Agenturen Fairtrade Agentur

G

Gast

(Gelöschter Account)
Liebe Alle!

Gibt es eine Fairtrade Escort Agentur in Wien, also eine wo die Mädels fair behandelt werden und auch angemessen an den Gewinnen beteiligt werden?
Ich gehe nämlich davon aus, dass auch der Service besser ist, wenn die Sexarbeiterinnen von ihren Argentur fair behandelt werden, so dass man als Kunde auch mehr davon hat. Dafür wäre ich dann auch bereit mehr zu zahlen.
Freue mich schon auf Eure Antworten!
Euer
Gramsci
 
Erstens: Lesen, lieber Gramsci, lesen! Dann wirst du schon einiges finden.

Zweitens: Du kannst jede Billigagentur zu einer Fair Trade Agentur upgraden, indem du dem Mädel unter vier Augen einen Hunderter Trinkgeld gibst.
 
.....jede Billigagentur zu einer Fair Trade Agentur upgraden, indem du dem Mädel unter vier Augen einen Hunderter Trinkgeld gibst.


....*looool*.... der war gut ! :daumen:
:hurra:

aber ganz im ernst:

WAS versteht der threadersteller unter "fairtrade" ?

agenturen die ein gewerberechtlich gesichertes, legales umfeld bieten, und somit die möglichkeit der behördlichen urgenz vermindern ? die ihre steuern zahlen und ein marktwirtschaftliches konzept verfolgen ? agenturen die ein büro mit gemeldeten mitarbeitern betreiben, sozialversicherung und betriebsabgaben bezahlen ? die für ihre mitarbeiterinnen einen großteil des nettoumsatzes in werbung stecken um somit wiederum im sinne aller für umsatz sorgen ? agenturen die in aus- weiterbildung und aufklärung investieren ? die mit brutto und netto umsatz kalkulieren müssen, und vom nettoumsatz meist weniger als 30% agenturanteil kassieren....... tja, da wirds nicht sonderlich viele geben.....

oder agenturen wo der / die betreiber entweder sozialempfänger oder u-boot ist, die weder büro noch backoffice mitarbeiter haben, von steuern nur wissen dass man in Ö diese vornehm hinterzieht. die noch nie einen gewerbeschein besessen haben, und diesen auch garnicht bekommen würden. für diese agenturen ist klarerweise brutto gleich netto, aber dafür kassieren sie meist weit mehr als 30% vom umsatz, und den rest wird sich das mädchen dann mit ihrem "ausländischen freund" teilen(müssen)............. tja, solche wirst du zu hauf finden.......
 
Es ist ganz einfach:

Fair ist zum Beispiel, wenn die Dienstleisterin mindestens 70% vom Umsatz, der mit dem Kunden erzielt wird, erhält (Transportkosten ausgenommen).

Also zum Beispiel 100,- von 140,- Umsatz
oder 300 Euro von 350,- Umsatz.

Sich hinter Gewerberecht und Steuer zu verstecken, nur um den Anteil der Dienstleisterinnen gering zu halten, ist nicht fair.

M
 
wär schön wenns so ginge.... denn dann müsste die dienstleisterin selbst du uSt bezahlen. klappt nur leider bei einer finanzprüfung nicht (eigene erfahrung).....:lehrer:
abgesehen davon ist das gewerberecht gesetz und steuern bedingung. sich nicht darüber hinweg zu setzen und somit NICHT illegal zu sein halte ich durchaus für fair. hat nun garnichts mit "verstecken" oder anteile gering halten zu tun. jeder unternehmer der von deinem rechenbeispiel mit 40.- fahrer, gewerbeabgaben und umsatzsteuer (für den gesamtbetrag) bezahlen müsste, wäre binnen kürzester zei KEIN unternehmer mehr, weil da müsste er aus der eigenen tasche geld drauflegen .....

aber gut.... das ist halt deine meinung. zur kenntniss genommen......
 
