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http://derstandard.at/1363707824597/Der-Porsche-und-das-Wintermaerchen
Was sagt man dazu?
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der schaden wird bezahlt, jede wette aber .............wayne?
Ich hoff nicht. Wäre es so, sind alle noch unglaubwürdiger als sie eh dchon sind.
Für mich tritt der Skandal erst dann ein, wenn gelöhnt wird, ned vorher.
Meiner Meinung nach ist seine Argumentation, dass es beim Wegfahren noch nicht winterlich war, nicht stichhaltig. Nach der zitierten Vorschrift hätte er zwar mit Sommerreifen wegfahren dürfen, aber bei Einbruch der winterlichen Verhältnisse stehen bleiben müssen.Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
hier wirds zum diskutieren werden
Ich werd' schlaflose Nächte haben .....Fragen über Fragen .
Und ob sich das die Raiffeisen-Versicherung (nach dem medialen publikwerden) noch antut, bin i mir ned so sicher.
Meiner Meinung nach ist seine Argumentation, dass es beim Wegfahren noch nicht winterlich war, nicht stichhaltig. Nach der zitierten Vorschrift hätte er zwar mit Sommerreifen wegfahren dürfen, aber bei Einbruch der winterlichen Verhältnisse stehen bleiben müssen.
Der 3.April fällt unter Winterreifenpflicht, wenn zusätzlich and diesem Tag winterliche Fahrverhältnisse vorliegen. Dieser Zusatz macht die Bestimmung zu einem Gummiparagraphen, da die Grenze zu winterlichen Verhältnisse nicht exakt ist.
Man könnte die Bestimmung auch als Gesetzespfusch bezeichnen, der Anlass zu Unklarheit und Streit gibt und für Anwälte wiederum Quelle zu gutem Verdienst darstellt.
Was wäre, wenn's am 3.April 25 Grad plus gehabt hätte, er mit Winterreifen einen Unfall gehabt hätte?