Frage an Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin

J

Gast

(Gelöschter Account)
Gibt er hier einen Rechtsanwalt oder Anwältin
Müsste was fragen wäre wichtige
Meld dich bitte per pn

Lg
 
Ähh... Morgen is Montag.. da ham die Rechtsanwältinnen eh offen...
 
Gibt er hier einen Rechtsanwalt oder Anwältin
Müsste was fragen wäre wichtige
Meld dich bitte per pn

Lg

Gibt es!

Aber nachdem Rechtsanwalt nicht gleich Rechtsanwalt ist, geh trotzdem in eine Kanzlei!

Kein Anwalt deckt den kompletten juristischen Bereich ab, zumal keiner weiß wozu du anwaltliche Beratung brauchst.

Auszug:

Vertragsrecht
Liegenschaftsrecht
Mietverträge
Pachtverträge
Ehe- und Familienrecht
Exekutionsrecht
Schadenersatzrecht
Schmerzengeldansprüche
Schirecht
Verkehrsrecht
Strafrecht
 
Wegen Strafrecht muss morgen um 8 Uhr bei der Polizei sein
Wegen schwerer Körperverletzung und schaffe es nicht davor zu einen Rechtsanwalt
 
Ihr seid alle vorläufig festgenommen. Ach eh egal, dann halt nicht.
 
Junge! Wenn dein Problem so dringend is, solltest zwischendurch mal aufhören die nackerten Profile anzuschauen.. ;)
 
Oder er wixt grad.. i hab eam scho 2 PN gschickt.. antwortet ned... :schulterzuck:

Hat wsl no ka Erfahrung mitn einhändig schreiben... :mrgreen:

Manche sind halt beratungsresistent! Also kann es nicht wirklich wichtig sein. Er wird ja nicht seit Freitag wissen, welchen Termin er am Montag hat!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hab ja Luke schon geschrieben
Und der Polizist hat mich am Freitag um 19 ca angerufen also
 
Unter dem nachfolgenden Link findest Du den anwaltlichen Journaldienst, Tel. Nr. für ganz Österreich gleich, 0-24 Uhr besetzt, ist für Beschuldigte im Strafverfahren eingerichtet. Erster Anruf gratis, danach ist die Beratung mit Stundensatz zu bezahlen.

http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=54

Das is aber schon der Journaldienst für FESTGENOMMENE Beschuldigte... ;)
I glaub ned, dass der Bub aus der U-Haft schreibt... ;)
 
Das is aber schon der Journaldienst für FESTGENOMMENE Beschuldigte... ;)

Nicht zwangsläufig!
Wenn eine Person aufgrund bestimmter Tatsachen konkret verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben, und gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt wird, ist sie "Beschuldigter" eines Strafverfahrens und hat gemäß § 49 Z 2 StPO das Recht, einen Verteidiger zu wählen.

Dazu muss jemand nicht "einsitzen", zumindest versteh ich das so?
Zumal man Beschuldigter auch auf "freiem Fuß" sein kann!
 
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