Also zum Beispiel 100,- von 140,- Umsatz
oder 300 Euro von 350,- Umsatz.

Das wäre ein sinnvoller Ansatz!

Wobei: Auch Fotorechte - der Verzicht auf (geradezu absurde) Kautionen - keine Knebelverträge - keine "Strafgelder" (bei Abbruch eines Jobs/oder falls man eine SMS überhört) - ein vorhandenes Sicherheitsnetz - und natürlich an erster Stelle die sexuelle Selbstbestimmung der SexarbeiterInnen zu beachten sind!

Der erste Schritt in Richtung Fair-Trade ist, wenn eine Agentur begreift, dass nicht die SexarbeiterIn für die Agentur arbeitet - sondern es genau umgekehrt ist. So sieht es auch der Gesetzgeber.

christian
 
@Gramsci

Du kannst auch nach "Independend Escorts" googeln. Oder eine der hier registrierten Frauen mit $-Zeichen im Profil anschreiben.
 
wär schön wenns so ginge.... denn dann müsste die dienstleisterin selbst du uSt bezahlen

Die Diskussion hatten wir schon mal - und ich darf nochmals daran erinnern: SexarbeiterInnen sind selbstständig (steht auch so im Gesetz) und sind Steuerpflichtig!!! Also ist das Argument schlichtweg falsch

christian
 
Also ist das Argument schlichtweg falsch

wie du richtig anmerkst, die diskussion hatten wir schon mal. also erspare ich mir dich an dieser stelle abermals aufzuklären.

kurz gesagt: dem finanzamt ist wurscht ob herr christian meint dass sexarbeiterinnen selbständig sind. es kassiert von der agentur die umsatzsteuer des gesamtbetrages.

erspare mir bitte dir wiedermal meinen steuerbescheid, den einspruch und die abweisungsbegründung zu erläutern.....

natürlich hätte ich dem finanzamt die realdaten der sexarbeiterinnen liefern können. das finanzamt hätte die steuern dann bei den sexarbeiterinnen eingetrieben. aber GENAU DAS HABEN WIR NICHT gemacht. und nun soll ich mir anhören müssen wir wären nicht fair .... ?... danke ! )


es kann jeder halten wie er´s will, aber wir haben in der vergangenheit viele (legale) betreiber gesehen die es so gehalten haben wie du meinst. die die eine steuerprüfung hatten gibt es heute nichtmehr, außer uns..... aber das ist eine andere geschichte......
 
kurz gesagt: dem finanzamt ist wurscht ob herr christian meint dass sexarbeiterinnen selbständig sind. es kassiert von der agentur die umsatzsteuer des gesamtbetrages.

Das manch Agentur bei einer Steuerprüfung ein Problem bekommen hat, ist mir bewusst - bin ja nicht seit Gestern in meinem Job - Trotzdem ändert es nichts an der Tatsache, dass SexarbeiterInnen selbstständig sind - und ihren Umsatz versteuern müssen! Wenn nun eine SexarbeiterIn bei einer Prüfung sich darauf berufen würde, dass die Agentur ihren Anteil der MWSt schon bezahlt hätte..... würde sie (speziell da sie keinen Beleg vorweisen kann) ein Problem haben...

Ich denke jeder, der unser Steuersystem verstanden hat wird folgendes Beispiel begreifen: Kunde zahlt SexarbeiterIn für ihre Dienstleistung - also hat SW Umsatz -also muss SW davon MWSt. abführen..... Die SW ist keine Angestellte der Agentur! Sonst würde die Agentur 1. Sozialabgaben leisten müssen und 2. hätte sie dann ein rechtliches Problem, da man SW nicht anstellen kann!!!

Eine Anfrage beim Finanzamt - ob eine SW steuerpflichtig ist, würde aufzeigen, dass jede andere Sichtweise der Dinge falsch ist.

