Hi,
Da verwechselst Du was. Elsner war schon einige Jahre im Gefängnis. Zu kurz halt, aber er war. Derjenige, der durch geschickte Anwaltstricksereien keinen Tag seiner Haftstrafe absitzen musste, war sein Nachfolger Zwettler.
nein, Du verwechselst was! Er hat keinen Tag seiner Haftstrafe abgesessen, das ist ein Faktum!
Elsner saß immer nur in Untersuchungshaft!
Für den juristischen Laien war er im Gefängnis, da hast Du recht, das war es aber auch schon.
Die Untersuchungshaft, die Herr Elsner genossen hat, ist der Club Med im Häfn!
Zum Verständnis: Untersuchungshaft ist für die Unschuldigen da. Die, die nicht rechtskräftig verurteilt sind, eventuell falsch beschuldigt, etc.etc.
In der Untersuchungshaft, sollen die Menschen so wenig Einschränkungen haben, wie irgend möglich.
Das bedeutet, nach Maßgabe der Örtlichkeit und des Verdachtes:
Man kann 24 Stunden am Tag Besuch empfangen und dabei ungestört (z.B. Anwaltsgespräch) sein.
Man kann Essen kommen lassen.
Man kann fernsehen, Internet nutzen, Telephon, Bücher, Musik, .... was immer.
Man kann anziehen, was man will!
Man darf Licht anlassen, solange man will.
Natürlich, wenn der Haftgrund z.B. Verabredungsgefahr ist, darf man nicht frei kommunizieren, das war aber beim Elnser nicht der Fall.
Und wenn das Gefängnis nicht genug Personal hat, kannst Du Dir nicht um 2 Uhr früh eine Pizza kommen lassen.
Aber der Elsner hatte bei uns im 8. Bezirk sogar eine übergroße Einzelzelle.
Die Haftstrafe unterschiedet sich gewaltig von der U-Haft:
In der Provinz, 2 mal im Monat Besuche unter Aufsicht, Post wird kontrolliert, morgens früh aufstehen, Arbeitspflicht (!), man muss Anstaltskleidung tragen, kein/kaum Privatbeseitz, man muss Anstaltsessen essen,
Halt richtiges Gefängnis, wie man sich das so vorstellt. aber das hat der Elsner nie gesehen!
Elsner wurde 2008 wegen der Plastiksackerlaffäre rechtskräftig verurteilt und hätte an sich sofort (!) ins Gefängnis überstellt werden müssen. Das wäre mit jedem anderen Verurteilten passiert, spätestens aber am 4. Juli 2008 (Urteil im Bawag Prozess). Das StVG bestimmt auch ganz klar, dass er sofort die Haftstrafe hätte antreten müssen!
Das war der erste Punkt, und dann hat er Antrag um Antrag stellen lassen, damit er ja nie in den regulären Vollzug kommt.
Und dann hat der Klenk vom Falter noch die Frechheit zu schreiben "Der arme Elsner" ... aber mei, ist ein alter reicher Mann, der sich vor der gerechten Strafe gedrückt hat.
LG Tom