nackt am Balkon

Mitglied #174013

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Hallo,

hab da jetzt mal eine Frage... die Suchfunktion hat leider für mich keine passenden Ergebnisse gebracht.
Wenn wer den richtigen Thread gefunden hat, bitte hier posten. Danke :)

Habe jetzt generell die Frage, ob wenn man nackt am eigenen Balkon (in einem Mehrparteienhaus) ist, ob das dann schon "erregung öffentlichen Ärgernis" oder generell verboten ist....
IN der eigenen Wohnung (geschlossener Raum) kann ich ja machen was ich will... wie sieht das am Balkon aus, der ggf. für andere Leute (nicht (klein-)Kinder) einsehbar ist?
Gibt es hierzu schon Erfahrungen?

Danke im Vorhinein, wenn der Thread nicht innerhalb von 3 Postings ins lächerliche gezogen wird!
lg Markus
 
Hallo,

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Habe jetzt generell die Frage, ob wenn man nackt am eigenen Balkon (in einem Mehrparteienhaus) ist, ob das dann schon "erregung öffentlichen Ärgernis" oder generell verboten ist....
IN der eigenen Wohnung (geschlossener Raum) kann ich ja machen was ich will... wie sieht das am Balkon aus, der ggf. für andere Leute (nicht (klein-)Kinder) einsehbar ist?
Gibt es hierzu schon Erfahrungen?

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lg Markus
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Hallo,

hab da jetzt mal eine Frage... die Suchfunktion hat leider für mich keine passenden Ergebnisse gebracht.
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Habe jetzt generell die Frage, ob wenn man nackt am eigenen Balkon (in einem Mehrparteienhaus) ist, ob das dann schon "erregung öffentlichen Ärgernis" oder generell verboten ist....
IN der eigenen Wohnung (geschlossener Raum) kann ich ja machen was ich will... wie sieht das am Balkon aus, der ggf. für andere Leute (nicht (klein-)Kinder) einsehbar ist?
Gibt es hierzu schon Erfahrungen?

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lg Markus

Lies doch die Gesetzestexte dazu durch.
Die Erfahrung aus den Urteilen ist auch ziemlich eindeutig, wird man von anderen gesehen ist der jeweilige Tatbestand grundsätzlich erfüllt.

Dazu sollte man vielleicht auch ein wenig "Eigenhirn" mitbringen. Wird man nicht gesehen oder gehört, kann auch keiner gestört werden.
Sichtschutz gibt es in jedem Baumarkt in unterschiedlichen Varianten.

Und in deiner eigenen Wohnung kannst du natürlich nicht machen was du willst. Fängt beim Bombenbau an, geht über Drogenanbau weiter und endet wohl wenn man einen sexuellen Bezug will bei Missbrauch.

"Generell verboten" im Bezug auf die Justiz und Gesetze in Österreich ist übrigens ein Lacher an sich. Das StGB und StBO bestehen aus reinem, klaren und vollständigen Gummi und der ist so dehnbar wie ein XXXL Kondom für ausgewachsene Elefantenbullen. ;)

Du kannst mit der richtigen Begründung so gut wie alles machen oder mit dem fehlenden Hintergrund so gut wie gar nichts. Daher gibt es auch immer Anwälte denen es nie an Arbeit mangeln wird. Mal ist eine "Bussi SMS" eine sexuelle Nötigung, mal ist eine Vergewaltigung plötzlich "einvernehmlicher Sex". Das bestimmen immer die Zusammenhänge, Lust und Laune.

Auf Paragraphen zu pochen mag in den USA teilweise noch eine Garantie für Recht oder Unrecht sein, aber in Österreich nur der Start einer "Debatte" wo Exekutive, Legislative und sogar teilweise Bürger Ermessensspielraum haben welcher an ihre jeweilige Intelligenz und Kompetenz geknüpft ist.

Darum läuft der Typ der die Affäre seiner Exfrau beinhart erschossen hat in meinem Nachbardorf frei herum und ein anderer fürchtet sich davor nackt auf den Balkon zu gehen. :)

Ich kann nur jeden davor warnen sich rechtlich durch Gesetze abzusichern und dann öffentlich zu handeln. Da steht man schnell dumm da.
Sicher gilt nur, was keiner weiss macht keinen heiss.
Und selbst da könnte noch der ein oder andere etwas vermuten.
 
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Gerne, hab extra gewartet.
Ich würde meinen es kommt auf die Distanz, die der Beobachter in diesem Fall hat an, aus einer passablen Entfernung sieht der eine oder andere eh wie eine Frau aus.
Ind nackte Frauen, sehen bis auf die bösartigen Ehefrauen so ziemlich alle gerne.
 
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Ich denke, nicht dass Nacktheit strafbar ist. Wichsen solltest du besser nicht sichtbar am Balkon.... Gibt es keine Möglichkeit für einen Sichtschutz?
"Anstandsverletzung" kann auch Furzen bei Anwesenheit eines Cops sein.....
 
Am Balkon? Also an der Brüstung hängen?

Auf dem Balkon ist ja normal, gerade, wenn er wenig einsehbar ist. Aber an der Brüstung hängen ist schon schräg....dazu noch nackt ..
 
