Independent Escorts Kennt jemand Anni alias "schlampe019"?

Leute, schüchtert sie doch nicht ein. Einige User hier haben schon Termine ausgemacht. Wir sollten abwarten bis die Termine vorbei sind und dann kommen die positiven oder negativen Berichte und dann können wir weiter schauen, würde ich mal vorschlagen.
Wenn sie mich z.B. verarscht, dann würde ich sie klagen, nicht wegen Schandlohn, das würde nicht durchgehen, sondern "Ich habe für die Gesellschaft der Dame 70 Euro bezahlt, dies wurde nicht eingehalten", oder? Gesellschaft, also Escort, das ist nicht strafbar, ist nicht sittenwidrig, denke ich mal, also sollte sich mein Rechtschutz im Falle des Falles damit befassen müssen.

Apopos Datenschutz: Das ist hirnsissig bis zum Ende. Wenn ich bei meinem Handyprovider z.B. anrufe und nach irgendeiner Telefonnummer frage, die ICH schon mal ANGERUFEN habe (aus irgendeinem Grund finde ich halt die Nummer nicht mehr), dann bekommst du die letzten drei Stellen NICHT gesagt->Datenschutz.
ABER, wehe du hast Vor-, Nachname und Geburtstag von einem in Österreich Lebenden oder nur von Österreichern, das weiß ich nicht mehr, dann bekommst für drei Euro beim Meldeamt die Adresse heraus (habe ich schon mal gemacht).
 
.... wehe du hast Vor-, Nachname und Geburtstag von einem in Österreich Lebenden oder nur von Österreichern, das weiß ich nicht mehr, dann bekommst für drei Euro beim Meldeamt die Adresse heraus (habe ich schon mal gemacht).

heute im zeitalter von google, 123people, etools.ch usw, findet man zu vor und nachnamen selbst schon eine menge raus..ganz ohne melderegister...
 
Das ist der juristische Tatbestand des betruges und nachdem Sie das ganze im Internet macht und das an eine Menge Leute anbietet ist das nochdazu der Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges....

Lg

Leute, schüchtert sie doch nicht ein. Einige User hier haben schon Termine ausgemacht. Wir sollten abwarten bis die Termine vorbei sind und dann kommen die positiven oder negativen Berichte und dann können wir weiter schauen, würde ich mal vorschlagen.
Wenn sie mich z.B. verarscht, dann würde ich sie klagen, nicht wegen Schandlohn, das würde nicht durchgehen, sondern "Ich habe für die Gesellschaft der Dame 70 Euro bezahlt, dies wurde nicht eingehalten", oder? Gesellschaft, also Escort, das ist nicht strafbar, ist nicht sittenwidrig, denke ich mal, also sollte sich mein Rechtschutz im Falle des Falles damit befassen müssen.

Apopos Datenschutz: Das ist hirnsissig bis zum Ende. Wenn ich bei meinem Handyprovider z.B. anrufe und nach irgendeiner Telefonnummer frage, die ICH schon mal ANGERUFEN habe (aus irgendeinem Grund finde ich halt die Nummer nicht mehr), dann bekommst du die letzten drei Stellen NICHT gesagt->Datenschutz.
ABER, wehe du hast Vor-, Nachname und Geburtstag von einem in Österreich Lebenden oder nur von Österreichern, das weiß ich nicht mehr, dann bekommst für drei Euro beim Meldeamt die Adresse heraus (habe ich schon mal gemacht).
 
..... im Internet macht und das an eine Menge Leute anbietet ist das nochdazu der Tatbestand des gewerbsmäßigen Betruges....

