(kfz)versicherungstechnische frage

... übrigens bevor sich Tom aufregt

Keine Sorge, ist eine meiner erklärten Lieblingsbeschäftigungen Laster ausbremsen, wenn sie sich deppert aufführen. Mach ich aber nur wenn's wirklich ein rabiater Scheissmichnix ist.


das machen Freunde von mir (Taxler) schon einige Zeit so :)

Jössas, schlechter Umgang ... :shock: :mrgreen:

Damit wär ich auch schon bei meinem Thema - Taxler. Die, die mich kennen wissen das ich ein recht sozial verträglicher Mensch bin und mich dementsprechend (fast immer :oops:) auch so im Strassenverkehr verhalte. Aber was so manche Gustostückerl der Kollegenschaft auf der Strasse aufführen ist echt schlimm. Schneiden, Vollgas, deppert die zweite Spur zum ein/aussteigen lassen verstellen, blinken kenn ma ned (was kein Wunder wär, Kamele haben ja auch kane Blinker :mrgreen:) usw. Echt schlimm Zeitweise ... :roll:
 
Und was erzählt er dem Chef und der Polizei zum 90er auf dem Tachoschreiber?

er wird ihn ja nicht mit 90 über den Haufen fahren - Hilfssheriff Flaschko bremst ja die Übeltäter wie er sich gebrüstet hat auf vierzig ab ... und wenn es dann kracht, ist es relativ egal wie schnell man ein paar Minuten vorher gefahren ist . Im schlimmsten Fall eine Verwaltungsstrafe.
Ausserdem , erfüllt das erzwungene Runterbremsen nicht den Tatbestand der Nötigung?

-- jetzt einmal ganz allgemein, als vor langer Zeit der sechziger auf der Tangente eingeführt wurde ( Zwanzig Jahre ? ) hat keiner geglaubt daß das durchsetzbar ist ...und daß es etwas bringt. Es war aber nach kurzer Zeit ein deutlicher Rückgang an Unfällen zu spüren. ( und in einen Grossteil der Unfälle waren LKW verwickelt, schuldtragend oder nicht )
 
Wenn Du da mal an den Falschen kommst, viel Glück. Ich fahre schon lange nicht mehr LKW... aber es gibt andere die auch keinen Spass verstehen. Du kannst ja nachher Deinen zerbeulten Liebling von der Versicherung ablösen lassen. Dem Chauffeur tut das nicht weh, der zahlt ja die erhöhte Prämie nicht ... er erzählt halt dem Chef "Der Trottel hat vor mir reingeschnitten, was hätte ich da machen sollen"...

Sorry - vergessen ... mit Firmenauto ... VK Leasing und erhöter Rechtsschutz .. ausserdem schneid ich nicht rein, sondern ÜBERHOLE - SPURWECHSEL UND WERDE LANGSAMER ... wenn es sein muss auf Schritt ... na das passt schon ...

Traumnebenberuf Zivilstreife ... täglich nur einige Stunden Tangente und ich sanier das Budget nur mit LKW und Handyphonern ... problemlos

jetzt einmal ganz allgemein, als vor langer Zeit der sechziger auf der Tangente eingeführt wurde

Und das LEHRE ich ihnen ... lesen und deuten von Verkehrszeichen ... abgesehen davon denke ich, dass ich das Bewegen von KfZ (A über C bis Panzer) ganz gut beherrsche

Aber ich Diskutier das nun nicht mit dir - wenn ich a Problem hatte melde ich mich ... Nötigung ?

Ich kannte mal die StvO auswendig - aber das kam so nicht vor ...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das dürfen die sogar, die öffentlichen Busse in Wien haben auch an der Haltestelle Vorrang.

Das Problem ist die zu kurze Zeitspanne ..... und ich kenn zwar den diesbezüglichen Gesetzestext nicht, aber wenn ich mir meinen Vorrang quasi mit dem Kopf durch die Wand erzwinge, dann werde ich mit einer Mitschuld rechnen müssen.
 