Auch ein Blick auf folgende Webseite könnte hilfreich sein: SOPHIE

christian
 
es kann jeder halten wie er´s will, aber wir haben in der vergangenheit viele (legale) betreiber gesehen die es so gehalten haben wie du meinst. die die eine steuerprüfung hatten gibt es heute nichtmehr, außer uns..... aber das ist eine andere geschichte......

Auch ich kenne einige Agenturen die bereits Steuerprüfungen hatten - und unsere Sichtweise der Dinge vertreten haben. Diese Agenturen gibt es noch....

Ich kenne das Problem der Willkür in unserem Steuersystem - dem Finanzamt ist es bisweilen (!) egal was das Gewerberecht oder sogar das Strafrecht sagt. Das ist nicht OK - wir sind bemüht diesen Umstand aufzuzeigen - Wir wollen die Sexarbeit aus dem rechtlichen Graubereich herausholen. Trotzdem steht die (steuer- und gewerberechtliche) Selbstständigkeit von SexarbeiterInnen fest.
 
achso... und du ratest nun mir als agentur, im falle einer steuerprüfung die realdaten der SW´s herauszugeben um dem finanzamt die möglichkeit zu geben die sw sozusagen aufzuplatteln, bzw. deren steuerpflicht einzufordern.... na sehr fair !!!! :mauer:

SORRY, wir haben und werden das nicht machen.... !
 
achso... und du ratest nun mir als agentur, im falle einer steuerprüfung die realdaten der SW´s herauszugeben um dem finanzamt die möglichkeit zu geben die sw sozusagen aufzuplatteln, bzw. deren steuerpflicht einzufordern.... na sehr fair !!!! :mauer:

SORRY, wir haben und werden das nicht machen.... !

Was ist unfair dran, wenn SW Steuern zahlen?
 
achso... und du ratest nun mir als agentur, im falle einer steuerprüfung die realdaten der SW´s herauszugeben um dem finanzamt die möglichkeit zu geben die sw sozusagen aufzuplatteln, bzw. deren steuerpflicht einzufordern.... na sehr fair !!!! :mauer:

SORRY, wir haben und werden das nicht machen.... !

Woraus liest Du diesen Unsinn???

Ich weise lediglich auf die Tatsache hin, dass 1. eine Agentur von den SexarbeiterInnen beauftragt wird, um sie zu vermitteln - eine Agentur somit für die SW arbeitet und nicht umgekehrt 2. eine SexarbeiterIn in Österreich als "Neue Selbstständige" gilt - siehe auch nachstehendes Zitat von der Webseite von SOPHIE

In Österreich gelten Prostituierte als “Neue Selbständige” und müssen deshalb Steuern bezahlen. Für Migrantinnen gibt es keine Sonderregelungen.
oder auch auf der Seite des Bundeskanzleramtes

Prostituierte unterliegen zahlreichen gesetzlichen Pflichten: ................ ihr Einkommen versteuern und sich an die zahlreichen landesgesetzlichen Einschränkungen der Prostitution halten.
oder auch aus dem Bericht der 38. Fachtagung Prostitution (Zitat stammt von Seite 18)

Doch dies hat noch weitere Konsequenzen. In Österreich kann die Sexarbeit nur aus dem
Titel der selbständigen Erwerbstätigkeit durchgeführt werden, weil die unselbständige
Erwerbstätigkeit mit der Zuhälterei kollidiert.
Also jemand, der eine Sexarbeiterin unter
diesem Titel anstellt, macht sich der Zuhälterei schuldig.
Es bleibt also nur das Feld der
selbständigen Tätigkeit, um dieser Tätigkeit gegenwärtig legal nachzugehen. Das hat
allerdings auch wieder Konsequenzen. Erstens einmal erfordert ein Dasein als
Unternehmerin, als Selbständige, ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Die Steuern -
Einkommens- und Umsatzsteuer - sind im Vorhinein zu bezahlen und zwar von selbst.
Die
Sexarbeiterinnen sind seit 1998 über die Selbständigkeit zwar sozialversichert, das heißt sie
sind wohl kranken-, pensions-, und unfallversichert, nicht jedoch arbeitslosenversichert.
Eine Agentur kann also nicht an Stelle der SexarbeiterInnen deren Umsatz versteuern! Somit ist ein damit (!) begründeter höherer Agenturanteil nicht gerechtfertigt.