Lg

meiner meinung nach sogar "schwerer gewerbsmäßiger betrug" - zumindest klingt das noch dramatischer :mrgreen:


aber um das zu beweisen muss man zumindest einmal kohle überweisen und dann nachweisen dass es zu keinem date kam...vielleicht garnicht so einfach :hmm:
 
ja, kohle überweisen, wenn sie nicht kommt, folgendes machen:

Alle mails die zu diesem Termin führten oder auch MSN Protokolle Ausdrucken, einen Zeugen haben der bestätigt dass Sie nicht das war bzw ist! Dann anrufen, genau Zeit und Datum mit dauer notieren, 3 mal anrufen genügt, beim Handyanbieter EVN anfordern (das man wirklich angerufen hat) dann noch eine videoaufnahme vom raum des treffens mit dem orf teletxt am fernsehr im hintergrund, damit man genau das datum und die uhrzeit sieht.

beweise genug?
 
in aut braucht man nur einen anruf bei der richtigen person,....
und ich weiss von Ihrer geburt an alles über besagte person...:)
Viele Ämter können in viele Datenbanken untereinander reinschnüffeln....
LG
 
meiner meinung nach sogar "schwerer gewerbsmäßiger betrug" - zumindest klingt das noch dramatischer :mrgreen:


aber um das zu beweisen muss man zumindest einmal kohle überweisen und dann nachweisen dass es zu keinem date kam...vielleicht garnicht so einfach :hmm:


Also für mich fällt das eher unter "schwere erwerbsmäßige Dummheit" :haha:........an wen im Voraus Geld zu überweisen........zumindest in diesem Gewerbe und noch dazu mit so einem dummen Schmäh!
 
was mich interessiert...
ist eigentlich schon einer EXPLIZIT beschissen worden?
also überwiesen und nicht mehr abgehoben oder so?
LG
 
Hallo Leute

Wie heisst es so schön, die Deppen habens glück. :mrgreen:


Die nette Dame bei der Bank hat mir das Geld rückgebucht, konnte kaum glauben dass das noch möglich war, aber das es laut ihr erst heute am 11 gebucht wird ( obwohl schlampe den eingang am samstag bestätigt hat (selbe bank, wahrscheinlich deshalb) konnte ich eine der überweisungen retten. ( habe ihr am freitag 1 euro, als test wie sie meinte und den rest am samstag überwiesen, naja 69 hab ich wieder).... UND FALLS DU DASS LIEST. :: KAUF DIR UM DEN EURO EINE KERZE VIELLEICHT ERLEUCHTET SIE DICH. !!!

FINGER WEG, :lehrer:, es sein denn ihr wollt euch auch so einen spass wie ich gönnen :daumen:, aber vielleicht war ich ja nur der einzige den sie verarscht.....:winke:
 
da hat es sich wohl zum ersten mal ausgezahlt dass simple buchgeld-transaktionen bei uns eine ewigkeit brauchen ;)
 
Buchungsdatum ist nicht gleich Valutadatum. Das Geld scheint zwar am Konto auf, ist aber noch nicht tatsächlich drauf. In diesem Zeitraum spielen sich die Banken damit und verdienen daran. Aber für mich trotzdem was Neues, dass man das Geld zurückbekommt, obwohl man die Überweisung selbst getätigt hat. Bei Abbuchung- oder Einziehungsaufträgen wäre das was anderes, das ist klar.
 
psycho:

das funzt aber nur bei gleichen BANKEN!!!
Bei fremdbanken geht das nicht!
oja geht auch, aber auch nur bei extrem teuren eilüberweisungen wo man extrem viel spesen zahlt....
Ich erinnere an den Fall Meinl....:lehrer:
wo sich das Gericht absichern wollte....
 
Ich habe lang überlegt, ob ich es tun soll. Da ich aber mit ihr im msn geredet habe und auch ihren echten Namen bekommen habe, wegen der Kontonummer, dachte ich, die Chance ist nicht 0%, also überwies ich die 70 Euro. Besucht hat sie mich dann nicht, sie war seit drei Tagen nicht mehr online.

Daher habe ich bei der Bank angerufen und angefragt, ob sie das rückbuchen können. Sie sagten das geht nicht, was ich schon vermutet habe.
Daher Schritt 2: Heute Brief an den Rechtschutz geschrieben mit der Frage welche Schritte ich einleiten soll, da hier Betrug stattgefunden hat.
Wenn sich was Neues ergibt, berichte ich.
 
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