Sorry - vergessen ... mit Firmenauto ... VK Leasing und erhöter Rechtsschutz .. ausserdem schneid ich nicht rein, sondern ÜBERHOLE - SPURWECHSEL UND WERDE LANGSAMER ... wenn es sein muss auf Schritt ... na das passt schon ...

Traumnebenberuf Zivilstreife ... täglich nur einige Stunden Tangente und ich sanier das Budget nur mit LKW und Handyphonern ... problemlos



Und das LEHRE ich ihnen ... lesen und deuten von Verkehrszeichen ... abgesehen davon denke ich, dass ich das Bewegen von KfZ (A über C bis Panzer) ganz gut beherrsche

Aber ich Diskutier das nun nicht mit dir - wenn ich a Problem hatte melde ich mich ... Nötigung ?

Ich kannte mal die StvO auswendig - aber das kam so nicht vor ...

StVO §3 (2) "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern." :mauer:

Als Nötigung wird es aber (LEIDER) nicht judiziert! :cry:
 
ihr habts ja teilweise keine Ahnung von Begriffen ...

ein der Verkehrslage (Anhalteweg !) angepasstet verringern der Geschwindigkeit - und 25 Tonnen bremsen ned so leicht ...

Aber ich lass euch das Feld - weil im Überholen und alles Ein oder Ausbremsen sind ja eh spezialisten da
 
jep, der nachweis wird auch das problem bei der sache sein... weil sonst geh i ja her und such ma einen x-beliebigen schottertransporter aus und lass mir von dem meine kaputte windschutzscheibe blechen.

Der Ausgang eines solchen (Streit-)Falles hängt auch nicht unwesentlich vom beigezogenen Sachverständigen ab - hier geht es um die Frage der (technischen) Möglichkeit einer Schadenverursachung nach der Darstellung des (angeblich) Geschädigten und allfälliger Zeugen.

So ist ein "direkter" Treffer (ohne, dass das Ladegut zuvor auf die Fahrbahn gefallen und von dort wieder aufgesprungen wäre) idR auszuschließen, weil herabfallende Gegenstände sich zunächst mit der Geschwindigkeit des Lkws in dessen Fahrtrichtung fortbewegen, und ob ein solches Aufspringen nachvollzogen werden kann - abhängig auch vom Material, eine Reihe gescheiter Leute hat diesbzgl Versuche durchgeführt -, darüber gehen die Meinungen seeeeehr auseinander. Von "alles ist möglich" bis "absolut auszuschließen" hab ich hier in 6 Jahren Berufspraxis, meist als Vertreter auf Versichererseite, schon alles erlebt...

NJoe
 
So ist ein "direkter" Treffer (ohne, dass das Ladegut zuvor auf die Fahrbahn gefallen und von dort wieder aufgesprungen wäre) idR auszuschließen, weil herabfallende Gegenstände sich zunächst mit der Geschwindigkeit des Lkws in dessen Fahrtrichtung fortbewegen

So gesehen wäre es also schlauer, möglichst knapp hinter dem Schotter-LKW herzufahren. Das Schild auf dem LKW ist demnach nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus physikalischer Sicht reiner Unfug.
 
ich hab ja mit den LKWs auf der Tangente ein neues Spiel - lustig ist es eher nur für mich ... Wenn er schneller als die erlaubten 60 fährt ..überhol ich ... und dann fahren wir (ich vorne) den lockeren 60er .. wenn es sein muss nach Vösendorf oder andere Richtung .. bei jeder 80/60 er Tafel deute ich im brav raus - wenn er keppelt oder gar auffährt und Lichthupt ... fahr ma 40 ... es soll ja etwas lernen wenn er den FS schon gewonnen hat ... übrigens bevor sich Tom aufregt - das machen Freunde von mir (Taxler) schon einige Zeit so :)

Naja, das mit den 40 ist grundloses Langsamfahren, aber was hältst Du von 70 km/h, wenn er den Abstand dann nicht einhält = Gefährdung, ev. Nötigung, gibt ein super Vormerkdelikt!
 
