 99% aller Fälle ein Escort nicht für die Oper und das Theater gebucht wird. Ich denke da sind wir uns alle hier einig ;). Ich habe zumindest noch in keinem Erlebnisbericht hier gelesen dass ein Kunde von seinem reinen Geplauder mit der Dame berichtete:D Also ganz klar - es ging natürlich immer um Sex ;)

Denn die sexuelle Dienstleistung wird (wenn es überhaupt zu einem Thema wird) ausschließlich von der SexarbeiterIn angeboten, verhandelt und auch in Rechnung gestellt

Das ist auch ein sehr interessantes Stichwort: "in Rechnung gestellt". Wenn es also doch - "ganz überraschend - zwinker zwinker - zu sexuellen Handlungen einer Begleitperson kommt, wird diese also von der Escortdame in Rechnung gestellt?. Interessant - Also das höre ich heute zum aller ersten mal. Hand hoch - wer von euch Jungs hatte das so schon einmal gehört?? Heißt das aber jetzt ich müsste eine gesonderte zweite Rechnung von der Escortdame bekommen? Denn diese Zusatzdienstleistung wird ja nur von der Dame direkt angeboten, die Agentur hat damit nichts zu tun und weiß ja auch gar nichts davon (zwinker zwinker). Wenn aber keine extra Rechnung ausgestellt wird muss die sexuelle Dienstleitung doch in dem ursprünglich vereinbarten Honorar mit der Agentur inkludiert sein, oder?? Da stimmt ja sonst etwas vorne und hinten nicht mit der Argumentation oben. Und überhaupt Grundsätzlich: muss ich als Kunde jetzt eine Rechnung vom Escort oder der Escortagentur erhalten? Freunde berichteten mir von Rechnungen in Bordellen und Studios, aber wie sieht das bei Escort aus? Zumindest für die "reine Begleitung ins Theater - zwinker zwinker" müsste ich eigentlich von der Agentur eine Rechnung bekommen oder?

Ein Bekannter von mir ist mit seinem Reisebüro alljährlich auf der Ferienmesse vertreten. Dazu werden meist ein oder zwei Messehostessen gebucht. Ganz klar dass es dafür auch von der Modellagentur eine Rechnung gibt. Müsste also für den Escortbereich auch so gelten, weil man ja eh nur ganz harmlos eine Begeleitperson fürs Theater bucht ;) Ich habe allerdings noch nie eine Rechnung bekommen - ihr?
 
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Also ich kenne mich immer noch nicht aus. Ist eine über eine Agentur vermittelte EscortDame (nicht die Unabhängigen/Selbständigen) jetzt eine Sexworkerin (Prostituierte) oder nicht? Offiziell scheinbar nicht, denn die Vermittlung erwähnt ja bekanntlich nichts von Sex. Im Gegenteil, man distanziert sich sogar explizit von der Vermittlung sexueller Dienstleistungen auf den Homepages. Demnach ist sie dann aber auch definitiv keine Sexworkerin, also nicht als Prostituierte gemeldet, hat auch keine Karte, und geht nur dann zur Untersuchung wann sie will. Ist das so weit grundsätzlich einmal richtig?
jede Escortdame ist prinzipiell einmal unabhängig und selbstständig (geht vom Gesetz her gar nicht anders)
nachdem offiziell keine sexuellen Dienstleistungen angeboten werden haben manche Damen (und auch Herren) keine Karte, denn es wird ja nur die Zeit gebucht ;). Andere haben sehr wohl eine Karte weil sie z. B. hauptsächlich in einem Studio arbeiten und Escort nur nebenbei betreiben. Da gibt es keine allgemein gültige Regel.
Mit Karte muß sie alle 6 Wochen zu Untersuchung (ohne jetzt die Sinnhaftigkeit zu diskutieren) sonst wird diese eingezogen - hat sie keine Kart muß sie dementsprechend nicht (auch hier ohne jetzt die Sinnhaftigkeit zu diskutieren)

