Frechheit siegt

Solche Leute sind echt komplette Vollidioten.
Die 45000 verdient er garantiert in 1-2 Wochen. Für diese Summe riskiert er seinen Ruf (ich kenne bzw. kannte ich ihn nicht, keine Ahnung wie sein Ruf bis vor dem Unfall war). Einfach krank.
Noch kranker wird's sein, wenn er "Recht" bekommt...
 
Ich hoff nicht. Wäre es so, sind alle noch unglaubwürdiger als sie eh dchon sind.

na was meinst,
Nun erfuhr der Standard, dass Hameseder von seiner Versicherung, der Raiffeisen Versicherung (eine Tochter der Uniqa, wo er zweiter stellvertretender Aufsichtsratschef ist), den Schaden bezahlt haben will.
wie lange der verantwortliche seine job noch hat, wenn der schaden abgewiesen wird. ausserdem wird der nicht nur sein kfz dort versicherthaben ;)
 
Frechheit siegt, ist es erst dann, wenn der Schaden bezahlt wird.

Und ob sich das die Raiffeisen-Versicherung (nach dem medialen publikwerden) noch antut, bin i mir ned so sicher.

Und bitte wer hat ned schon mal einen Schaden gemeldet, obwohl er wusste, dass er ned gedeckt ist, unter dem Motto "versuchen kann mans ja".

Für mich tritt der Skandal erst dann ein, wenn gelöhnt wird, ned vorher.
 
würde mich sehr wundern, wenn die versicherung offiziell den schaden deckt :cool:
 
Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
hier wirds zum diskutieren werden ;)
 
Die Vorschrift zur Winterreifen-Pflicht gilt von 1. November bis 15. April (seit 1.1.2008) mit dem ausdrücklichen Zusatz "bei winterlichen Verhältnissen". Das heißt bei Schnee, Matsch oder Eis. Ausgenommen sind parkende Fahrzeuge. Als Alternative zu Winterreifen können mit Einschränkungen auch Schneeketten verwendet werden.
hier wirds zum diskutieren werden
Meiner Meinung nach ist seine Argumentation, dass es beim Wegfahren noch nicht winterlich war, nicht stichhaltig. Nach der zitierten Vorschrift hätte er zwar mit Sommerreifen wegfahren dürfen, aber bei Einbruch der winterlichen Verhältnisse stehen bleiben müssen.
 
den Wintereinbruch bereits Tage vorher voraus, wie eingangs erwähnt.

Oxidierer stimme ich zu:
Offiziell wird abgelehnt, um den Schein vor einer empörten Öffentlichkeit zu wahren, während intern „abgeglichen“ wird. Wie jene 45.000 Kröten verbucht werden, würde ich gerne wissen! Oder gehen die sich aus der Kaffeekasse aus? So viel Kaffee ist aber nicht gesund. Oder ist das die Kaffeekasse für alle Raiffeisen-Angestellten? Die müssen sich aber dann ihr Kaffeetescherl selber bezahlen? Fragen über Fragen….

:ironie:
 
Und ob sich das die Raiffeisen-Versicherung (nach dem medialen publikwerden) noch antut, bin i mir ned so sicher.

Den Schaden begleichen auf alle Fälle die Kunden, entweder die der Versicherung oder die der Bank, aber ganz sicher nicht privat.
 
Meiner Meinung nach ist seine Argumentation, dass es beim Wegfahren noch nicht winterlich war, nicht stichhaltig. Nach der zitierten Vorschrift hätte er zwar mit Sommerreifen wegfahren dürfen, aber bei Einbruch der winterlichen Verhältnisse stehen bleiben müssen.

fakt ist, dass der 3. april mal in die winterreifenpflicht fällt. jede versicherung wird bei einem unfall mit sommerreifen (vollkasko wie in diesem fall) eine leistung ablehnen, AUSSER es handelt sich um einen wirklich sehr guten kunden, der im jahr einige zig tausend euro prämie bezahlt, da glaub ich wird man schon handeln können. wenn aber einer im aufsichtsrat sitzt.......;)
 
Der 3.April fällt unter Winterreifenpflicht, wenn zusätzlich and diesem Tag winterliche Fahrverhältnisse vorliegen. Dieser Zusatz macht die Bestimmung zu einem Gummiparagraphen, da die Grenze zu winterlichen Verhältnisse nicht exakt ist.
Man könnte die Bestimmung auch als Gesetzespfusch bezeichnen, der Anlass zu Unklarheit und Streit gibt und für Anwälte wiederum Quelle zu gutem Verdienst darstellt.
 
Winterreifenpflicht ist absolut unnötig.
Bei winterlichen Verhältnissen winterreifen, auch wenns im mai schneit... datumsgrenzen fürs mitdenken sind schwachsinn
 
Der 3.April fällt unter Winterreifenpflicht, wenn zusätzlich and diesem Tag winterliche Fahrverhältnisse vorliegen. Dieser Zusatz macht die Bestimmung zu einem Gummiparagraphen, da die Grenze zu winterlichen Verhältnisse nicht exakt ist.
Man könnte die Bestimmung auch als Gesetzespfusch bezeichnen, der Anlass zu Unklarheit und Streit gibt und für Anwälte wiederum Quelle zu gutem Verdienst darstellt.

Was wäre, wenn's am 3.April 25 Grad plus gehabt hätte, er mit Winterreifen einen Unfall gehabt hätte? Genau so "gesetzesmäßig" ein Streitfall!
Da nämlich Winterreifen bei diesen Temperaturen eine schlechte Bodenhaftung haben!:hmm:
 
Wenn die Winterreifen technisch in Ordnung sind, dann spricht nichts gegen eine Verwendung auch im Sommer. Auch der Gesetzgeber hat nichts dagegen.
 
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