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Gast
(Gelöschter Account)
Des Schlüsselwort ist "belegbar".... das mit §111 find ich auch überzogen, wie du aber einen Wahrheitsbeweis antreten willst, versteh ich nicht - am Ende des Tages bleibt es bei "Aussage gegen Aussage".
Das lass meine Sorge sein, ob im worst-case ein Richter die Beweise, die ich vorlegen kann zu meinen Gunsten würdigt oder nicht.
z.B. würde ich behaupten zum Zeitpunkt X mit der Luci 2 Minuten telefoniert zu haben und einen EGN vorlegen, der genau so ein Gespräch belegt, dann beweist das "nur", dass zwischen meinem Handy und ihrem Handy eine Gesprächsverbindung über 2 Minuten bestanden hat. Es könnte auch mein (fiktiver) Hund mit ihrem Hamster telefoniert haben, nur ist das halt extrem unwahrscheinlich.
Viel wahrscheinlicher ist, dass tatsächlich ich mit der Luci telefoniert habe und bzgl. Gesprächsinhalt würde sich der Richter beide Aussagen anhören und entscheiden, welche plausibel ist. Nur spielt es da auch eine Rolle, welche behaupteten Gesprächsinhalte man mit Fakten untermauern kann und welche nicht.
Ich glaube, du hast falsche Vorstellungen wie die Beweiswürdigung vor einem Gericht abläuft.
BTW Durch die Verwendung von Smartphones liefern viele Menschen (freiwillig oder auch nicht) Daten wann sie wo waren. Man kann heutzutage sehr vieles belegen, was sich (früher) viele Menschen gar nicht vorstellen haben können.