Lohn für Minijob

M

Gast

(Gelöschter Account)
(Da die Frage garantiert auftauchen wird, zur Vorbeugung: Ich habe einen gesundheitlichen Rückschlag erlitten, kann daher nicht immer und jederzeit raus, wenn ich es will.)

Ich will mich bei seinen Eltern nicht blamieren, wenn ich zu wenig vorschlage, will aber auch nicht zu viel zahlen.
Der Nachbarsjunge (ich schätze ihn auf 9-10 Jahre) soll mir jeden Tag aufm Nachhauseweg eine Gratiszeitung und ein frisches Brot mitnehmen.
Welchen Lohn haltet ihr für angemessen?
 
Würd auch sagen 5 euro Brot exklusive.......würde aber vorher mit seiner Mutter sprechen damit es zu keinen Problemen oder Missverständnissen kommt.....zwecks dreinpfuschen in Erziehung und co....
 
5 euro maximalst, würde das aber auch mit den eltern absprechen und auch deren meinung einholen, sofern sie das auch unterstützen.
 
also ohne absprache mit den eltern geht da gar nix. hätte mein nachbar meinem sohn ohne mein wissen geld gegeben, dann hätte es ein etwas heftigeres "klärendes gespräch" gegeben (bis zur anzeige, wenn er uneinsichtig gewesen wäre).
 
NJ hast du keine andere Möglichkeit -
muss es denn der 9 jährige Nachbarsjunge sein ... ?
 
Ich kenne fast kaum jemanden sonst hier.
Ich habe es oben eh bereits geschrieben, dass ich die Eltern ansprechen werde, ohne die Eltern läuft da gar nichts.
Eure Vorschläge decken sich mit meiner Vorstellung in etwa überein, ich dachte da eben an 50c/Tag.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
gib ihm 20,- pro woche und lass dir eine gscheite zeitung mitbringen ;)
 
Ich würde die Hände davon lassen. Kinderarbeit ist zu Recht in Österreich verboten. Einmal kann man sicher die Augen zudrücken. Aber das auf regelmäßiger Basis würde ich nie und nimmer machen. Das macht man einfach nicht. Auch wenn es mit den Eltern abgesprochen wurde.
 
also ich bin Mama eines 9 Jährigen.
Würde unser Nachbar mit mir reden, dann würde ich das natürlich erlauben.
Ich denke auch in dem Alter kann man schon regelmäßige Aufgaben erfüllen, beim Bäcker reingehen der eh auf dem Heimweg liegt
sehe ich jetzt nicht als die Arbeit.
Also mein Sohn dürfte es, würde es gerne machen, und seinen Verdienst sicher regelmäßig in Gummibächen investieren
 
Ich denke auch in dem Alter kann man schon regelmäßige Aufgaben erfüllen, beim Bäcker reingehen der eh auf dem Heimweg liegt
sehe ich jetzt nicht als die Arbeit.

Was du denkst ist aber irrelevant. Es ist eindeutig verboten. Du darf es deinem Sohn auch nicht erlauben.
 
Es ist eindeutig verboten.
Nein, ist es nicht. So hart, 'absolut keine Arbeit für Kinder', ist das Gesetz auch wieder nicht, wie du tust.
Dass ein Kind eine Zeitung aus dem Zeitungsständer nimmt und kurz, unter 1min, ins Geschäft reinschaut und ein Brot kauft, wird ja hoffentlich gegen keine Gesetze verstoßen.
 
(Da die Frage garantiert auftauchen wird, zur Vorbeugung: Ich habe einen gesundheitlichen Rückschlag erlitten, kann daher nicht immer und jederzeit raus, wenn ich es will.)

Ich will mich bei seinen Eltern nicht blamieren, wenn ich zu wenig vorschlage, will aber auch nicht zu viel zahlen.
Der Nachbarsjunge (ich schätze ihn auf 9-10 Jahre) soll mir jeden Tag aufm Nachhauseweg eine Gratiszeitung und ein frisches Brot mitnehmen.
Welchen Lohn haltet ihr für angemessen?

Ich glaube da verarscht einer Ordentlich. Tagsüber nicht mal ein Brot holen können aber sich die ganze Nacht herumtreiben.

http://www.erotikforum.at/strassens...-zwischengeschoss.119077-seite197#post5174326
http://www.erotikforum.at/mistkuebel-spam-testbereich.29/personal-schlaeft.544937#post5174306

Wenn er noch einer halbe Stunde wartet kann er sich gleich ein Brot beim Anker am Westbahnhof mitnehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein, ist es nicht. So hart, 'absolut keine Arbeit für Kinder', ist das Gesetz auch wieder nicht, wie du tust.

Es ist verboten. Der VwGH hat das auch klar gestellt.

Gegen ein einmaliges Holen aus Gefälligkeit ist nichts einzuwenden. Regelmäßig gegen Entlohnung ist eindeutig verboten. Für solche Dienstleistungen gibt es Firmen. Die machen das nach Tarif und bezahlen ihre Mitarbeiter nach Kollektivvertrag.
 
Regelmäßig gegen Entlohnung ist eindeutig verboten.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Und außerdem wäre das ein Graubereich. Wenn mir jemand regelmäßig eine Gefälligkeit erweist und ich geb ihm regelmäßig ein kleines Trinkgeld.
Doch wir sollten uns den Kopf nicht allzu sehr zerbrechen, denn .......
Ich glaube da verarscht einer Ordentlich.
 
Es ist verboten. Der VwGH hat das auch klar gestellt.

Gegen ein einmaliges Holen aus Gefälligkeit ist nichts einzuwenden. Regelmäßig gegen Entlohnung ist eindeutig verboten. Für solche Dienstleistungen gibt es Firmen. Die machen das nach Tarif und bezahlen ihre Mitarbeiter nach Kollektivvertrag.

Ihr seids piefkischer als die Piefkes. :haha:
Als Jungpioniere war es uns eine Herzenssache alten oder kranken Menschen zu helfen. :)
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