Am Balkon? Also an der Brüstung hängen?

Auf dem Balkon ist ja normal, gerade, wenn er wenig einsehbar ist. Aber an der Brüstung hängen ist schon schräg....dazu noch nackt ..
Brüstung hat per se noch nichts mit Brüsten zu tun; die müssen nicht an oder über die Brüstung hängen.... Eine Schnipferin - gewissenhaft gegendert - die immer an die 2 denkt.... :undweg:
 
nja Sichtschutz hab i schon einen - hab ein Handtuch so hingehängt, dass man nicht direkt sieht, dass ich nackt am Balkon liege.
Es geht hier auch nur ums Sonnen-liegen, nicht um Sex oder Selbstbefriedigung am Balkon.
Effektiv sind es 2 Parteien, die ggf. wenn sie zu Hause sind meinen Balkon einsehen könnten und eben bemerken können, dass ich nackt am Balkon liege.
lg
 
nja Sichtschutz hab i schon einen - hab ein Handtuch so hingehängt, dass man nicht direkt sieht, dass ich nackt am Balkon liege.
Es geht hier auch nur ums Sonnen-liegen, nicht um Sex oder Selbstbefriedigung am Balkon.
Effektiv sind es 2 Parteien, die ggf. wenn sie zu Hause sind meinen Balkon einsehen könnten und eben bemerken können, dass ich nackt am Balkon liege.
lg
Sichtschutz vom Baumarkt?
 
"Generell verboten" im Bezug auf die Justiz und Gesetze in Österreich ist übrigens ein Lacher an sich. Das StGB und StBO bestehen aus reinem, klaren und vollständigen Gummi und der ist so dehnbar wie ein XXXL Kondom für ausgewachsene Elefantenbullen.
Na ja. Zum einen meinst du die StPO, die ohnehin nicht wirklich etwas damit zu tun hat was normativ erlaubt oder verboten ist und zweitens regelt das StGB und diverse andere Gesetzestexte doch meistens relativ unmissverständlich was erlaubt und was verboten ist. 😂
 
Na ja. Zum einen meinst du die StPO, die ohnehin nicht wirklich etwas damit zu tun hat was normativ erlaubt oder verboten ist und zweitens regelt das StGB und diverse andere Gesetzestexte doch meistens relativ unmissverständlich was erlaubt und was verboten ist. 😂
Anstandsverletzung? Ist das nicht eine Materie für das Polizeibefugnisgesetz?
Zu dem Thema gabs schon heftige Diskussionen im Lobau-Thread, wo immer wieder von Agent-Provokateur-Aktionen er Polizei berichtet wurde....
 
Hallo,

hab da jetzt mal eine Frage... die Suchfunktion hat leider für mich keine passenden Ergebnisse gebracht.
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Habe jetzt generell die Frage, ob wenn man nackt am eigenen Balkon (in einem Mehrparteienhaus) ist, ob das dann schon "erregung öffentlichen Ärgernis" oder generell verboten ist....
IN der eigenen Wohnung (geschlossener Raum) kann ich ja machen was ich will... wie sieht das am Balkon aus, der ggf. für andere Leute (nicht (klein-)Kinder) einsehbar ist?
Gibt es hierzu schon Erfahrungen?

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lg Markus
Wennst für die "Allgemeinheit" unter normalen Umständen nicht nackt zu sehen bist, dann ist das kein Problem. Also wenn Du Dein Balkongeländer mit Sichtschutz versehen hast, so dass man von der Straße aus keinen Einblick hat, reicht das. Wenn jetzt eine Hauspartei
über/neben Dir da was sehen kann - denke, der/die wird sich melden - wenns stört...

lg gitti
 
Was ich weiß,darf man sich am Balkon nackt aufhalten. Wenn man Mieter ist,ist es meist in der Hausordnung geregelt.
 
Wüsste nicht warum du dich nicht nackt am Balkon sonnen dürftest...solang du ned mit dem Zumpferl spielst...dann schaut's anders aus..
Ich kann mich auch im Garten nackt bewegen..wenn's Nachbarn gibt die das ned sehen wollen ist es deren Problem...
 
Habe jetzt generell die Frage, ob wenn man nackt am eigenen Balkon (in einem Mehrparteienhaus) ist, ob das dann schon "erregung öffentlichen Ärgernis" oder generell verboten ist....


Nein, ist es nicht, Nudismus ist erlaubt, er darf nur nicht zu aufdringlich und provzierend sein, ein normaler Sichtschutz reicht vollkommen aus und wenn, dann macht sich der Spanner strafbar, der diesen überwindet, nur damit er dich sehen kann.

Wenn deine Nachbarin auf einen Sessel steigt, um vorgeblich ihr Fenster zu putzen, dann ist es aber auch legal, weil die Spannerei nicht nachweisbar.

Sexuelle Handlungen am Balkon, die jeder hören kann, ist auch wieder was anderes und ist auch kein Nudismus mehr.

In D darf man nackt autofahren, weil das Auto als Kleidung zählt, bei uns müssen immer die direkten Geschlechtsteile bedeckt sein, auch im Auto, soviel ich weiß.
 
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