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Gast
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tuts mehr Sauen schießen und net Liebe machen aufn Hochsitz
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WMH!Dann hab ich Pech, kenne keine Jäger. Interesse hätte ich trotzdem. Werd mal beim Landesverband anrufen.
nana, die san gaunz dagamslttuts mehr Sauen schießen und net Liebe machen aufn Hochsitz
Zumindest als sogenannter Zackenförster sollte man Erfahrung haben.Braucht man da irgendwelche Vorkenntnisse?
Den Begriff kenne ich nicht. Was bedeutet das?Zumindest als sogenannter Zackenförster sollte man Erfahrung haben.
Super, danke für die Auskunft. Natürlich würde ich den Vorbereitungskurs besuchen und danach die Prüfung ablegen.WMH!
Im Prinzip kannst du auch ohne Vorkenntnisse die Jagdprüfung ablegen, Du wirst aber mit Bomben und Granaten durchfliegen.
Also Landesverband anrufen und Fragen wo und wann ein Vorbereitungskurs stattfindet. Wenn du den Besuchst steht einer Jagdprüfung nichts im WEG.
Zur Ausübung der Jagd gibst es mehrere möglichkeiten.
1, Einer Gesellschaft oder Verein beitreten
2, Einen Abschuss käuflich erwerben
3, Oder du hast einen Bekannten der dich auf einen Abschuss einlädt.
Für alles braucht man eine Waffenbesitzkarte! !!Achtung: ganz gefährliches Halbwissen!!Langwaffen darfst auch ohne Jagdschein haben nur für Faustfeuerwaffen bzw.halb automatische Waffen brauchst du eine Waffenbesitzkarte
§ 21 WaffG und bitte nicht irgenwas verzapfen!Bitte informieren stimmt nicht einen Kugelrepetierer oder Schrotgewehr kannst einfach kaufen wird registriert jedoch WBK nicht erforderlich
Fahr Zug und lass die Finger von so gefährlichen SachenSo jetzt reichts bitte genau informieren warum hat sich mein Kollege vor kurzem 308 ohne WBK gekauft und ich es auch so bei Jagdkurs gelernt vielleicht in Burgenland anders kann ich mir aber nicht vorstellen
Kategorie | A (Verbotene Waffen und Kriegsmaterial) | B | C |
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Bez./ Beispiele | Maschinengewehre, Pumpguns | Revolver, Pistolen, Halbautomaten | Büchsen (Schusswaffen mit gezogenem Lauf) Flinten (Schusswaffen mit glattem Lauf) |
Erwerb | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich; seit 1. Oktober 2012 Pflicht zur Registrierung im ZWR bei einer Waffenfachhändlerin/ einem Waffenfachhändler binnen sechs Wochen ab Erwerb oder Weitergabe |
Besitz | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenbesitzkarte oder Waffenpass) | grundsätzlich ab 18 Jahren möglich |
Führen | grundsätzlich verboten | nur mit behördlicher Bewilligung (Waffenpass) | nur mit Waffenpass oder gültiger Jagdkarte bzw. für Mitglieder von traditionellen Schützenvereinen |