Und SexarbeiterInnen gelten in Österreich grundsätzlich als selbstständig! Davon abgesehen: Viele SexarbeiterInnen bleiben auf Grund ihres Einkommens unter den Freibeträgen - und würden durch den Verzicht der eigenen Versteuerung (der ja gesetzlich gar nicht möglich ist) in eine Steuerpflicht fallen, da eine Agentur wahrscheinlich nicht unter der Freigrenze bleiben wird - sie würden also Umsatzsteuer abführen, obwohl sie keine abführen müssten.

christian
 
Das Finanzamt holt sich prinzipiell das Geld dort, wo es glaubt, dass es leichter zu holen sei. Zumindest versucht es das. Die Steuerprüfer sind auch nur Menschen und erliegen manchmal der Versuchung, sich die Arbeit möglichst einfach zu machen.

Nicht zuletzt durch die Umsatzsteuerbetrügereien eines Herrn W. R. sind die Gesetze und Verordnungen, die das Abführen der Umsatzsteuer regeln, ziemlich kreativ geworden. So kann u.U. ein Generalunternehmer die USt für seine Subunternehmer abführen müssen (Reverse Charging). Dieses System gilt z.B. in der Baubranche.

Wenn aber ein Unternehmer für die von seinen Kunden abzuführende USt haftbar gemacht wird, dann würde ich das als Anlass sehen, den Steuerberater zu wechseln.
 
Woraus liest Du diesen Unsinn???

dieser "unsinn" mein lieber christian, ist nicht wie deine so gerne ellenlange zitierten gesetzestexte, dieser "unsinn" ist aus dem leben gegriffen, SELBST ERLEBT !!

wozu brichst du wiedermal diese sinnlose diskussion vom zaum ? du weißt genau dass die g´schichte in der praxis völlig anders gehandhabt wird, dass uns agenturen nicht zuletzt aufgrund der auslegung jede menge steine in den weg gelegt werden.

bist du wirklich schon so fern der realität weil du nurmehr stur irgendwelche texte aus deinen fachtagungen oder dehnbaren § zitierst ?

wozu das ? es gibt nichts was du versuchen könntest mir anzuhängen das die behörden nicht bereits versucht haben.

ich bleibe dabei ! ich stehe mit allen mir zur verfügung stehenden möglichkeiten hinter den uns vertrauenden sw´s, die übrigens nicht dem prostitutionsgesetz anzurechnen sind. es gibt nur eine möglichkeit sich aus der versteuerung des gesamtumsatzes herauszuwinden: die nachweispflicht. man weist mit name und adresse ( vertrag ) die beauftragung einer sw nach..... sodale, UND DAGEGEN VERWEHREN WIR UNS schlicht und einfach ! egal ob du es nun als "begründung für einen höheren agenturanteil" oder wie auch immer nennst.......

was ist los mit dir christian ? bist du so fern der realität dass du nichtmehr weißt wie hart es in diesem geschäft ist zu überleben ? muss ich mich denn nun auch schon gegen angriffe von dir wehren ? von dir, unserer "interessensvertretung" ??? ist es nicht genug pausenlos vom gesetzgeber einen auf den scheitel zu bekommen ?
wahnsinn, chris, was aus dir geworden ist.....
 