Das ist auch ein sehr interessantes Stichwort: "in Rechnung gestellt". Wenn es also doch - "ganz überraschend - zwinker zwinker - zu sexuellen Handlungen einer Begleitperson kommt, wird diese also von der Escortdame in Rechnung gestellt?. Interessant - Also das höre ich heute zum aller ersten mal. Hand hoch - wer von euch Jungs hatte das so schon einmal gehört?? Heißt das aber jetzt ich müsste eine gesonderte zweite Rechnung von der Escortdame bekommen? Denn diese Zusatzdienstleistung wird ja nur von der Dame direkt angeboten, die Agentur hat damit nichts zu tun und weiß ja auch gar nichts davon (zwinker zwinker). Wenn aber keine extra Rechnung ausgestellt wird muss die sexuelle Dienstleitung doch in dem ursprünglich vereinbarten Honorar mit der Agentur inkludiert sein, oder?? Da stimmt ja sonst etwas vorne und hinten nicht mit der Argumentation oben. Und überhaupt Grundsätzlich: muss ich als Kunde jetzt eine Rechnung vom Escort oder der Escortagentur erhalten?
so der Reihe nach:
  • du buchst die Zeit der betreffenden Person -erhältst also im Falle des Falles eine Rechnung für die Zeit der betreffenden Person
  • die Agentur hat sowieso nichts mit der Durchführung der Dienstleistung (mit oder ohne Zusatzleistungen) nichts zu tun - dein Geschäftspartner ist die jeweilige Person allein mit der du deinen Vertrag (im Allgemeinen in der mündlichen Form) abschliesst. Die Person hat einen entsprechenden Vertrag mit der jeweiligen Agentur auf Grund dessen sie dieser ein Vermittlungshonorar bezahlt - dies geht dich als Kunde aber nichts an. Demzufolge erhältst du auch von der Agentur keine Rechnung
  • Grundsätzlich ist die Frage der Rechnung sehr indifferent wegen der Grenzen der Belegerstellungspflicht. Jedenfalls aber kannst du eine solche ausschließlich vom Escort als deinem alleinigen Vertragspartner erhalten
[/QUOTE]
 
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ok, die entsprechende Person erhält keinen aktuellen Stempel - die Karte hat sie ja bei sich
 
die entsprechende Person erhält keinen aktuellen Stempel -
Es kommt darauf an, wie lang die letzte Blutuntersuchung her ist, wenn der vorgeschriebene Abstand nicht eingehalten werden kann, wird Blut abgenommen und es gibt keinen Stempel, stimmt. Sie muss/sollte dann warten, bis die Ergebnsse da sind.
 
Mhh , was haben die letzen Seiten - Karte oder nicht - mit dem Threadtitel / Thema zutun ??

Und LuxoJunior alias eh schon wissen - ich sag schon mal pfiarti :lol:
 
Also ich fasse nochmal zusammen: Eine legale Escortdame erkennt man daran, dass sie immer eine rollende Registrierkasse mithat. Stimmt so, oder? :up::D:verwirrt:
 
was haben die letzen Seiten - Karte oder nicht - mit dem Threadtitel / Thema zutun ??
Ich weiß auch nicht wie das so abgleiten konnte, aber es gab hier interessante Einwürfe auch von Christian. Und mich als Threadersteller stört es wie gesagt nicht. Zb gibt es auch so gesehen eine Parallele dass man bei Pornodrehs ohne Kondom einen aktuellen Gesundheitstest bringen muss wurde mir gesagt, also mit Hep C, HIV usw. So gesehen wäre es auch nicht schlecht von der Darstellerin so was zu haben. Wenn es sich dabei um eine Sexworkerin handelt könnte das vielleicht ihre Karte belegen?

Ich versuche lediglich den Widersprüchen auf den Grund zu gehen. Praktisch jede neue Antwort (Erkenntnis) von Diam/Manon/Christian wirft neue Fragen auf. Dementsprechend interessant und erfreulich wäre diesbezüglich eine Klärung von Seiten einer involvierten und informierten Person. Zb auch zur Rechnungslegungspflicht die Diam erwähnte. Stimmt es also dass die Escorts mir eine Rechnung übergeben müssten - in ihrem unabhängigen und selbständigen Namen, nicht im Namen der Agentur? Und stimmt es, wie Christian weiter oben behauptet dass mir das Escort die sexuellen Dienste extra verrechnen müsste?
Denn die sexuelle Dienstleistung wird (wenn es überhaupt zu einem Thema wird) ausschließlich von der SexarbeiterIn angeboten, verhandelt und auch in Rechnung gestellt,