StVO §3 (2) "Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, daß sie den Verkehrsfluß behindern." :mauer:

§3 StVO ist der Vertrauensgrundsatz!
§3(2) StVO:
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber Personen, gegenüber denen der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft so zu verhalten, daß eine Gefährdung dieser Personen ausgeschlossen ist.

Du meinst §20(1) letzer Satz!:lehrer:
 
...ned weil mir derartiges passiert ist - sondern weils mich einfach interessiert. vielleicht gibts ja jemanden der da bescheid weiss...

ich bin heute hinter einem (offensichtlich mit schotter beladenen) lkw gefahren. auf der rückseite seiner ladefläche hatte er ein schild angebracht mit folgender aufschrift:

"bitte halten sie aus gründen ihrer sicherheit einen abstand ein. unsere versicherung zahlt nicht bei herabfallendem ladegut welches ihre windschutzscheibe beschädigt."

hallo? denk ich mir da. hat der fahrer sein ladegut nicht derart zu sichern, dass keine gefahr besteht es zu verlieren?

eine ähnliche problematik gibts ja im winter wo die lkw-fahrer abdeckplanen nicht oder nur halbherzig von eis und schnee befreien und du als hintermann auf der autobahn mitunter die volle ladung abbekommst...

wie isn das? netter versuch, aber ziemlich eindeutig - im fall des falles muss die versicherung sehr wohl blechen, oder droht mitunter ein mühsamer prozess?

Kann sich sein Taferl in den A... schieben, hat rechtlich gesehen überhaupt keine Relevanz.


Speziell zum Thema Schotter:
Falls da was hinten auf der Lade oder der Bordwand liegt und runterfällt (auch mit Aufschlag auf der Fahrbahn), es wird ev. noch was am LKW bleiben für ein Beweisfoto, Handy oder Cam, und den Fahrer anhalten, da hat seine Versicherung zu löhnen!
Selbiges gilt auch für Steine, die zwischen den Reifen eingeklemmt waren, das sind aber dann schon gröbere Teile, der Fahrer muß das vorher kontrollieren!

Nix hingegen gibt´s bei von der Strasse aufgewirbelten Steinen, da geht´s um den Sicherheitsabstand.


Lg von frenchman
 
...ned weil mir derartiges passiert ist - sondern weils mich einfach interessiert. vielleicht gibts ja jemanden der da bescheid weiss...

ich bin heute hinter einem (offensichtlich mit schotter beladenen) lkw gefahren. auf der rückseite seiner ladefläche hatte er ein schild angebracht mit folgender aufschrift:

"bitte halten sie aus gründen ihrer sicherheit einen abstand ein. unsere versicherung zahlt nicht bei herabfallendem ladegut welches ihre windschutzscheibe beschädigt."

hallo? denk ich mir da. hat der fahrer sein ladegut nicht derart zu sichern, dass keine gefahr besteht es zu verlieren?

eine ähnliche problematik gibts ja im winter wo die lkw-fahrer abdeckplanen nicht oder nur halbherzig von eis und schnee befreien und du als hintermann auf der autobahn mitunter die volle ladung abbekommst...

wie isn das? netter versuch, aber ziemlich eindeutig - im fall des falles muss die versicherung sehr wohl blechen, oder droht mitunter ein mühsamer prozess?

Senf vom Weasel:

Du musst beim Hintereinanderfahren einen Sicherheitsabstand einhalten. Dieser ist grundsätzlich mit einer Sekunde gegeben. Bei "Gefahrenerhöhenden Umständen" hast du zu diesem einen sog. Pufferabstand hinzuzufügen. IdR ergibt das auf der Autobahn hinter einem LKW einen Mindestabstand von 4 sec., oder auch 50m.
Die Ladung auf den SchotterLKW ist nach den Bestimmungen der EN 12195-1 und den Richtlinien des VDI, sowie des österr. KFG §101(1) ordnungsgemäß gesichert. Die Aufbauwände hindern das Ladegut sicher daran, die Verkehrssicherheit zu gefährden.
Einzelne Steinchen, die sich in den Ritzen und an der Kante der Schüttkante verkeilen, können sich durch die Vibrationen lockern und dann logischerweise von LKW herabfallen. Beim richtigen Sicherheitsabstand zum LKW kann dich in der Regel kein Steinchen treffen, da sich dieses entweder verspringt oder aber soviel kinetische Energie an den Boden abgegeben hat, dass es nicht mehr hupft.
Des Weiteren könnte der LKW Fahrer angeben, dass es sich um ein vom Boden aufgewirbeltes Steinchen gehandelt hat und daher leider unter das Thema höhere Gewalt fällt.
Die Versicherungsgeschichte hinten an den LKW wurde bis zum OGH ausjudiziert...

Nachtrag: Die Nichtbefreiung der Plane von Eis oder Schnee ist grob fahrlässig. Daher haftet hier die Versicherung und über den Regressweg kann sich sich am Verursacher schadlos halten.
Das Fahrzeug ist NICHT verkehrssicher. Selbiges gilt auch für PKW Nichtabkehrer!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
schon klar. i bin im stadtgebiet hinterhergefahren, ned auf der autobahn - aber danke...

btw. versteh ich das jetzt nichtig? wenn einer seinen lkw ned ordentlich von eis und schnee befreit dann is das grob fahrlässig. andererseits ist es aber doch auch grob fahrlässig, wenn ladegut nicht ordnungsgemäss gesichert wird. wo is da jetzt der unterschied?

die problematik der beweismöglichkeit lass ich jetzt mal aussen vor.
 
schon klar. i bin im stadtgebiet hinterhergefahren, ned auf der autobahn - aber danke...

btw. versteh ich das jetzt nichtig? wenn einer seinen lkw ned ordentlich von eis und schnee befreit dann is das grob fahrlässig. andererseits ist es aber doch auch grob fahrlässig, wenn ladegut nicht ordnungsgemäss gesichert wird. wo is da jetzt der unterschied?

die problematik der beweismöglichkeit lass ich jetzt mal aussen vor.
Das Ladegut im Kipper ist ordnungsgemäß gesichert... dass es manchmal vorkommt, dass einzelne Steinchen durchrutschen... shit, aber der OGH hat das so ausjudiziert....
Das Nichtbefreien von Eis und Schnee (komplett) und eine dadurch verursachte Beschädigung ist grob fahrlässig verursacht... (nicht verkehrssicheres Fahrzeug ist von ALLEN Versicherungen ausgeschlossen!!!) Lies dir mal den Haftungssausschluss deiner Polizze durch...
 
es is aber auch schon vorgekommen, dass ich hinter lkws hergefahren bin - die sind unter garantie nur mit 90% seiner ursprünglichen beladung am ziel angekommen :)

egal. danke für den hinweis. dass es in so einem fall mit sicherheit zu mühsamen bröseln kommen tät, das war mir eh von vornherein klar. i wollt nur wissen, ob des taferl ein schmäh ist.
 
es is aber auch schon vorgekommen, dass ich hinter lkws hergefahren bin - die sind unter garantie nur mit 90% seiner ursprünglichen beladung am ziel angekommen :)

egal. danke für den hinweis. dass es in so einem fall mit sicherheit zu mühsamen bröseln kommen tät, das war mir eh von vornherein klar. i wollt nur wissen, ob des taferl ein schmäh ist.

Das ist wieder was anderes, sofern der Lenker eine unzureichend gesicherte Ladung mitführt und ihm dies vor Antritt der Fahrt hätte auffallen müssen (Kontrolle) dann ist er im Falle des Ladungsverlustes haftbar. Genauso wie der Belader und der Zulassungsbesitzer ihr Fett abbekommen in einem solchen Fall!
Das Taferl ist leider KEIN Schmäh!:nono: Schöner war´s halt früher als die kaputte WIndschutzscheibe auf´s Konto des Schotterfrächters ging...:daumen:
 
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