könnte man das ganze business nicht mit der model-branche vergleichen? also ein auftraggeber bucht bei einer modelagentur ein mädchen für ein fotoshooting oder einen catwalk-job. nicht viel anderes passiert ja im escort bereich oder? außer natürlich dass der inhalt der dienstleistung ein wenig abweicht. :mrgreen:

aber von der vermittlungstätigkeit und der daraus entsteheden provisions und vermittlungszahlungen könnte man doch parallelen zum escortbusiness ziehen oder? wie läuft den das im modelgeschäft ab mit den verrechnungen für ein shooting zb.? da ist das model ja auch nicht angestellt bei der agentur sondern bezahlt dieser pro auftrag eine provision für die vermittlungstätigkeit oder?

genau so müsste das im escort bereich ablaufen. auch darf sich ein fotomodell selbst (also ohne agentur) natürlich auch jobs suchen. dementsprechend dürfte eine SW auch jederzeit sich mit kunden ein privates date ausmachen, da die SW ja niemals angestellte der agentur ist sondern diese nur für vermittlungsaufträge mit einem bestimmten betrag bezahlt. hat eine agentur so eine vermittlung einmal hergestellt steht es jeder SW vollkommen frei sich mit dem kunden auch ohne agentur zu verabreden, da wie gesagt die SW NICHT angestellte der agentur ist, sondern, wie im fotomodellbereich die agentur für das model arbeitet und für diese vermittlungs dienstleistung ihre ausgemachte provision erhält.

oder?
 
bist du wirklich schon so fern der realität weil du nurmehr stur irgendwelche texte aus deinen fachtagungen oder dehnbaren § zitierst ?

Der Paragraph ist nicht dehnbar!

es gibt nichts was du versuchen könntest mir anzuhängen das die behörden nicht bereits versucht haben.

Verstehe nicht.... Was will ich wem anhängen?

muss ich mich denn nun auch schon gegen angriffe von dir wehren ? von dir, unserer "interessensvertretung" ???

Wenn wir als Interessensvertretung gesehen werden sollten, dann bitte "Interessenvertretung der SexarbeiterInnen"

bist du so fern der realität dass du nichtmehr weißt wie hart es in diesem geschäft ist zu überleben ?

Ich habe tagtäglich mit den Problemen der SexarbeiterInnen (!) zu tun.... ich glaube beurteilen zu können, wie hart es ist als SW (!) zu überleben. Deshalb wage ich auch zu behaupten "sehr Nahe an der Realität" zu sein.

wahnsinn, chris, was aus dir geworden ist.....

War ich jemals Anders? Habe ich nicht immer betont, dass ich nicht der "Freund der BetreiberInnen" bin....? Wenn eines unserer Ziele ist, Sexarbeit aus dem Graubereich herauszuholen beinhaltet dies mit BetreiberInnen zusammen zu arbeiten. Meinungen einzuholen - wenn sich die Ziele decken auch gemeinsam aktiv zu werden - Aber trotzdem: Die Hauptaufgabe die ich mir bzw. wir uns gestellt haben ist SexarbeiterInnen und deren Rechte zu vertreten.

christian
 
aber von der vermittlungstätigkeit und der daraus entsteheden provisions und vermittlungszahlungen könnte man doch parallelen zum escortbusiness ziehen oder? wie läuft den das im modelgeschäft ab mit den verrechnungen für ein shooting zb.? da ist das model ja auch nicht angestellt bei der agentur sondern bezahlt dieser pro auftrag eine provision für die vermittlungstätigkeit oder?

Vollkommen richtig! Und beide VertragspartnerInnen sind für die Steuern aus dem jeweils eigenen Anteil verantwortlich.

christian
 
So, und jetzt möge mir bitte einer von euch erklären, wenn ich mir von einer Agentur ein Mädel schicken lasse, wem schulde ich dann das Honorar? Der Betrag, den ich zu zahlen habe, ist mir gegenüber nicht aufgeschlüsselt. Also die Antwort "teils, teils" gilt nicht. Würde ich eine Rechnung verlangen, stünde im Rechnungskopf der Name der Agentur oder der Name der Dame? Wer ist mein Vertragspartner?
 
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