Dann müsste aber zu den 100-200 Euro pro Stunde (je nach Agentur) noch zusätzlich etwas für den Sex berechnet werden wenn ich die Zeilen oben richtig verstanden habe? Weiß jemand wieviel da noch oben drauf kommt? Ich meine das ernst. Die Anzahl der Fragezeichen die sich hier auftut ist ja viel größer als man sich jeh denken hätte können.:roll:
 
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@Mitglied #415634
Das Verlangen eines Gesundheitstestes für PornodarstellerInnen mag zwar üblich sein, ist aber auch da nicht wirklich aussagekräftig bzw. sinnvoll.


Weiters ersuche ich Dich höflich meine Aussagen nicht zu verdrehen - ob eine SexarbeiterIn ein Service verrechnet ist ihre Entscheidung - und das wars auch dann schon. "Müsste" ist nicht das Selbe. Und hier /letzter Beitrag/ wieder eine dritte Person in eine Antwort drängen zu wollen, finde ich nicht wirklich prickelnd.

Und: Ich habe absolut keine Lust in einem Thread mitzuschreiben, der dann in Unterstellungen endet. Dein letzter Beitrag ist für mich derart gestalten, dass ich mich des Eindruckes nicht erwehren kann, dass Deine Intention nicht die ist, welche Du vorgibst zu haben.

Dazu ist mir meine Zeit echt zu schade. Wer Gesetze überwachen will, sollte sich bei der Behörde bewerben. Gesundheitswächter welche über die eigene Verantwortung hinaus Andere nötigen wollen, werden auch einen Platz für sich finden. Wer professionelle Sexarbeit schätzt wird wahrscheinlich hier im EF fündig werden (denke ich).

Für mich sind die selbsternannten Gesetzesüberprüfer fast noch schlimmer, wie die Rettungsindustrie.

Womit ich mich höflich verabschiede.

christian knappik
 
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Und: Ich habe absolut keine Lust in einem Thread mitzuschreiben, der dann in Unterstellungen endet. Dein letzter Beitrag ist für mich derart gestalten, dass ich mich des Eindruckes nicht erwehren kann, dass Deine Intention nicht die ist, welche Du vorgibst zu haben.

Es tut mir leid wenn dieser Eindruck für dich enstanden sein mag. Es liegt mir fern irgend jemandes Zeit zu vergeuden. Vielleicht habe ich dich missverstanden, oder du mich? Eines ist sicher klar. Dein Wissensstand in dem Bereich liegt vl bei 1000, meiner wahrscheinlich dagegen bei etwa 10- 15 :) Was für dich aufgrund deiner langjährigen Erfahrung ganz klar ist, bleibt für mich ein Rätsel. So lange es eben niemand erklärt.

Mir persönlich liegt es auch fern irgendwen kontrollieren zu wollen, gerade wo ich selbst auch nicht immer ein Heiliger war :) Es hat mich nur interessiert wie das mit den Rechnungen gehandhabt wird weil es ja ab Anfang dieses Jahres ein Thema war das viele betraf die bisher in dem Bereich, na sagen wir mal eine gewisse Kreativität walten ließen konnten :) Außerdem hatte ich ja wie erwähnt von Bekannten schon Rechnungen gesehen die im Bordellbereich ausgestellt wurden und mich darüber köstlich amüsiert. Wollte daher nur wissen wie das im Escortbereich gehandhabt wird. Warum das nicht klipp und klar beantwortet werden kann verstehe ich schon wieder nicht. Ich persönlich brauche sicher keine Rechnung, das kann sogar brisant werden wenn die eine Parternin zu sehen bekommt. Aber die generelle Frage danach kann ja nichts Verbotesens sein, gerade wo dieses Thema heuer durch die Steuerreform eine besonsdere Brisanz erhielt.

Es wird aber in der Tat mehr Sinn machen diese Themen vielleicht im schon existierenden Thread "Backgrounddiskussionen über das Gewerbe" weiter zu besprechen und sich hier mehr zum Filmthema austztauschen.
...ist im zusammenhang mit dir ein interessantes stichwort.
??
 
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